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preparatory:AB 164046

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-10

Wortprotokoll

Zu Artikel 5 des Subventionsgesetzes: Diese Thematik wurde beim Eintreten von Herrn Schwaller und von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf bereits angesprochen. Inhaltlich geht es eigentlich um des Kaisers Bart. Der Bundesrat prüft jetzt schon periodisch. Der Unterschied besteht darin, dass bis jetzt eine periodische Prüfung gemacht wurde, und zwar jeweils einmal etwa alle sechs Jahre über alle Departemente. Diese Prüfung wurde uns dann in einem Subventionsbericht von rund 1000 Seiten Umfang und einem halben Kilo Gewicht unterbreitet. Wir haben dann immer gefunden, dass es hochspannend sei, wie viele verschiedene Subventionen es gibt. Geändert hat sich nichts. Das war dann so das Ergebnis.

Dieses System will man jetzt ändern, aber nicht so, dass man laufend überprüft, wie es im Formulierungsvorschlag des Bundesrates heisst, sondern dass man departementsweise überprüft. Alle sechs Jahre sollen die Departemente drankommen. Die Umsetzung ist ein wenig anders, sie ist nämlich nicht in einem Bericht zu finden, sondern konkret in den Botschaften oder in Anträgen ans Parlament. In den Absätzen 2 und 3 wird dargelegt, dass das System neu ist, nicht aber der Rhythmus, die Kadenz der Überprüfungen, wie einzelne Finanzdirektoren befürchtet haben. Dieser Befürchtung wollen wir jetzt mit unserem Kompromissvorschlag entgegentreten. Ich muss noch sagen, dass der Nationalrat, gestützt auf diese Befürchtung einzelner Finanzdirektoren, den Entwurf des Bundesrates abgelehnt hat: Er will beim geltenden Recht bleiben.

Wir wollen jetzt als vertrauensbildende Massnahme das neue System einführen, aber gleichzeitig klar sagen, dass die Prüfungskadenz nicht erhöht werden soll. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, bei Absatz 1 beim geltenden Recht zu bleiben, dann bleibt die Formulierung "alle sechs Jahre" drin, aber bei den Absätzen 2 und 3 grundsätzlich beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, dann wird das neue Verfahren aufgenommen. In Absatz 2 wird bei der Formulierung "Über das Ergebnis der Prüfungen berichtet der Bundesrat" lediglich das Wort "Prüfung" in den Plural gesetzt, um darzulegen, dass es eben verschiedene Prüfungen sind und nicht eine Prüfung querbeet alle sechs Jahre; departementsweise sind es dann eben mehrere Prüfungen. Deshalb wird im Absatz 2 hier der Plural verwendet. Im Übrigen sind die [PAGE 754] Absätze 2 und 3 unverändert gemäss Entwurf des Bundesrates.

Unsere Kommission steht einstimmig hinter diesem Antrag.