Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-09-15
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-15
Wortprotokoll
Die hier anwesenden Vertreter der Initianten verfolgen mit der Unterstützung der Familien und der finanziellen Entlastung der Familien mit Kindern ein berechtigtes Ziel. Die Frage ist, welches Mittel eingesetzt werden soll, um dieses Ziel zu erreichen. Das ist das grosse Problem, muss man doch, wenn man ein Ziel erreichen will, immer auch die Frage stellen, in welchem Verhältnis die Mittel dazu stehen, wie das Preis-Leistungs-Verhältnis oder die Zweck-Mittel-Relation zu beurteilen ist; das ist etwas Entscheidendes.
Bei einem Ziel wie diesem, nämlich die Familien mit Kindern zu entlasten, muss die Wirkung in der Zielsetzung gegeben sein. Es stellt sich also die Frage, ob die Familien davon profitieren und ob Familien mit Kindern entlastet werden. Betrachtet man die Wirkung im Ziel, muss man sagen, dass ein Mittel, wenn es bewirkt, dass nur ein Teil der Familien dadurch entlastet wird, ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis hat. Das ist hier ganz deutlich sichtbar: Eine Milliarde Franken wird eingesetzt, während nur ein Teil dessen den Familien zugutekommt, zudem nur den Familien mit mittleren bis hohen und vor allem höchsten Einkommen. Je höher das Einkommen ist, desto wirksamer ist die Initiative. Stellt man die Frage, ob Familien mit hohen und höchsten Einkommen eine Entlastung brauchen - auch wenn das Ziel legitim ist, die Familien mit Kindern fördern zu wollen -, muss man sagen, dass diese Familien mit hohen und höchsten Einkommen diese Entlastung nicht brauchen. Hingegen würde die Initiative bei Familien, die finanziell am Anschlag sind - von diesen gibt es in diesem Land viele -, bei Familien mit mittleren Einkommen und bei Familien mit tieferen Einkommen, die Wirkung nicht erzielen.
Es gibt ein probates Mittel, diese Wirkung zu erzielen: die Erhöhung der Kinderzulagen. Diese sind vorhin hier gelobt worden. In der vergangenen Session haben Sie leider den Schritt zur Anpassung der Kinderzulagen nicht gemacht. Aber dieser Moment wird und muss kommen, dass man die Höhe der Mindestzulagen für Kinder wieder anpasst; das wird irgendwann einmal fällig werden. Das ist eine Massnahme, die im Ziel optimal wirkt. Dann können Sie, die Sie mit dem Mittel dieser Initiative, welche die Wirkung im Ziel verfehlt, unterwegs sind, den Tatbeweis dafür erbringen, dass Sie dieses Ziel verfolgen.
Diese Initiative ist zwar gut gemeint, da sie ein legitimes und beachtenswertes Ziel verfolgt. Doch das Mittel ist falsch gewählt. Deshalb muss die Initiative zur Ablehnung empfohlen werden.