Frick Bruno · Ständerat · 2001-11-17
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-17
Wortprotokoll
Ziel der vorliegenden Motion ist es, eine Informationspflicht der Wirtschaft vor Entscheiden von ausserordentlicher volkswirtschaftlicher Tragweite zu schaffen und dem Bund Instrumente zur Verfügung zu stellen, bei Bedarf da eingreifen zu können. Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, bin allerdings nicht mit ihr zufrieden. Ich danke Ihnen, wenn Sie trotz der langen vorangegangenen Debatte noch einige kurze Minuten ausharren.
Wir haben uns heute zwischen zwei schmerzhaften Lösungen entschieden und die erträglichere gewählt. Wir haben 2 Milliarden Franken eingesetzt, um Schaden zu begrenzen und noch grössere Schäden für die Volkswirtschaft und den Wirtschaftsstandort Schweiz zu verhindern. Ich danke dem Bundesrat für diese Vorlage. Der Bundesrat hat geführt, er hat regiert. Doch er hat im Sachzwang gehandelt; seine Handlungsfreiheit war sehr beschränkt. Grund dafür - hier setzt die Motion an - sind unternehmerische Fehlentscheide und Falschbeurteilungen von allergrösster Tragweite. Drei nenne ich kurz:
1. Der jahrelange Niedergang der Swissair-Gruppe ist offensichtlich selbst dem Verwaltungsrat verborgen geblieben. Obwohl jene im Verwaltungsrat sassen, welche wir als die Elite der Schweizer Wirtschaft zu bezeichnen geneigt waren, konnte ein Schaden von 10 Milliarden Franken auflaufen.
2. Die kurzfristige Ursache war der bewusste Entscheid des Groundings per 5. Oktober, der allerdings drei Tage früher als geplant erfolgte.
Hätte der Bund nicht eingegriffen, wären mindestens 40 000 Arbeitslose im Raum Zürich zu verzeichnen gewesen - die Zahl ist schwer abschätzbar.
3. UBS und Credit Suisse als Käuferinnen der Crossair haben die Tragweite des Geschäftes weit unterschätzt. Erst später wurde der Kapitalbedarf von rund 4 Milliarden Franken erkennbar. Selbst die Grossbanken waren nicht imstande, diesen zu decken. Insbesondere das Grounding war dem Bundesrat und der Öffentlichkeit dem Anschein nach nicht im Voraus bekannt. Die Reaktionen und die Mimik von Bundespräsident Leuenberger und Bundesrat Villiger am Abend des 2. Oktober sind uns allen in wacher Erinnerung. Ich gehe noch heute davon aus, dass der Bundesrat über das bevorstehende Grounding nicht im Bild war, unabhängig davon, ob es nun am Donnerstag oder am Montag hätte erfolgen sollen. Die Frage ist: Wer hätte nun den Bundesrat informieren sollen? Wären es die Käufer der Crossair - die UBS und die Credit Suisse - gewesen? Alleine sicher nicht, denn das Grounding betraf den Rest der Swissair-Gruppe. Damals, in der Debatte der dritten Woche der Herbstsession, haben wir in aufgeheizter Stimmung in erster Linie die Grossbanken als Hauptverantwortliche bezeichnet. Heute wissen wir, dass unsere Reaktionen und Äusserungen zu heftig und zu hart waren. Aber eben: Emotionen und Adrenalin können auch in unserem besonnenen Rat einmal überschwappen. Ich nehme mich davon nicht aus, lege aber Wert darauf, es im Nachhinein auch öffentlich wieder richtig zu stellen.
Hätte denn die Swissair informieren sollen? In erster Linie sicher ja, weil ihr Geschäft "gegroundet" wurde. Wenn ihr bekannt war, dass das Grounding am 5. Oktober geplant war, so hätte sie zweifellos den Bundesrat informieren müssen, zumal ja bereits in der Vorwoche sehr intensive Gespräche zwischen Vertretern des Bundesrates und der Swissair stattfanden. Die Information hat offenbar nicht geklappt, die Folge ist ein Schaden von zwei Milliarden Franken, den der Bund deckt - nur 600 Millionen davon als Investition, ganze 1,4 Milliarden Franken à fonds perdu.
Nun machen in dieser Frage aber auch Gerüchte die Runde. Die Schlüsselfrage auch für meine Motion ist die: Hat der Bundesrat tatsächlich vom geplanten Grounding gewusst, oder hätte er davon wissen müssen? Wenn er es gewusst hat oder hätte wissen müssen, hätte er auch frühzeitig handeln müssen. Nachdem diese Gerüchte die Runde machen und auch heute von Ihrer Seite keine klare Antwort erfolgte, bitte ich Sie, meine Herren Bundesräte, noch um Klärung dieser doch wesentlichen Frage.
