Föhn Peter · Ständerat · 2014-12-10
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-10
Wortprotokoll
Zuerst vielleicht zwei, drei Worte zum Vorgehen: Es ist unüblich, dass Kommissionsmitglieder Einzelanträge stellen, wie ich es jetzt gemacht habe, insbesondere wenn es um wichtige Entscheide wie jenen zur Durchsetzungs-Initiative geht. Das ist vielleicht nicht verständlich. Wir haben die Durchsetzungs-Initiative in der Kommission aber vor der Gesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative behandelt. Damals habe ich schon gesagt, dass ich dem Kommissionsentscheid zur Durchsetzungs-Initiative auch zustimmen könnte, wenn in der Vorlage zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative erstens ein Deliktskatalog zustande käme und zweitens keine Härtefallklausel beschlossen würde. Denn ich will auch keine Gesetzgebung in die Bundesverfassung schreiben, wie es die Durchsetzungs-Initiative vorsieht; das zum Vorgehen.
Wir entscheiden heute darüber, ob wir - das sage ich klipp und klar - eine zusätzliche Volksabstimmung provozieren. Ob diese letztendlich sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Ich spüre einfach den Unmut in der Bevölkerung. Denken wir eben gerade an die Ausschaffungs-Initiative und an den Gegenvorschlag zurück, denken wir an die Abstimmungen über die Masseneinwanderungs- und die Ecopop-Initiative zurück. Am Montag nach der Abstimmung über die Ecopop-Initiative hat es in allen Zeitungen in grossen Lettern geheissen "Ecopop-Verlierer wollen ihren politischen Kampf fortsetzen". Wenn ich eine solche Zeile lese, dann komme ich zum Schluss, dass wir unsererseits im Parlament entsprechende Zeichen setzen müssen. Ansonsten sind wir in Bezug auf diese Abstimmungen immer zum Teil diesen Verhinderern ausgeliefert, und das wollen wir eigentlich nicht.
Zwei, drei Worte zu den Zahlen zum Thema Landesverweis: Frau Egerszegi hat ja gesagt, die ständerätliche Kommission gehe hier sogar weiter als der Nationalrat. Das ist in einzelnen Punkten absolut so; das bestreite ich nicht. Aber die Zahlen sprechen ganz klar eine andere Sprache, die Zahlen sagen ganz klar etwas anderes aus. Am vergangenen 5. November bekamen wir vom Bundesrat, vom EJPD, Zahlenangaben, wie es im Jahr 2013 ausgesehen hätte - ich beziehe mich direkt auf das Arbeitspapier, damit die Aussage wirklich stimmt -: Im Jahre 2013 wären vom Deliktskatalog gemäss Entwurf des Bundesrates total 5047 verurteilte Ausländerinnen und Ausländer erfasst worden. Damit wir einen Vergleich haben und sehen, wie die Verhältnisse sind, sage ich Ihnen aber auch noch - das Bundesamt für Justiz hat uns auch diese Zahlen angegeben -, wie viele Schweizerinnen und Schweizer daruntergefallen wären, nämlich 1682.
Ich komme zum Entwurf des Nationalrates: Im Jahre 2013 wären von den zwei Deliktskatalogen gemäss Beschluss des Nationalrates 11 366 verurteilte Ausländerinnen und Ausländer erfasst worden. Ich spreche wohlverstanden wiederum nur von diesen. Demgegenüber wären 3565 Schweizerinnen und Schweizer betroffen gewesen, wenn sie der gleichen Beurteilung unterlegen hätten.
Nun komme ich zur Variante unseres Rates: Im Jahre 2013 wären von der obligatorischen Landesverweisung gemäss der Variante unseres Rates total 5078 verurteilte Ausländerinnen und Ausländer erfasst worden. Total wären es 5794 Personen gewesen, darunter also 716 Schweizerinnen und Schweizer.
