Niederberger Paul · Ständerat · 2014-09-15
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-15
Wortprotokoll
Dieser Vertrag verfolgt das Ziel, internationale Standards für die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen und den illegalen Waffenhandel zu bekämpfen. An den schweizerischen Gesetzen müssen keine Anpassungen vorgenommen werden. Die Schweiz hat jetzt bereits eine strengere Kriegsmaterialgesetzgebung. Für die Schweiz hat der Arms Trade Treaty von Beginn weg einen hohen Stellenwert gehabt. Sie hat deshalb von Anfang an aktiv am Verhandlungsprozess teilgenommen. Die Schweizer Delegation bestand aus Mitarbeitenden des WBF und des EDA. Die SiK-SR wurde über den Verhandlungsverlauf anlässlich verschiedener Kommissionssitzungen mehrmals informiert.
Zur Ausgangslage: Nach einem mehrjährigen Prozess im Rahmen der Uno hat die Uno-Generalversammlung am 2. April 2013 den Vertrag über den Waffenhandel verabschiedet. 156 Staaten stimmten Ja, darunter bedeutende Exporteure wie die USA, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien; aber auch wichtige Importeure wie Brasilien, Saudi-Arabien und Pakistan befinden sich unter den Befürwortern. 22 Staaten brachten durch Stimmenthaltung ihre Zurückhaltung zum Ausdruck. Darunter befinden sich Russland, China und Indien. Iran, Nordkorea und Syrien sprachen sich gegen den Arms Trade Treaty aus.
Dieser Vertrag regelt erstmals völkerrechtlich verbindlich den internationalen Waffenhandel. Die internationalen Standards sollen zu Sicherheit und Stabilität sowie zu Kooperationen, Transparenz und Verantwortung der Staaten im Bereich des internationalen Waffenhandels beitragen. Das durch missbräuchlichen Waffengebrauch verursachte menschliche Leid soll vermindert werden.
Zum Inhalt dieses Vertrages: Der Arms Trade Treaty verpflichtet die Vertragsstaaten, nationale Kontrollsysteme zu schaffen und zu unterhalten. Waffentransfers sind insbesondere dann zu verhindern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Waffen bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden. Waffenausfuhren sind anhand von festgelegten Bewilligungskriterien zu prüfen. Ausfuhrgesuche sind abzulehnen, wenn ein überwiegendes Risiko besteht, dass die auszuführenden Waffen zur Begehung von Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht oder von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet würden. Gegen die Umleitung von Waffentransfers sind Massnahmen zu ergreifen.
Bis Ende Januar 2014 haben insgesamt 156 Staaten diesen Vertrag unterzeichnet. Damit der Vertrag jedoch in Kraft treten kann, müssen ihn 50 Staaten ratifizieren. Das dürfte bis Ende 2014 der Fall sein, sodass dieser Vertrag im Verlauf des Jahres 2015 in Kraft treten kann.
Weil keine Änderungen an bestehenden Gesetzen notwendig sind, wurde auf eine Vernehmlassung verzichtet. Die zum Verhandlungsmandat konsultierten parlamentarischen Kommissionen unterstützen die Bestrebungen für einen starken Arms Trade Treaty. In ihrer Stellungnahme begrüsst die Rüstungsindustrie diesen Vertrag ebenfalls, weil internationale Standards festgelegt werden. Für die Umsetzung muss jährlich mit rund 20 000 bis 40 000 Franken gerechnet werden.
Im Namen der einstimmigen SiK bitte ich Sie, diesem Geschäft ebenfalls zuzustimmen.