AB 163827
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-19
Wortprotokoll
Unsere Minderheit beantragt Ihnen drei zentrale Vorschläge für eine wichtige und kohärente Lösung zur Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz.
In Artikel 285 Absatz 4 geht es um den Mindestunterhaltsbeitrag für Kinder. Er soll für alle Kinder in der Schweiz "in der Höhe der maximalen einfachen AHV-Waisenrente" festgelegt werden. Das sind zurzeit 936 Franken, wie es die Frau Bundesrätin schon gesagt hat.
Mit Absatz 5 sollen die unterhaltspflichtigen Elternteile vor einer Dauerverschuldung geschützt werden. In den Fällen, in denen wirklich keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit da ist, soll ein Teil des Mindestunterhaltsbeitrages oder der ganze Mindestunterhaltsbeitrag für die Dauer der Zahlungsunfähigkeit sistiert werden.
In Artikel 293 Absatz 2 geht es um die Alimentenbevorschussung. Mit diesem Absatz wollen wir erreichen, dass der Mindestunterhalt des Kindes durch die Kantone bevorschusst wird und dass das auch dann passiert, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können.
Das sind alles Vorschläge, die seit Jahren unterstützt werden: von der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, vom Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter, von vielen Fachorganisationen wie Pro Familia Schweiz, Kinderrechte Schweiz, Kinderschutz Schweiz usw. Es geht darum, die Armut in der Schweiz für Kinder ein für alle Mal zu beheben. Kinder und Jugendliche sind am meisten auf Sozialhilfe angewiesen. 75 000 Minderjährige, Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren, beziehen Sozialhilfe. Das sind 30 Prozent aller Sozialhilfebezüger in der Schweiz.
Eltern müssen wissen, dass Kinder kosten. Eltern wissen auch, was ein Auto kostet. Ein Kind braucht also einen Mindestunterhalt in der Höhe der maximalen einfachen AHV-Waisenrente. Wieso dieser Ansatz? Wenn ein Elternteil verstirbt, was leider auch vorkommt, der andere aber lebt, dann geben unsere Sozialversicherungen heute automatisch diesen Betrag von 936 Franken. Er wird in Zukunft alle paar Jahre leicht angepasst werden, je nach Teuerung. Aber wenn ein Kind lebende Elternteile hat - zum Glück ist das ja die Regel -, dann darf es finanziell nicht einfach weiter nach unten fallen, dann muss es eine Sicherung geben. Primär sollen das die Eltern leisten können und müssen und wollen, aber wenn alle Stricke reissen, dann muss der Staat auch rechtlich unterstützend helfen und für diesen Mindestunterhalt sorgen. Zum Glück mehren sich die Stimmen aus der Wissenschaft, welche ganz klar - auch aufgrund des Uno-Übereinkommens für Kinder, auch aufgrund der bestehenden Verfassungskompetenzen im Bundeszivilrecht - festhalten, dass der Staat verpflichtet ist, den Mindestunterhalt zu sichern. Die reiche Schweiz schuldet es ihren ärmsten Kindern, diesen Mindestunterhalt jetzt in diesem Gesetz festzulegen.
Wenn wir das als gesetzgebende Behörde nicht machen, dann verdient diese Vorlage den Titel "Kindesunterhalt" nicht oder höchstens teilweise, denn sie legt den Mittelbau, aber sie legt nicht das Fundament. Bei der Alimentenbevorschussung ist es ganz klar, dass die Kantone ein weiter gehendes Vorgehen des Bundes wünschen. Auch die Sozialdirektorenkonferenz hat sich diesbezüglich geäussert. Auch der Standesinitiative Zürich 09.301 wurde durch beide Kommissionen für Rechtsfragen Folge gegeben, und sie wurde dann in der Kommission des Ständerates sistiert, im Hinblick auf die Behandlung dieser Vorlage.
Ich bitte Sie, unsere Minderheitsanträge zu unterstützen.