Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-19
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-19
Wortprotokoll
In Anbetracht der aufgezogenen Dramaturgie möchte ich das Ganze doch noch etwas relativieren. Herr Glättli und Frau Schenker haben dunkle Wolken über dieser Gesetzesrevision aufziehen lassen. Es wurde gesagt, nun würde die perfekte Schweizerin, der perfekte Schweizer verlangt. Ich möchte Frau Schenker darauf aufmerksam machen, dass wir bei den materiellen Integrationskriterien gewissermassen den Standard der Normalschweizerin, des Normalschweizers formuliert haben. Ich erinnere daran, dass sich Einbürgerungswillige im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen können müssen - von "gut verständigen" wurde abgesehen. Und wenn Herr Glättli die Einbürgerungswilligen heute auffordert, ihr Gesuch noch vor Inkraftsetzung des neuen Rechts einzureichen, muss ich ihn darauf hinweisen, dass es möglich ist, dass sich jemand heute noch einbürgern lässt, der sich nicht in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen kann, und dass es möglich ist, dass diese Person in einem Kanton wohnt, der heute eine zwölfjährige Aufenthaltsdauer verlangt. Das alles sind doch Nachteile, und ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Glättli diese Nachteile mit der Ablehnung der Gesetzesrevision tatsächlich beibehalten will.
Der Blick aufs Ganze zeigt, dass die ursprünglichen Ziele des Bundesrates, wie er sie in seiner Botschaft vom 4. März 2011 formuliert hat, erreicht sind: Der Bundesrat verlangte nämlich eine Kohärenz mit dem Ausländergesetz bezüglich Integrationsgrad und Sprachkenntnisse; diese Kohärenz haben wir hergestellt. Er formulierte als Ziel die Verbesserung der Entscheidgrundlagen, damit nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten; das haben wir, soweit dies gesetzgeberisch möglich ist, erreicht. Er formulierte das Ziel der Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen; wir haben eine Harmonisierung in Form einer Reduktion der Spannweite, nämlich nicht mehr zwei bis zwölf, sondern zwei bis fünf Jahre, erreicht. Schliesslich formulierte der Bundesrat als Ziel eine Reduktion des administrativen Gesamtaufwandes; wir haben in Artikel 13 ein einheitliches Einbürgerungsverfahren formuliert. Mit anderen Worten: Die vier Ziele des Bundesrates aus dem Jahr 2011 sind erreicht.
Wir bitten Sie damit, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.