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Brunner Toni · Nationalrat · 2014-03-20

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich habe zwei Vorbemerkungen. Die erste Feststellung: Heute ist ein wichtiger Tag, ein Schritt hin zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, damit wir kriminelle Ausländer ausschaffen können. Die zweite Feststellung: Herr Vischer und auch Herr Geri Müller haben hier das Wort ergriffen und mindestens gesagt - auch wenn ich ihre Voten inhaltlich nicht teile -, man solle in einer offenen Gesellschaft, in einer Demokratie eigentlich durchaus noch über eine Volksinitiative sprechen dürfen. Darum bewundere ich die linken Politiker, die sich dem Diktat der Mitte nicht unterworfen haben. Das ist erfreulich.

Weniger erfreulich ist eigentlich, was wir hier drin machen müssen, dass wir hier über diese Durchsetzungs-Initiative überhaupt verhandeln müssen, weil es eigentlich einen Auftrag des Volkes gab - mit einer satten Mehrheit -, die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen. Das ist ein kleines demokratisches Land, in dem die Bevölkerung das letzte Wort hat und die Politiker damit auch etwas unter Kontrolle hat. Wenn Probleme im Parlament nicht gelöst werden, dann muss es halt die Bevölkerung tun. So kam es zum Ja zur Ausschaffungs-Initiative. Darum kam auch das Thema auf, dass Leute, die hier sind, die Gäste sind, Ausländer, sich zumindest an unsere Spielregeln zu halten haben, und wenn sie es nicht tun und kriminell werden, unser Land zu verlassen haben. Schnell wurde aber ersichtlich - schon in der Arbeitsgruppe, die eingesetzt wurde, aber nachher auch in [PAGE 530] Bundesbern, aufgrund der Zeit, die sich das zuständige Departement unter der Federführung von Frau Bundesrätin Sommaruga gelassen hat -, dass man diese neue Verfassungsgrundlage so nicht umsetzen wollte. Man hat sie nicht ernst genommen. So wurde die Durchsetzungs-Initiative notwendig, die zur Ausschaffung krimineller Ausländer halt eine direkt anwendbare Bestimmung in die Verfassung schreiben will.

Die Durchsetzungs-Initiative ist jetzt leider notwendig geworden, dieser Tag beweist es ja. Sie war darum notwendig, damit das Parlament wenigstens gewusst hat - und Sie haben es heute hier auch gemerkt -: Wenn wir diesen Auftrag nicht ernst nehmen, muss das Schweizer Volk noch ein zweites Mal, und dann noch eindrücklicher sagen, was es will. Es ist klar, heute wurde hier meiner Ansicht nach gute Gesetzesarbeit geleistet. Das Strafgesetzbuch wurde so abgeändert, dass die Voraussetzungen, eine taugliche Grundlage, geschaffen sind, damit wir unsere Initiative zurückziehen können, wenn es denn so bleibt. Und ich kann Ihnen hier sagen: Wenn der Ständerat nicht hinter das zurückfällt, was heute der Nationalrat beschlossen hat, dann können wir die Durchsetzungs-Initiative tatsächlich zurückziehen. Wenn er es aber verwässert, wenn er hinter das zurückgeht, was wir heute hier drin beschlossen haben, dann wird es eine Volksabstimmung geben. Und für den Fall einer Volksabstimmung haben wir auch in unserer Initiative einige Punkte ergänzend aufgeführt, die noch in die Verfassung gehören würden und die Sie heute hier drin weggelassen haben. Der Nationalrat ist für einmal Richtschnur für den Ständerat, nur trauen wir diesem noch nicht; wir hoffen jetzt auf den Zweitrat.