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Schmid Martin · Ständerat · 2014-09-25

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Es wurde von verschiedenen Vorrednern darauf hingewiesen, dass in den von der Zweitwohnungs-Initiative betroffenen Gebieten die meisten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Initiative nicht zugestimmt haben. Die Initiative hat sehr grosse Konsequenzen gehabt. Die Initiative führt zu einer sehr grossen Rechtsunsicherheit. Damit sind viele Ausbauvorhaben blockiert, die landläufig von der Bevölkerung als überhaupt nicht von der Initiative betroffen betrachtet werden. Die Initiative hat letztlich dazu geführt, dass in Bezug auf den ganzen Liegenschaftenbestand Rechtsunsicherheit eingetreten ist. Es ist heute auch nicht klar, ob beim Altbestand Erweiterungen vorgenommen werden können - nebst der klaren Konsequenz, dass keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden können. Diesbezüglich bin ich dankbar, dass wir heute im Ständerat erstmals eine Ausführungsgesetzgebung diskutieren und damit letztlich diese Unsicherheiten beseitigen können.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es vor der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative schon verschiedene Kantone gab, etwa den Kanton Graubünden, die in ihrer Richtplanung Massnahmen gegen einen uferlosen Zweitwohnungsbau getroffen hatten. Auch sehr viele Gemeinden haben Anstrengungen unternommen, um dies zu tun. Dass es nicht gelungen ist, dies der Schweizer Bevölkerung zu kommunizieren, ist unser Fehler. Es ist auch ein Fehler, dass wir diese Initiative unterschätzt haben; ich gebe das offen zu. Auch in unseren Gebieten haben viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dieser Initiative zugestimmt, weil sie mit dem uferlosen Bau von neuen Zweitwohnungen auf der grünen Wiese nicht einverstanden gewesen sind.

Die Bevölkerung ist aber nie davon ausgegangen, dass Dorfgebiete und verdichtete Siedlungen von der Zweitwohnungs-Initiative betroffen sein könnten. Darauf muss ich Sie einfach hinweisen: Das sind zwei ganz unterschiedliche Sachfragen, bei denen der Text der Initiative extrem von ihrem Titel und von der Kommunikation über sie abwich; da gebe ich Robert Cramer Recht. In der Ausrichtung liegt das grosse Problem begraben, auch für die Kommission.

Robert Cramer hat auch zu Recht darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht in Bezug auf die Zweitwohnungsfrage einen Entscheid gefällt hat. Das Bundesgericht hat aber auch klargemacht, dass sein Entscheid bis heute so zu interpretieren ist, dass er der Schaffung einer Planungszone für Zweitwohnungen gleichkomme, bis der Gesetzgeber nebst dem Kernbereich auch die Auslegungsmöglichkeiten festgelegt habe. Es geht jetzt darum, dass wir als Gesetzgeber nicht den Kernbereich tangieren, aber dort, wo wir Auslegungsspielraum haben, diesen nutzen. Als Vertreter eines von dieser Initiative betroffenen Kantons möchte ich dies hier auch tun.

Wenn ich auf die materiellen Punkte eingehe, so glaube ich, dass es vorweg zumindest auch ein Auftrag an uns ist, jetzt ein Gesetz zu erlassen. Es gibt nämlich auch eine Übergangsbestimmung: In Artikel 197 Ziffer 9 Absatz 1 der Bundesverfassung, steht, dass wir innert zwei Jahren nach Annahme der Initiative, also nach dem 11. März 2012, eine Gesetzgebung zu erlassen hätten und dass nur ansonsten eben der Bundesrat, der staatspolitisch nicht zuständig ist, für die Gesetzgebung einspringen müsse. Wir als Bundesparlament haben also einen klaren Auftrag, jetzt rasch die Gesetzgebung zu erlassen, und können damit auch dazu beitragen, die grosse Rechtsunsicherheit in Bezug auf alle Bauten zu eliminieren. Denn in einigen Bündner Gemeinden sind die Baugesuche im Umfang von teilweise bis zu 70 Prozent eingebrochen; ich kann hierzu Beispiele geben. Es werden auch keine Erstwohnungen mehr gebaut, weil jetzt alle warten, bis dieses Gesetz in Kraft ist - weil man dann eben auch die Konsequenzen sieht. Darüber hat man im Zusammenhang mit der Annahme dieser Initiative nie diskutiert, weil man immer davon ausgegangen ist, dass sie nur die Zweitwohnungen betrifft.

