Waber Christian · Nationalrat · 1999-12-08
Waber Christian · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 1999-12-08
Wortprotokoll
Die evangelische und unabhängige Fraktion bittet Sie, beide Initiativen abzulehnen, aber den Rückweisungsantrag Zäch anzunehmen.
Zuerst zur Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten": Diese Initiative ist einseitig und unausgewogen. Die obligatorische Krankenversicherung würde auf die Spitalaufenthalte beschränkt und hätte somit eine einseitige Ausrichtung auf die stationären Behandlungen. Die Initiative ist auch nicht mehr aktuell, weil die Kantone heute nicht Kapazitäten auf-, sondern abbauen müssen, und zwar mit sehr schmerzhaften Auswirkungen, vor allem im Personalbereich, aber auch in Bezug auf Anlagen, die keinem Zweck mehr zugeführt werden können. Die Initiative verlangt auch, dass die Kostenbeteiligung der Versicherten in der Grundversicherung aufgehoben wird, d. h., Franchise und Selbstbehalt sollen aufgehoben und in eine Fixpauschale von 250 Franken pro Tag eingebettet werden. Wir sind dagegen, weil durch den Selbstbehalt und die Franchise die Eigenverantwortung des Einzelnen zum Ausdruck kommt. Der Fixbetrag von 250 Franken ist eine sehr einseitige Lösung, weil damit die sehr grossen Differenzen der Spitalkosten in der Schweiz nicht berücksichtigt werden. Es kann doch nicht sein, dass ein kleines Bezirksspital die gleiche Pauschale bekommt wie eine Station, die ein medizinisches Angebot bietet, das mit sehr viel höherem Aufwand erkauft werden muss! Es ist aber anzuerkennen, dass hier in der Bevölkerung ein sehr grosses Malaise besteht. Das können wir auch verstehen. Die Kosten steigen und steigen, und niemand kann genau sagen, welche Massnahmen ergriffen werden müssten, damit sie nicht mehr steigen würden. Auch das Angebot wird immer grösser, obwohl es das Volk sehr oft gar nicht will; es wird aber gebraucht, da es nun einmal auf dem Markt ist. Der Spardruck hat sehr grosse Auswirkungen auf die Qualität und das Personal; dieser Druck wächst und wächst und verunsichert die Bevölkerung. Lesen Sie einmal die Leserbriefe in der Presse! Dennoch muss diese Initiative abgelehnt werden, weil sie einseitig ist und ganz sicher kein Remedium für eine Verbesserung im Gesundheitswesen darstellt.
Zur Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl": Es wurde schon gesagt, dass wir faktisch heute freie Arztwahl haben; die Spitalwahl ist in gewissen Bereichen eingeschränkt. Nach unserer Meinung muss das auch so sein, denn man kann nicht auf der einen Seite die Kräfte auf gewisse Spezialitäten konzentrieren und auf der anderen Seite das Angebot absolut öffnen.
Die Spitalplanung, ob kantonal oder gesamtschweizerisch, gibt viel zu reden und wird noch viel zu reden geben. Ich wohne selber in einem Gebiet im Kanton Bern, wo ein Spital geschlossen wurde, und ich weiss, welche Konsequenzen das hat, nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für das Personal und den ganzen wirtschaftlichen Umkreis unserer Gegend. Wir kämpfen bei uns nicht für hundert Arbeitsplätze, sondern oft für deren zwei oder drei, und eine solche Spitalschliessung betrifft wirklich die ganze Bevölkerung, ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die medizinische Grundversorgung.
Eines ist klar: Es ist nicht richtig, dass Spezialitäten in der Schweiz an drei, vier oder fünf Orten angeboten werden. Es ist nicht normal, dass wir in der Schweiz spezialisierte Kliniken haben - z. B. die Klinik von Herrn Zäch - und daneben viele andere Angebote, die mit grossem finanziellem Aufwand erkauft werden müssen. Darunter leidet nicht nur die Qualität, sondern diese Überkapazität steht auch der Konzentration der Kräfte entgegen, die vom Staat unbedingt gefördert werden müsste.
Aus diesen Gründen unterstützen wir auch den Rückweisungsantrag Zäch. Er berücksichtigt die berechtigten Anliegen wie zum Beispiel die freie Arztwahl, die Spitalplanung, die Finanzierung, die Transparenz und die Qualität. Ich glaube, dass mit diesem Rückweisungsantrag der Gegendruck hochgehalten würde. Frau Egerszegi hat zwar gesagt, die Anliegen würden dann später noch berücksichtigt, aber gerade mit der Annahme des Rückweisungsantrages würden wir doch Druck aufsetzen, damit diese Anliegen nicht verloren gingen, sondern berücksichtigt würden.
Den Eventualantrag Zäch, wonach die Volksinitiative im Falle einer Ablehnung des Rückweisungsantrages zur Annahme empfohlen werden soll, lehnen wir ab.
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