Sie sehen, dass die Zahlen gemäss der Varianten des Bundesrates und unseres Rates fast identisch sind; beide Male wären es etwas über 5000 Personen gewesen. Interessant ist vielleicht auch noch die Zahl der im Jahre 2013 verurteilten Ausländerinnen und Ausländer, die von der nichtobligatorischen Landesverweisung gemäss der Variante unseres Rates erfasst worden wären. Es handelt sich also um ausländische Personen, die ein Delikt begangen haben und verurteilt worden sind, gemäss der Variante unseres Rates aber nicht ausgewiesen worden wären. Es wären, man höre und staune, 53 949 Ausländerinnen und Ausländer gewesen. Im letzten Jahr mussten bei uns in der Schweiz also gegen 60 000 Ausländerinnen und Ausländer verurteilt werden. Das sind für mich Gäste, die bei uns sind. Dass so viele Delikte begangen werden, ist eigentlich ungeheuerlich. Da müssen wir uns nicht über den Unmut in der Bevölkerung verwundern. Wir müssen ein Zeichen setzen.
Was ich zusätzlich noch will, ist eine präventive Wirkung. Es muss doch das Ziel sein, dass wir weniger Delikte haben. Das muss auch für Schweizerinnen und Schweizer gelten, aber viel krasser ist es eben bei den Ausländerinnen und Ausländern, die im Jahr 2013 gegen 60 000 Delikte verübt haben. Das muss zurückgehen. Dies zu den Zahlen.
Zum Volksentscheid: Wir haben gehört, der Volksentscheid solle umgesetzt werden. Unser Auftrag ist es, Volkes Wille zu hören und diesen entsprechend zu erfüllen, den Volksentscheid zu akzeptieren und letztendlich umzusetzen. Vorhin wurde gesagt, weshalb der Gegenentwurf von allen Kanonen abgelehnt wurde - von allen Kantonen! Frau Egerszegi-Obrist hat das interpretiert; ich persönlich interpretiere es anders. Ich war auf mehreren Podien und habe das entsprechend mitbekommen. Im Gegenvorschlag wurde damals die Verhältnismässigkeit explizit erwähnt, und es war darin eine Kann-Formulierung verankert. Das hat das Volk nicht akzeptiert. Jetzt kommt die Kommission genau mit diesem Vorschlag, dem so nicht einer unserer Stände, welche wir hier im Rat vertreten, zugestimmt hat. Das geht nicht, so kann man einen Volksentscheid nicht einfach uminterpretieren! Wir müssen den Volksentscheid ernst nehmen und auch umsetzen.
Jetzt zum Deliktskatalog: Persönlich habe ich immer gesagt - ich spreche jetzt von der Kommission -, dass grundsätzlich nicht entscheidend ist, wie gross oder wie ausführlich der Deliktskatalog ist. Wir müssen doch hier versuchen, der Durchsetzungs-Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, und das können wir machen, wenn wir einen klaren Deliktskatalog haben. Er muss nicht mit 11 000 oder über 11 000 Ausschaffungen daherkommen wie die zwei Deliktskataloge des Nationalrates. Ich habe gesagt, dass ich zufrieden bin, wenn man diesen Deliktskatalog, wie die Kommission ihn jetzt vorgelegt hat, umsetzt. Ich persönlich stehe - ich sage das noch einmal und würde das auch in der SVP und an allen Orten vertreten - hinter diesem Deliktskatalog der ständerätlichen Kommission, wie er jetzt vorliegt.
Aber was ich nicht mache: Ich kann nicht hinter der Härtefallklausel stehen, so, wie sie heute dasteht. Das kann ich nicht, denn sie ist nicht die Umsetzung des Volksauftrages, wie er uns gegeben wurde. Zu dieser meiner Minderheit II werden wir, so nehme ich an, nachher noch separat sprechen, und da werde ich dann noch zwei, drei Worte sagen. Aber ich glaube, wichtig ist Folgendes in Bezug auf die Härtefallklausel: In der Bundesverfassung haben wir einen Artikel zur Verhältnismässigkeit. Aber wir müssen jetzt nicht, wenn schon das Volk explizit Nein zum Gegenentwurf gesagt hat, noch weiter gehen als ebendieser Artikel zur Verhältnismässigkeit. Ich bitte Sie, das dann entsprechend zu beachten.
Damit habe ich vorerst geschlossen; ich werde dann noch zur Minderheit sprechen.