Wenn wir schon beim Auslegungsspielraum oder beim Augenmass sind, wie dies auch Kollegin Diener erwähnt hat, möchte ich einfach darauf hinweisen, dass dieses Augenmass schon beim Begriff "Zweitwohnung" beginnt. Herr Robert Cramer kommt aus Genf. Diplomatenwohnungen sind selbstverständlich keine Zweitwohnungen. Wir haben nie über den Begriff diskutiert. Wenn man dann im Verfassungstext den Kernbereich anschaut, findet man keine Unterscheidung. Es steht dort nicht, dass nur touristische Zweitwohnungen unter den Begriff fallen würden. Wir sind uns alle einig, dass Wohnungen, die zu Ausbildungszwecken oder für die Arbeitserfüllung genutzt werden, nicht darunter fallen können und sollen; da bin ich selbstverständlich gleicher Meinung. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass jede Auslegung eines Begriffs einen Spielraum öffnet und dass man diesbezüglich klar darauf hingewiesen hat, dass Zweitwohnungen nur die touristisch genutzten Zweitwohnungen sein können, auch wenn es Personen gibt, beispielsweise auch solche in führenden Funktionen, die sich ein Appartement am Arbeitsort halten oder so. Da könnte man durchaus die Frage stellen, ob ein solches nicht auch eine Zweitwohnung sei. Dann kommt man zum Resultat, dass der ehemalige Stadtpräsident von Biel nicht mehr ruhig auf seinem Sitz bleiben könnte, weil dann eben auch Biel ein Zweitwohnungsproblem hätte und über den Anteil von 20 Prozent liegen würde.

Als Vertreter eines Bergkantons ist es mir einfach sehr wichtig, hier aufzuzeigen, dass wir unseren Spielraum in diesem Bereich schon ausnützen, auch zugunsten dieser Gebiete, denn das Ergebnis war, dass wir keine neuen Zweitwohnungen auf der grünen Wiese bauen sollten. Mir geht es persönlich auch darum, dass wir hier eine Vorlage präsentieren, die von der Stimmbevölkerung letztlich in diesem Geist akzeptiert werden kann. Deshalb bitte ich Sie, mit einer kleinen Ausnahme überall der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Ich habe mich für die Möglichkeit ausgesprochen, den Altbestand zu erweitern. Es ist ein ganz zentrales Anliegen, dass man innerhalb der Dorfgebiete weiterhin einen Anbau und innerhalb der bestehenden Gebäudesubstanz einen Ausbau vornehmen kann. Dadurch wird kein neues Bauland beansprucht, es dient der Verdichtung, und es entstehen keine neuen Zweitwohnungen.

Ich spreche mich auch für die touristisch bewirtschafteten Wohnungen aus. Ich bin der Auffassung, dass sich im Tourismus neue Modelle entwickeln müssen. Wir werden neue Wege gehen müssen, um unseren Tourismus konkurrenzfähig zu halten. Wenn man sich in den umliegenden Ländern umschaut, sieht man, dass es die Möglichkeit touristisch bewirtschafteter Wohnungen auch dort gibt; man sieht das im Tirol, man sieht es in Salzburg. Wir möchten diesbezüglich auch die Möglichkeit haben, andere Modelle zu kreieren.

Ich bin als Vertreter des Berggebietes stark kritisiert worden, weil ich mich gegen die Hotelumnutzung ausspreche. Ich möchte Ihnen meine Überzeugung begründen: Wenn wir das Gesetz und die Verfassung im Kern wirklich ernst nehmen, können wir zu dem betreffenden Artikel nicht Ja sagen, denn da werden durch Baubewilligungen auf klassische Weise neue Zweitwohnungen zugelassen, und das ist aus meiner Sicht ein Problem. Ich sehe auch, dass Druck auf den Gemeinden lastet, welche Planungszonen festgelegt haben, um zu verhindern, dass Hotelbetriebe umgenutzt und in Zweitwohnungen verwandelt werden. Diese Gemeinden kommen unter sehr starken Druck. Ich möchte nicht, dass wir bei einem Referendum untergehen, weil beispielsweise im Kern von St. Moritz ein Hotel zu Zweitwohnungen umgebaut wird. Das ist die Begründung meiner Haltung in diesem Punkt.

