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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-09-15

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-15

Wortprotokoll

Der Entscheid für Ablehnung dieser Motion ist ja in der ständerätlichen WAK denkbar knapp ausgefallen: Das Ergebnis lautete 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten. Es gibt also eine starke Minderheit, die Ihnen beantragt, die Motion anzunehmen. Der Nationalrat hat die Motion in der Frühjahrssession 2014 angenommen, der Bundesrat beantragt Ablehnung.

Wir haben vom Sprecher der Kommission gehört, dass über die Hälfte der Steuerersparnisse infolge des Steuerabzuges für Beiträge an die Säule 3a bei Haushalten mit einem steuerbaren Einkommen von über 75 000 Franken anfällt. Wir haben vorhin über die Mittelstandsdefinition gesprochen. Gemäss Bund liegen die Einkommen des Mittelstands zwischen 93 000 und 208 000 Franken. Bei den erwähnten 75 000 Franken bewegen wir uns also unterhalb der Definition des Mittelstands; man kann hier also nicht von hohen Einkommen sprechen. Es trifft aber zu, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen um 130 000 Franken wohl am meisten von einem vollen Steuerabzug profitieren dürften. Dem ist auch entgegenzuhalten, dass es diese Steuerpflichtigen sind, die die grössten Beiträge an die direkte Bundessteuer leisten; es sind ja bekanntlich 5 Prozent der Steuerpflichtigen, die 65 Prozent der direkten Bundessteuer bezahlen. Auch die Sozialwerke werden durch diese Personen stärker unterstützt. Wir wissen ja alle, dass die AHV-Beiträge nicht plafoniert sind, die Renten hingegen schon - wer also viel bezahlt, bekommt nicht eine höhere Rente.

Die Kommissionsminderheit erachtet die Stärkung der Eigenverantwortung in der Altersvorsorge aufgrund der demografischen Entwicklung als zentral. Ob das Projekt Altersvorsorge 2020 des Bundesrates Erfolg haben wird, ist heute sehr ungewiss. Die Allgemeinheit und damit auch die Steuerzahler würden von der Stärkung der Altersvorsorge auch bei Einkommen um die 75 000 Franken profitieren, denn auch diese Menschen haben heute eine Lebenserwartung von rund 85 Jahren, sind im Alter pflegebedürftig oder leiden möglicherweise an einer Demenzerkrankung. Eine dritte Säule, die mehr Kapital enthält, könnte auch bei diesen Einkommensschichten helfen, die hohen Kosten zu tragen. Heimkosten betragen oft 10 000 Franken oder mehr pro Monat, sodass dann eben auch mittelständische Familien, auch sogenannte Besserverdienende, am Schluss auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Ich habe in meiner eigenen Familie erlebt, dass meine Schwiegermutter wegen einer Alzheimer-Erkrankung mehrere Jahre in einem Heim betreut werden musste. Sie können sich vorstellen, dass das die Ersparnisse ihres Mannes aufgebraucht hat. Falls er selber pflegebedürftig werden sollte, wird er möglicherweise auch von Ergänzungsleistungen abhängig sein, obwohl er zeit seines Lebens eigentlich ein gutes Einkommen hatte.

Es gibt auch noch eine weitere gesellschaftspolitische Komponente, die für die Annahme der Motion spricht: Unter dem Titel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden wir ja in den nächsten Tagen über die Verlängerung der Subvention im Umfang von rund 120 Millionen Franken an die Kantone und Gemeinden für die Bereitstellung von Krippenplätzen befinden. Dass jedoch viele gutqualifizierte Frauen nicht oder nicht mehr arbeiten, hat auch damit zu tun, dass die Steuerbelastung bei Doppelverdienerpaaren oft so hoch ist, dass sich ein zweites Erwerbseinkommen nicht lohnt. Hier könnte eine Erhöhung der Steuerfreibeträge an die dritte Säule einen positiven Nebeneffekt haben. Wir werden auch noch anhand des Postulates Graber Konrad 14.3451 über die Förderung der Wiedereinsteigerinnen sprechen.

Auch infolge der Scheidungsrate tickt bei den Ergänzungsleistungen eine Zeitbombe. Zwar werden die Vorsorgeguthaben heute geteilt, das birgt aber das Risiko, dass weder der Mann noch die Frau über eine hinreichende Altersvorsorge verfügen. Wenn die Haushaltbudgets angespannt sind, bleibt der Wiedereinkauf oder der zusätzliche Einkauf in die zweite Säule eine Illusion. Bei einer Scheidungsrate von 50 Prozent sollten wir ein Interesse daran haben, dass junge Paare, die vielleicht noch nicht grosse Verpflichtungen zu tragen haben, möglichst viel Alterskapital ansparen.

Den eigentlichen Ausschlag für die positive Beurteilung der Motion durch die Minderheit hat jedoch letztlich die Ankündigung des Bundesrates gegeben, den Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge auszuschliessen. Der Bundesrat hat diesen Punkt als verbindlichen Eckwert zur anstehenden Reform der Ergänzungsleistungen am 25. Juni 2014 beschlossen und bekanntgegeben. Einmal abgesehen davon, dass nicht nachgewiesen ist, dass zwischen dem Vorbezug von Geldern aus der zweiten Säule zur Wohneigentumsförderung und dem Bezug von Ergänzungsleistungen ein Zusammenhang besteht, hätten mittelständische Familien oft kaum mehr die Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben. Der Bundesrat sah das ja auch einmal so: Als er vor zwei Jahren bei der Abstimmung über die Bauspar-Initiative sagte, diese sei abzulehnen, argumentierte er, sie sei insbesondere auch vor dem Hintergrund der Möglichkeit zum Vorbezug von Geldern aus der zweiten Säule abzulehnen. Bei diesem Bezugsverbot wird die Säule 3a also faktisch zum Bausparmodell.

Auch der Bericht "Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf" aus dem Jahr 2013 stellt fest, dass der WEF-Vorbezug, also der Vorbezug zur Wohneigentumsförderung, für die Ergänzungsleistungen [PAGE 791] wenig problematisch sei, da die betreffende Immobilie in der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werde.

Die Erhöhung der Steuerfreigrenze in der Säule 3a im Sinne der Motion Pezzatti ist abgesehen von den demografischen Faktoren und der Stärkung der Eigenverantwortung in der Altersvorsorge eben auch vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesrates zum Verbot des Kapitalbezugs aus der zweiten Säule zur Wohneigentumsförderung zu sehen. Die Erhöhung der Abzugsgrenze stärkt also nicht nur die Altersvorsorge, sondern stützt auch das Verfassungsziel, wonach Wohneigentum zu fördern ist.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.