Imoberdorf René · Ständerat · 2014-09-25
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25
Wortprotokoll
Gleich vorweg möchte ich auch feststellen, dass der Bundesrat aus meiner Sicht eine gute Vorlage vorgelegt hat. Viele wichtige Forderungen der Direktbetroffenen aus der Vernehmlassung wurden aufgenommen und vorhandene Spielräume genutzt. Nichtsdestotrotz schlägt Ihnen Ihre Kommission in verschiedenen Mehrheits- und Minderheitsanträgen noch einige Nachbesserungen vor. Damit der Übergang von einem auf Bautätigkeit ausgerichteten Tourismus zu einem Beherbergungsmodell zum Erfolg wird, muss das Zweitwohnungsgesetz vor allem die Realität in den strukturschwachen Regionen besser berücksichtigen. Darüber werden wir in der Detailberatung sicher noch eingehender debattieren.
Hier aber doch noch ein paar allgemeine Bemerkungen zur Thematik der Zweitwohnungen: Eine knappe Mehrheit der Schweizer Bevölkerung hat am 11. März 2012 die Zweitwohnungs-Initiative angenommen. Diese Mehrheit hat den Esel gemeint, aber auch den Sack geschlagen. Die Stimmbürger haben die Initiative angenommen, weil sie - zugegebenermassen teils zu Recht - einem überbordenden Zweitwohnungsbau Einhalt gebieten wollten. Da gehe ich mit meinem Vorredner vollständig einig. Nun zeigt sich aber, dass viele grössere Destinationen schon vor der Abstimmung das Problem erkannt und die entsprechenden Bau- und Nutzungspläne und auch die Reglemente angepasst haben, um einen geordneten und kontrollierten Zweitwohnungsbau zu ermöglichen.
Besonders betroffen vom Volksentscheid sind strukturschwache Regionen bzw. deren Bevölkerung und [PAGE 922] Wirtschaft. Vielen lokalen KMU gehen Aufträge verloren, die in diesen strukturschwachen Gebieten nicht so einfach zu kompensieren sind wie beispielsweise in den Topstationen und in den Agglomerationen. Weil heute aufgrund der Annahme der Initiative in allen Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent faktisch ein Baustopp herrscht, weil auch altrechtliche Wohnungen zum Beispiel bei einer Sanierung nicht mehr ohne Nutzungsbeschränkung erweitert werden können, weil alte Hotels nicht mehr zu Zweitwohnungen umgebaut werden können, weil keine Erstwohnungen mehr ohne Nutzungsbeschränkung gebaut werden können, mussten viele Tausende von Bewohnern der von der Zweitwohnungs-Initiative betroffenen Gebiete über Nacht in Bezug auf Wohneigentum und Grundstücke enorme Wertverluste hinnehmen. Das geht in die Milliarden von Franken.
Die Volksinitiative bewirkt also einen massiven Eingriff in das Privateigentum und verletzt damit verschiedene Grundsätze unserer Bundesverfassung, zum Beispiel die Eigentumsgarantie - am Schluss noch mehr dazu. Ob das die Absicht der Befürworter der Initiative war, wage ich ernsthaft zu bezweifeln.
Noch ein anderer Aspekt, der zeigt, was ich mit dem Beispiel vom Esel und dem Sack meine: In der Schweiz gibt es etwa 500 000 Zweitwohnungsbesitzer. Die Mehrheit dieser Zweitwohnungsbesitzer hat vermutlich der Initiative zugestimmt. Die Gründe dafür lasse ich mal offen. Es könnte nun aber durchaus sein, dass diese Zweitwohnungsbesitzer ihre Wohnung sanieren und zum Beispiel um eine Nasszelle erweitern möchten. Aber auch nur schon eine minimale Erweiterung bei der Sanierung einer Zweitwohnung ist in Zukunft nicht mehr möglich, wenn Sie bei Artikel 12 Absatz 2bis nicht die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützen.
Ich möchte noch eine Lanze für die Zweitwohnungsbesitzer brechen: Durch den Begriff der kalten Betten haben die Zweitwohnungen in unserem Land ein schlechtes Image aufgesetzt bekommen. Die Wertschöpfung, die durch die Zweitwohnungen generiert wird, wird oft verkannt oder einfach ignoriert. Ein Beispiel dafür ist der vergangene, verregnete Sommer. Ohne die vielen Zweitwohnungsbesitzer, die ihre Ferien trotz des miesen Wetters bei uns verbracht haben, hätte die Tourismusbranche noch weit höhere Einbussen erlitten. Es ist auch erfreulich, dass immer mehr Zweitwohnungsbesitzer nach ihrer Pensionierung ihren Wohnort in die Gemeinde verlegen, wo sich ihre Zweitwohnung befindet. Im Abstimmungskampf haben die Initianten immer wieder betont, dass touristisch bewirtschaftete Wohnungen und bestehende Wohnungen von der Initiative nicht betroffen sind. Diese klaren und nachweisbaren Aussagen dürfen und müssen in die Ausführungsgesetzgebung einfliessen. Das möge man bei der Debatte und den Entscheiden berücksichtigen.
Beim Zweitwohnungsgesetz geht es aber wie bei jeder Ausführungsgesetzgebung auch um Wertungsentscheide - das werden wir auch bei der Masseneinwanderungs-Initiative leidlich diskutieren können. Anlässlich eines Symposiums der Universität Bern zur schweizerischen Zweitwohnungsgesetzgebung hat Dr. iur. Aron Pfammatter in einem Referat Folgendes dazu - also zu den Wertungsentscheiden - festgehalten: "Im Rahmen der vorliegend behandelten Thematik zum Zweitwohnungsgesetz geht es, abgesehen von rein rechtlichen Erörterungen, auch immer wieder um Wertungsentscheide. Bei der Vornahme der entsprechenden Wertungen ist vom Grundsatz der Gleichrangigkeit aller verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen auszugehen. Dem Gesetzgeber bleibt es vorbehalten, Wertungskonflikte zwischen Artikel 75b der Bundesverfassung, also dem Zweitwohnungsartikel, und anderen verfassungsrechtlich ausgewiesenen öffentlichen Interessen abzuwägen und in ein Gleichgewicht zu bringen. Hierbei fallen auf der anderen Seite der Waagschale die Eigentumsgarantie (Artikel 26 Absatz 1 der Bundesverfassung), die Wirtschaftsfreiheit (Artikel 27), die Niederlassungsfreiheit (Artikel 24), der Schutz der Privatsphäre (Artikel 13), die Strukturpolitik (Artikel 103), die Rücksichtnahme auf die Berggebiete (Artikel 50 Absatz 3), der Vertrauensgrundsatz (Artikel 9 und Artikel 5 Absatz 3), die Kantons- und Gemeindeautonomie (Artikel 50 Absatz 1) sowie die Verhältnismässigkeit (Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 36 Absatz 3) ins Gewicht. Es ist also nun am Gesetzgeber, in diesem Kontext die entsprechenden Wertungen zu treffen."
Damit ist hier ein gewisser Spielraum bei der Ausführungsgesetzgebung der Zeitwohnungs-Initiative gegeben. Ich möchte Sie bitten, diesen Spielraum im Interesse unserer strukturschwachen Regionen zu nutzen. Das Hauptproblem dieser Initiative ist einfach, dass alles über den gleichen Leisten geschlagen wird.