Ich bin der Auffassung, dass man hier der Mehrheit folgen sollte. Umgekehrt meine ich, dass man bei denjenigen Hotelbetrieben, die weitergeführt werden und die einen touristischen Beitrag leisten, nachbessern und vielleicht noch [PAGE 926] weiter gehen könnte; das wäre meine Botschaft an den Nationalrat. Das würde ja der touristischen Entwicklung dienen und diesen Gebieten helfen, in diesem Bereich eine neue Form zu finden.

Die Frage betreffend Übergangsbestimmungen ist für mich sehr zentral, denn letztlich hat auch der Bundesgerichtsentscheid nicht in allen Fragen eine Klärung herbeigeführt. Es liegt an uns als Gesetzgeber, vorwärtszuschauen und die offenen Fragen, die sich im Rückblick ergeben haben, zu klären.

Ich wurde auch vielfach darauf angesprochen, warum ich den Antrag auf Dringlicherklärung dieses Gesetzes in der Kommission zurückgezogen hätte und warum die Diskussion dazu nicht im Rat geführt werde. Ich erlaube mir, Ihnen hier im Plenum auch die Begründung dafür zu liefern. Unsere Verfassung sieht vor, dass ein Gesetz für dringlich erklärt werden kann. Ich meine, die Voraussetzungen diesbezüglich wären hier gegeben, weil es aus meiner Sicht nicht angeht, dass man die gesetzgeberische Kompetenz betreffend eine Verfassungsbestimmung als Übergangsbestimmung dem Bundesrat überträgt; vielmehr haben wir als Parlament diese Kompetenz wahrzunehmen. Das ist unsere ureigenste Aufgabe als Legislative.

Ich habe mich dann überzeugen lassen, dass eine Dringlicherklärung zu einem parallelen Gesetzgebungsprozess geführt hätte und verfahrensrechtlich eine parallele Arbeit zwischen National- und Ständerat bedingt hätte. Deshalb habe ich diesen Antrag zurückgezogen, weil ich in diesem Bereich eine seriöse Diskussion und eine seriöse Gesetzgebungsarbeit zulassen wollte, um hier nicht über eine Verfahrensbestimmung einen Entscheid zu provozieren, der dies verhindert hätte. Ich hoffe dann aber, dass jemand diesen Gedanken nochmals aufnimmt, wenn der Zweitrat an der Arbeit ist, denn nur mit einer Dringlicherklärung könnten diese Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Schon damals hat nämlich das Bundesgericht in den Ausführungen in einem Obiter Dictum darauf hingewiesen, dass es nicht überzeugt sei, dass auch die bundesrätliche Verordnung in diesem Sinne überall verfassungskonform sei. Es ist unsere Aufgabe, dies als Gesetzgeber zu klären. Wir können dies nur tun, wenn wir das Gesetz möglichst rasch in Kraft setzen.

Zur Frage der Förderung der Tourismusgebiete haben wir - ich sage das offen - in der Kommission noch keine Lösung gefunden.

Der Bundesrat hat direkt nach der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative darauf hingewiesen, dass die von der Initiative betroffenen Gebiete touristisch gefördert werden müssten. Wie das getan werden sollte, hat man einfach offengelassen. Als Erstes hat das Seco eine Wirkungsanalyse zur Zweitwohnungs-Initiative erstellt und sie veröffentlicht. Dort hat man festgestellt, dass aufgrund der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative die Hotelinvestitionen im Jahr 2016 bis zu 200 Millionen Franken tiefer liegen werden. Die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative führt nicht zu mehr Hotelinvestitionen - das Gegenteil ist der Fall, und das Seco hat das auch festgehalten. Mit dieser Gesetzgebung haben wir bisher keine Mittel gesprochen, keine Massnahmen, welche diesen Gesichtspunkt aufnehmen. Ich denke, das ist eine Pendenz, der wir noch nachzugehen haben.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und mit einer kleinen Ausnahme überall der Mehrheit zu folgen. Ich bin der Überzeugung, dass wir damit unserer Bevölkerung ein referendumsfähiges Gesetz vorlegen. Persönlich könnte ich es in einer Abstimmung sehr gut vertreten.