Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-25
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, diesen Einzelantrag abzulehnen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Einschränkung des Neubaus von Zweitwohnungen nur innerhalb der Bauzone gelten und gerade ausserhalb der Bauzone nicht gelten sollte. Der Verfassungsartikel macht hier keine Ausnahme. Wir glauben auch, dass gerade neue Zweitwohnungen ausserhalb des Baugebiets nicht im Sinn und Geist des Verfassungsartikels wären, wenn man generell die Verhinderung der Zersiedelung und den Landschaftsschutz in den Vordergrund stellt. Ich glaube auch, dass den Anliegen bezüglich Rustici durch das Raumplanungsgesetz selber genügend Rechnung getragen wird, indem ja mit diesem Gesetz auch bestätigt wird, dass bestehende Zweitwohnungen, bestehende Rustici nicht nur in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt sind, sondern sogar massvoll erweitert werden dürfen.