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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-11-17

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-17

Wortprotokoll

Anlässlich der Herbstsession, nach dem Grounding und dem Neustart der Swissair, war man geneigt zu denken, dass aus dem Chaos eine Stimme sprach: "Sei glücklich und froh, es könnte schlimmer sein." Heute muss ich sagen, dass ich damals glücklich und froh war, und es kam dennoch schlimmer. In den letzten Monaten spielte sich eine wahre Tragödie ab, auch wenn Friedrich Dürrenmatt überzeugt war, dass in der modernen Welt die Form der Tragödie unmöglich geworden ist und dass dem modernen Zeitalter nur noch die schaurig-groteske Komödie entspreche.

Im Namen der GPK - wie dies unsere Präsidentin bereits angekündigt hat - erlaube ich mir, einige Bemerkungen zur Frage der Bundesaufsicht zu machen. Im Rahmen der Parlamentsdebatte in der Herbstsession über das Swissair-Debakel wurde verschiedentlich die Frage der Bundesaufsicht aufgeworfen, so auch in der heutigen Debatte. Die Subkommission EDI/UVEK der GPK hat sich wenige Tage nach der Herbstsession der Frage der Bundesaufsicht angenommen und eine Untersuchung eröffnet. Wir haben einen Fragenkatalog zuhanden des Bundesrates verabschiedet. Wir haben aber auch bereits am 5. November 2001 ein erstes Hearing mit dem Direktor des Bazl, mit dem Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung und mit dem Generalsekretär des UVEK durchgeführt. Wir sichten nun diese Ergebnisse und weitere Unterlagen. Wir werden dann über das weitere Vorgehen entscheiden und auch weitere Abklärungen machen.

Unter dem Gesichtspunkt der Aufsicht und der Rolle des Bundes im Rahmen des Swissair-Debakels geht es für die parlamentarische Oberaufsicht vor allem um drei Punkte: Erstens geht es einmal um die Frage der Wahrnehmung der Aufsichtspflichten gemäss dem Luftfahrtgesetz und der entsprechenden Verordnung durch das Bazl. Zweites geht es um die Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch den Bund. Drittens geht es um die Frage des Krisenmanagements des Bundesrates im Vorfeld und während des Swissair-Debakels.

1. Kurz zum Bundesamt für Zivilluftfahrt: Artikel 27 des Luftfahrtgesetzes regelt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für den gewerbsmässigen Luftverkehr. Insbesondere wird gemäss Absatz 2 Buchstabe c eine Bewilligung nur erteilt, wenn das Unternehmen "wirtschaftlich leistungsfähig ist und über ein zuverlässiges Finanz- und Rechnungswesen verfügt". Artikel 103 der entsprechenden Verordnung präzisiert noch, dass ein Unternehmen für eine Betriebsbewilligung glaubhaft machen muss, dass es "seinen Verpflichtungen während eines Zeitraums von 24 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit jederzeit nachkommen kann und dass es für die .... Kosten .... während drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit .... aufkommen kann".

Jetzt kann man allenfalls die Meinung vertreten, dies sei nur bei der erstmaligen Bewilligungserteilung besonders zu beachten. Artikel 102 der Luftfahrtverordnung besagt aber, dass der Bundesrat eine Betriebsbewilligung entziehen kann, wenn "die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr erfüllt sind".

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das Departement und auch der Bundesrat - ich verweise auf die entsprechende Botschaft - vertreten die Auffassung, dass sich die Aufsichtstätigkeit des Bundes vorab auf die Überprüfung der Voraussetzungen für einen technisch und organisatorisch sicheren Flugbetrieb erstrecke. Nur bei der erstmaligen Erteilung einer Betriebsbewilligung werde die Erfüllung gewisser finanzieller Voraussetzungen summarisch geprüft. Anlässlich einer Erneuerung der Bewilligung stütze man sich auf die Geschäfts- und Revisionsberichte ab. Anlässlich der Erneuerung der Betriebsbewilligung im Dezember 2000 habe die Swissair glaubhaft machen können, dass ihr die für einen sicheren Flugbetrieb und Unterhalt notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung standen. Man muss sich sehr wohl im Klaren sein, dass eine Bewilligungsbehörde auf bestimmte Unterlagen - wie offizielle Revisionsberichte - abstellen darf, dies vor allem auch bei einem börsenkotierten Unternehmen, wo nach dem entsprechenden Kotierungsreglement noch weitere Vorschriften zur Verbesserung der Transparenz bestehen.