Was bezwecke ich mit meiner Motion? Ich will zum Ersten eine Informationspflicht einführen, dort, wo ausserordentliche Entscheide von grosser Tragweite anstehen, welche die ganze Volkswirtschaft betreffen. Zum Zweiten möchte ich dem Bundesrat ein Instrument in die Hand geben, damit er in solchen Fällen rasch handeln kann. Denn uns ist im Fall Swissair bewusst geworden, was Bundespräsident Leuenberger heute aus den Beratungen des Aktienrechtes memoriert hat: Unternehmen können mit Entscheidungen Schäden anrichten, welche weder ein Unternehmen selber noch dessen verantwortliche Personen decken können. Es können Schäden entstehen, welche sogar die Eidgenossenschaft in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Mein Ziel ist es, soziale und volkswirtschaftliche Grossschäden verhindern zu helfen, soweit dies durch frühzeitige Information möglich ist.
Nun haben Sie, meine Herren Bundesräte, zusammen mit den Damen Bundesrätinnen eine Antwort gegeben. Die Stellungnahme auf die Motion liegt vor. Es gibt dazu zwei Dinge zu sagen:
1. Sie haben meine Motion umformuliert und beantragen, sie abzulehnen. Sie schreiben, ich würde eine Konsultation des Bundesrates durch die Wirtschaft verlangen. Das ist nicht der Fall! Ich verlange eine blosse Information, denn zwischen Konsultation und Information gibt es erhebliche Unterschiede: Wer konsultiert wird und seine Meinung sagt, der macht sich mitverantwortlich. Wer bloss informiert wird, der hat die volle Handlungsfreiheit für sein weiteres Vorgehen. In der Tat kennen Staaten der EU, wenn ich das beifügen darf, ein solches Informationsrecht, um Grossschäden zu verhindern. Diese Frage bezüglich der Informationspflicht hat der Bundesrat nicht beantwortet. Sie haben es umgedreht und eine Konsultation daraus gemacht. Ich möchte Sie bitten, diese entscheidende Frage der Motion heute zu beantworten: Wie stellen Sie sich zur Informationspflicht?
2. Der positive Teil der Stellungnahme des Bundesrates ist, dass andere, interessante Massnahmen in Aussicht gestellt werden. Zum Ersten stellen Sie einen verbesserten Schutz der Aktionäre in Aussicht. Sie verweisen namentlich auf Motionen im Nationalrat. Zum Zweiten verlangt der Bundesrat in der Stellungnahme auf die Motion eine verbesserte Absicherung der Mitarbeiter. Sie schreiben klar, dass Spareinlagen in der eigenen Firma nur noch möglich sein sollen, wenn sie auch versichert sind. Anfänglich waren rund 100 Millionen Franken der Swissair-Mitarbeiter gefährdet. Der Bundesrat hat sie in Verhandlungen mit der Credit Suisse Group wieder "freigespielt". Die heute eingereichte Empfehlung Spoerry greift genau diese Aufforderung des Bundesrates, die er in der Antwort auf die Motion formuliert, als Empfehlung auf. Diese Empfehlung Spoerry, welche die Ziele des Bundesrates, sein Projekt, zu ihrem Anliegen macht, habe ich gerne mit unterzeichnet. Sie geht in die richtige Richtung, insbesondere wenn ich die von Frau Spoerry als ehemaliger Verwaltungsrätin der Swissair eingereichte Empfehlung als nachträgliche Erkenntnis oder auch als tätige politische Reue qualifiziere.
Zum Dritten verlangt der Bundesrat eine verbesserte Kontrolle, ob die Konzessionen eingehalten sind. Damit anerkennen Sie, meine Herren Bundesräte, im eigenen Einflussbereich ausdrücklich Handlungsbedarf. In der Tat [PAGE 745] scheint das nötig zu sein, wie auch die Sprecher der GPK ausgeführt haben.
Ich anerkenne, dass der Bundesrat auch nach dem heutigen Beschluss nicht zur Tagesordnung übergehen will. Der Bundesrat will nicht nur die Zeche zahlen, sondern auch Beiträge leisten, dass sich solches eher nicht mehr wiederholen kann.
Ich selber bin noch offen, ob ich auf der Motion beharren oder vorläufig darauf verzichten soll. Es hängt vor allem von der Beantwortung zweier Fragen ab:
1. An Bundespräsident Leuenberger und Bundesrat Villiger: Hat der Bundesrat, haben Sie persönlich gewusst, dass die Swissair in der ersten Oktoberwoche "gegroundet" werden sollte? War es so, oder haben Sie es nicht wissen können?
2. Nehmen Sie bitte auch Stellung zum Begehren der Motion. Wie beurteilen Sie die Informationspflicht - nicht die Konsultationspflicht - von grossen Unternehmen, welche durch ihre Entscheide grosse volkswirtschaftliche Schäden verursachen können?
Ich danke Ihnen und kann nachher entscheiden, ob ich festhalte oder einen anderen Weg wähle.