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Föhn Peter · Ständerat · 2014-12-10

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-10

Wortprotokoll

Es geht hier um Artikel 66a Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Ich will hier gemäss meinem Einzelantrag zusätzlich als Buchstabe dsexies aufnehmen, dass Leute, die an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen in der Schweiz oder im Ausland teilnehmen, auch des Landes verwiesen werden können, wenn sie verurteilt werden.

Die Organisationen Al Kaida und "Islamischer Staat" sowie verwandte Organisationen werden ja in der Schweiz neu durch ein dringliches Gesetz verboten. Nach dem Ständerat hat diese Woche auch der Nationalrat diese Rechtsgrundlage angenommen. Ich bin der Auffassung, dass wir das auch hier übernehmen sollten, weil sich nämlich die Lage in den letzten Wochen in diesen Gebieten klar verschlechtert hat und die Unklarheiten zugenommen haben. Denn ausländische Staatsangehörige, die sich in der Schweiz aufhalten, betätigen sich leider vermehrt an der Planung, Vorbereitung und Ausführung dieser terroristischen Aktionen oder Kampfhandlungen. Aktuell pilgern anscheinend mehrere Menschen oder Kriegswillige nach Syrien, Irak oder weiteren Ländern, um auf der Seite dieser Organisationen zu kämpfen oder eben an Kampfhandlungen und terroristischen Aktionen teilzunehmen.

Gebietseroberungen, die auf brutalste Weise erfolgen, sind das eine, aber wir hören und lesen auch von Menschenhandel. Das heisst, Sklavenhandel ist gang und gäbe, denn Frauen werden da anscheinend auch als Sexsklavinnen verkauft. Ich meine, wenn diese Söldner oder Leute in die Schweiz zurückkehren, geht von ihnen eine riesige Gefahr aus; das gilt nicht nur für sie - sie sind vielfach dann auch gefährdet -, sondern auch für uns bzw. die Bevölkerung.

Von daher, meine ich, müssen wir hier auch aktiv sein, und diese Leute müssen, wenn sie zurückkehren, wiederum ausgeschafft werden können. Deshalb danke ich Ihnen für die Unterstützung dieses Einzelantrages.