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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2009-03-05

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-05

Wortprotokoll

Die Einführung der Einspeisevergütung zeigt auch in der Schweiz eine sensationelle Wirkung. In der kurzen Zeit von Mai 2008 bis Januar 2009 wurden Kraftwerkprojekte mit über 1200 Megawatt Leistung aus erneuerbarer Energie angemeldet. Das Bundesamt für Energie beziffert die zusätzlich angekündigte Stromerzeugung dieser Projekte auf 3229 Gigawattstunden. Diese Stromproduktion übersteigt die Menge, die zum Beispiel im Atomkraftwerk Mühleberg jährlich erzeugt wird. Die grosse Warteliste bei den Projekten legt nahe, dass nicht nur viel möglich ist, sondern dass noch mehr möglich wäre, wenn die Rahmenbedingungen in der Schweiz besser wären. Die UREK hat mit grossem Interesse von diesen neuen Entwicklungen Kenntnis genommen. Es wurden von verschiedenen Fraktionen Vorstösse eingereicht, um die Situation zu deblockieren. Auch der Bundesrat hat angekündigt, dass er dem Parlament Vorschläge zur Weiterentwicklung unterbreiten wird.

Die heute traktandierten drei Postulate befassen sich nicht mit den zulässigen Mengen, sondern drehen sich um [PAGE 141] Vollzugsfragen, die die Rechtssicherheit für Investoren verbessern sollen.

Das erste Postulat verlangt zu prüfen - und darüber zu berichten -, ob die Fristen betreffend Anmeldung, Projektfortschrittsmeldung und Inbetriebnahmemeldung für die Wasserkraft und die Windenergie gleich lang sind. Wir haben es bei beiden Technologien mit ähnlichen rechtlichen Prozessen zu tun; die Bewilligungsverfahren können sich dabei über mehrere Jahre hinziehen, bis eine Konzessionierung bzw. ein rechtskräftiger Raumplanungsentscheid erfolgt. Ziel des Postulates ist es, den Investoren auch dann eine hohe Rechtssicherheit zu versichern, wenn Bewilligungen von Windenergieanlagen durch Einsprachen verzögert werden. Denn auch Windkraftwerke verursachen erhebliche Entwicklungskosten, zum Beispiel Messstationen für Windgeschwindigkeit usw. Diese Projekte sollen, wenn sie fachgerecht abgewickelt werden und den geltenden Gesetzen entsprechen, auch dann eine Vergütung erhalten, wenn die Bewilligungsverfahren länger als zwei Jahre dauern. Diese Rechtssicherheit ist in der heutigen Verordnung nicht gegeben.

Das zweite Postulat verlangt die Publikation einer Vergütung für solarthermische Kraftwerke. Diese Technologie ist heute kostengünstiger als die Fotovoltaik und besitzt an Südlagen im Berggebiet ein erhebliches Potenzial.

Das dritte Postulat verlangt vom Bundesrat, die gesetzliche Definition der sogenannten Mehrkosten den realen Gegebenheiten anzupassen. Bei dachgeständerten Anlagen, um ein Beispiel zu nennen, bemessen sich die realen Mehrkosten nicht am Börsenpreis in Leipzig für Elektrizität, sondern an den Stromkosten ab Steckdose in situ. Werden diese Mehrkosten technisch korrekt berücksichtigt, dann verringern sich auch die Kostenunterschiede zur Fotovoltaik massgeblich. Dies hat dann wiederum Auswirkungen auf die Zahlungen für Einspeisevergütungen und auf die Berechnung der Zubaumengen innerhalb der bestehenden gesetzlichen Teildeckel. Je schneller die Kosten der Fotovoltaik sinken, desto wichtiger wird es sein, diese Mehrkosten korrekt und basierend auf den realen Verhältnissen zu erfassen.

Ich bitte Sie, diese drei Postulate - es handelt sich um Prüfungsaufträge an den Bundesrat für den Vollzug - anzunehmen.