Die GPK hat über diese Auslegung vonseiten der Bundesstellen aber noch keine abschliessende Beurteilung vorgenommen. Gegenwärtig läuft auch das Bewilligungsverfahren bezüglich einer Ausweitung der Bewilligung für die Crossair. Wir meinen, hier dürften strengere Anforderungen gestellt werden als bei einer Erneuerung der Bewilligung.

Auch zur Frage der Erteilung der Streckenkonzessionen an die Crossair liest man in der Botschaft wenig. Zuständig ist das UVEK. Anfänglich dachte man an eine schnelle, unkonventionelle Übertragung. Tatsächlich braucht es aber ein formelles Verfahren mit einer Ausschreibung, bei der auch Dritte mitspielen können. Gerade deshalb stellt sich auch hier die Frage, ob dieses Verfahren fristgerecht abgewickelt werden kann. Wir sind Ihnen, Herr Bundespräsident, dankbar, wenn Sie uns auch noch etwas über den Stand dieses Verfahrens mitteilen können.

2. Wie steht es mit der Rolle des Bundes als Aktionär und Krisenmanager? Bei der Anhörung des Direktors der Eidgenössischen Finanzverwaltung erhielten wir einen ersten Einblick in die Chronologie der Ereignisse. Die widersprüchlichen Aussagen über die genauen Ursachen des Groundings vom 2. Oktober konnten wir auch der Presse entnehmen. Deshalb will die GPK auch den genauen Umständen nachgehen, die zum Grounding geführt hatten - aber vor allem aus der Sicht des Bundes und nicht aus der Sicht des Unternehmens.

3. Ebenfalls wollen wir im Weiteren kritisch hinterfragen, ob der Bund heute über die geeigneten Instrumente verfügt, um das Sich-Abzeichnen solcher Desaster früher zu erkennen, und ob der Bundesrat auch die Instrumente für ein professionelles Krisenmanagement in solchen Situationen hat. Klar abgrenzen will die GPK ihre Arbeiten von der Sonderprüfung. Diese Sonderprüfung muss in irgendeiner Form fortgeführt werden. Gerade beim grossen Engagement des Bundes muss lückenlos und ungeschminkt aufgezeigt werden, was von wem und wann in diesem Firmenkonglomerat falsch gemacht wurde und wo Misswirtschaft betrieben wurde.

Ich bin durchaus der Meinung, dass eine Abstimmung mit den Arbeiten des Sachwalters erfolgen muss. Die Verantwortlichkeit gehört aber schonungslos auf den Tisch. Darauf haben die Tausenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vielen Gläubiger und auch das Land einen Anspruch.

Abschliessend noch eine kurze persönliche Bemerkung zum Engagement des Bundes. Ich werde der Vorlage zustimmen. Niemand ist glücklich darüber, aber es gibt nur zwei miserable Lösungen. Wir wählen die zweitschlechteste. Die Gründe wurden dargelegt. Vielleicht bleiben wir bei der Begründung noch etwas an den allgemeinen Worthülsen haften. Herr Kollege Merz, das Jubiläum der Finanzdelegation wäre vielleicht gerade der Anlass zur Neuregelung allenfalls auch der Kompetenzen der Finanzdelegation.

Die Unterstützung ist für mich aber auch ein Akt der Solidarität im Interesse von Zehntausenden von Arbeitsplätzen, der Solidarität mit einer starken Wirtschaftsregion. Gerade als Vertreter eines kleinen Gebirgskantons weiss ich, dass dieses Land auf die gegenseitige Solidarität immer wieder [PAGE 727] angewiesen ist, dies auch in Zukunft. Herr Finanzminister, im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich ist sehr bald wieder ein Akt der Solidarität in diesem Lande gefragt.

Man hat schlussendlich auch überall zur Kenntnis zu nehmen, dass die ganze Schweizer Bevölkerung diese Rettungsaktion mit ihren Steuerfranken finanziert. Damit gibt es für mich nur eine schweizerische Airline; es geht nicht um die Fluggesellschaft eines Kantons oder einer Region. Das "Elternhaus" ist die Schweiz. Der Flug wird auch in Zukunft schwierig sein. Heute heisst es für uns alle immer noch: "Fasten your seat belt!"