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Reimann Lukas · Nationalrat · 2014-03-20

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-20

Wortprotokoll

Wir alle hier in diesem Parlament leben vom Vertrauen, das uns aus dem Volk entgegengebracht wird, und das beruht auf Gegenseitigkeit. Wir vertrauen dem Volk, und das Volk vertraut auch uns. Wenn wir nun aber demokratische Grundrechte der Bevölkerung ausschalten und verhindern wollen, dass die Bevölkerung über Volksinitiativen abstimmen kann, dann verspielen wir das Vertrauen des Volks, und dann machen wir die direkte Demokratie in diesem Land kaputt.

Was hier im Gange ist, das ist ein Staatsstreich von oben gegen die Bevölkerung. Wir haben es gehört: Die Mitteparteien wollen gar nicht mehr über das Thema sprechen. Sie rufen dazu auf, sich nicht zu äussern. Die Linksparteien wollen die Initiative gar nicht erst vors Volk bringen; sie wollen sie für ungültig erklären und damit die Mitsprache des Volks ausschalten.

Wenn Sie schauen, wie der Antrag zustande gekommen ist, die Initiative für ungültig zu erklären, dann sehen Sie, dass es gar nicht die Leute aus dem Departement Sommaruga sind, die das wollten, sondern es sind die Spitzendiplomaten von Herrn Burkhalter, die der Meinung sind: Man soll das Volk nicht darüber abstimmen lassen. Es ist ihnen nämlich lästig, erklären zu müssen, dass die Volkssouveränität im Mittelpunkt unserer Verfassung steht, dass das Volk - dank der auf der Volkssouveränität beruhenden direkten Demokratie - bei allen wichtigen Entscheidungen das letzte Wort hat, dass dieses Volk Entscheide trifft, zu welchen sich Regierungen anderer Staaten kaum je aufraffen würden.

Wenn Sie die Initiative hier jetzt für ungültig erklären, dann begehen Sie einen Tabubruch gegenüber der Demokratie. Ein Spitzendiplomat sagte vor kurzem in einem Referat: Wenn es etwa um Ausländerfragen, um Einwanderungsfragen oder um die Ausschaffung Krimineller geht, soll das Volk doch möglichst dazu schweigen, weil es mit solchen Fragen überfordert werde; die Demokratie müsse man da verweigern. Das ist das Demokratieverständnis von vielen hier drin.

Wenn ich die Begründung anschaue, dann muss ich sagen, dass sie einfach falsch ist. Mit der Bestimmung in der Durchsetzungs-Initiative definiert die Schweiz zwingendes Völkerrecht nur für die Schweiz und nur für die Fälle einer Ausschaffung. Sie macht das nicht umfassend, und sie macht es auch nicht für andere Staaten.

Zur Thematik des Non-Refoulement-Prinzips: Die Frage ist doch, ob es Einzelfälle gibt, die nicht unter diese Initiative fallen und die gegen das Prinzip verstossen würden. Diese Fälle gibt es nicht. Sie können doch nicht nur aus rein theoretischer Überlegung eine Initiative für ungültig erklären, obwohl es in der Praxis überhaupt keine Fälle gibt, wo das Prinzip betroffen wäre oder wo dagegen verstossen würde. Aus rein theoretischen Überlegungen eine Initiative für ungültig zu erklären, widerspricht jeglichen staatspolitischen und grundsätzlichen Prinzipien, insbesondere auch dem Prinzip "in dubio pro populo".

Aus all diesen Überlegungen muss man sagen, dass diese Initiative für gültig zu erklären ist und dem Volk vorzulegen ist. Mit der Argumentation, mit der Sie jetzt die Initiative für ungültig erklären wollen, hätten Sie auch die Ausschaffungs-Initiative, die ja vom Volk angenommen worden ist, für ungültig erklären müssen. Es war damals die gleiche Argumentation. Es wäre ein sehr grosser Widerspruch, die eine Initiative für gültig zu erklären und die andere nicht.

Ich warne davor, an der direkten Demokratie zu rütteln und die Volksrechte zu beschneiden. Geben wir der Bevölkerung das letzte Wort, erklären wir die Initiative für gültig!