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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2014-12-10

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-10

Wortprotokoll

Die Präsidentin der Staatspolitischen Kommission hat in Ihrer Analyse sehr schön gezeigt, mit welchen Argumenten die Minderheit die Ungültigkeit für die ganze Initiative verlangt hat. Die Erläuterung der rechtlichen Aspekte dafür überlasse ich nachher den Juristen, ich möchte einfach noch einen weiteren Grund anfügen.

Unsere Verfassung ist das Grundbuch, die Basis unserer Demokratie. Wir haben die wunderbare Gelegenheit, von der die Bürgerinnen und Bürger in vielen anderen Ländern nur träumen, unsere Verfassung immer wieder an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Wir können das über Vorlagen des Bundesrates, über Standesinitiativen, über parlamentarische Initiativen oder eben über Volksinitiativen tun. Diese Möglichkeit der direkten Mitgestaltung ist mir sehr viel wert. Sie ist im internationalen Kontext praktisch einmalig.

Aber dieses Mitsprache-, ja, dieses Mitwirkungsrecht so breiter Bevölkerungskreise darf nicht einfach zum Zeichensetzen, ohne Einbezug der Konsequenzen, aber auch nicht als Druckmittel für eine laufende Gesetzgebung eingesetzt werden. Hier stelle ich eine Entwicklung fest, die mir Sorge bereitet. Für mich ist das reiner Missbrauch unserer Volksrechte zu Wahlzwecken. Das ist Machtpolitik, die mir in einem Land mit einem Mehrparteiensystem, das uns zwingt, im Dialog Mehrheiten zu schaffen und Kompromisse zu finden, völlig unangebracht erscheint. Wir haben einen Ausschaffungsartikel in der Verfassung, den die Bevölkerung gutgeheissen hat. Er beinhaltet, dass er innert fünf Jahren umgesetzt werden muss. Jetzt, nach zwei Jahren, legen die gleichen Initianten eine neue Initiative mit in manchen Punkten weiter gehenden Forderungen vor, um anhand dieser neuen Initiative die Gesetzgebung mit Druck zu beeinflussen.

Das ist für mich Missbrauch unserer Volksrechte. Ich setze mich für die jetzt laufende Umsetzung der angenommenen Ausschaffungs-Initiative ein. Die Forderungen der Durchsetzungs-Initiative, die diese Umsetzung nun behindern, sind für mich unzulässig. Ich lasse eine solche Abwertung des Initiativrechts in unserer Verfassung nicht zu.

Deshalb ist die Durchsetzungs-Initiative aus meiner Sicht ungültig zu erklären.

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