preparatory:AB 164010
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-10
Wortprotokoll
Wir haben in diesem Geschäft noch zwei Differenzen zu bereinigen. Diese betreffen einerseits Artikel 3a und andererseits Artikel 4 Absatz 4. Beide Bestimmungen will der Nationalrat streichen. Worum geht es?
In Artikel 3a geht es um die Idee des Bundesrates, das Vernehmlassungsverfahren zu verwesentlichen. Artikel 3a zählt auf, unter welchen Voraussetzungen auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet werden kann, dies, um die Parlamentsarbeit zu stärken, da so mehr Zeit für die Kommissions- und Plenumsdebatten bleibt. Die Vernehmlassungsdemokratie hat oft ein sehr hohes Gewicht in der Beeinflussung der politischen Entscheidungsfindung. Es geht auch darum, Leerläufe und Bürokratismus einzudämmen.