Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-25
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-25
Wortprotokoll
Herr Ständerat Luginbühl hat es auf den Punkt gebracht: Wir haben ja schon in Artikel 7 eine grundsätzliche Ausnahme vom Verbot, nämlich für diese bewirtschafteten Wohnungen, Zweitwohnungen in Gemeinden, in welchen die 20-Prozent-Grenze überschritten ist. Herr Ständerat Fournier, ich bin mit Ihnen einverstanden, dass das nicht kalte Betten sind. Wir sagen deshalb, dass man hier trotz der Überschreitung dieser 20-Prozent-Grenze im Sinne einer Ausnahme weiterhin bauen darf. Die entsprechenden Wohnungen aber gleichzustellen mit Erstwohnungen - das ist dann doch zu viel des Guten. Deren Nutzung ist nämlich dort nicht so intensiv wie bei den Erstwohnungen.
Das Zweite hat der Präsident der Kommission dargelegt: Wir hätten ein massives Vollzugsproblem. Heute gibt es hierzu keine Statistik. Die Gemeinden müssten also - wie auch Herr Luginbühl gesagt hat - neu erfassen, was eine touristisch bewirtschaftete Wohnung ist. Da hat man natürlich reichlich Interpretationsspielraum; da würde man dann schon für diese Qualifizierung relativ viel an Willkür in Kauf nehmen.
Deshalb gibt es, glaube ich, zu viele Gründe, die gegen den Einzelantrag Fournier sprechen. Ich bitte Sie daher, ihn abzulehnen.