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Hany Urs · Nationalrat · 2009-03-05

Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05

Wortprotokoll

Die KVF-NR hat sich an ihrer Sitzung vom 18. November 2008 zum zweiten Mal mit der Vorberatung der Motion befasst. Nötig wurde dies aufgrund eines am 29. September 2008 im Nationalrat fast einstimmig angenommenen Rückweisungsantrages Triponez.

Kurz zur Geschichte dieses Vorstosses: Der Ständerat hat die Motion Sommaruga Simonetta bereits am 4. Oktober 2007 deutlich angenommen, und zwar entgegen dem bundesrätlichen Antrag und ohne Vorberatung in der zuständigen Kommission. In der KVF-NR sind wir am 20. Mai 2008 nach Anhörung der interessierten Kreise und Experten und nach reiflicher, interner Diskussion zum Schluss gelangt, die Motion abzulehnen. Wir taten dies zum einen, weil sie erhebliche formale und inhaltliche Unklarheiten aufwies, und zum andern, weil sie nach Auskunft der Weko wettbewerbswidrig war.

Die nationalrätliche Rückweisung vom 29. September 2008 hat uns nun vor die Aufgabe gestellt, uns erneut mit dem in der Motion ausgedrückten Anliegen zu befassen. Der implizite Auftrag, der mit dieser Rückweisung verbunden war, bestand in der Suche nach einem Kompromiss, der zwar den Konsumentinnen und Konsumenten, namentlich den Kundinnen und Kunden von Cablecom, eine Wahlfreiheit geben, gleichzeitig aber weiterhin die Verbreitung von IPTV, Bluewin-TV von Swisscom, ermöglichen sollte.

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Die Kommissionsmehrheit legt Ihnen heute nun einen teilweise abgeänderten Motionstext vor, welcher folgende neue Elemente beinhaltet:

1. Entgegen dem ursprünglichen Wortlaut soll ausdrücklich eine gesetzliche Grundlage für die Verwirklichung des Anliegens geschaffen werden, nachdem das bestehende RTVG hierfür keine ausreichende Grundlage bietet.

2. Es ist zu gewährleisten, dass die Kunden einerseits prinzipiell digitale Empfangsgeräte ihrer eigenen Wahl einsetzen können, andererseits aber keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den unterschiedlichen Technologien auftreten. Der vorliegende neue Text formuliert also nicht mehr den Weg, sondern die zwei wichtigsten Ziele, welche eine Gesetzesrevision erfüllen soll. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass das Bakom und der Bundesrat in Bezug auf die erforderliche Gesetzesrevision vor keiner einfachen Aufgabe stehen. Es ist auch klar, dass Regulierungseingriffe auf einem Gebiet, das von einer raschen technologischen Entwicklung und von kaum vorhersehbaren Änderungen der Marktbedingungen geprägt wird, schwer zu bewerkstelligen sind und daher immer Ultima Ratio bleiben sollten. Es wäre daher klug, wenn sich die verschiedenen Interessenkreise und Akteure künftig zusammen mit dem Bakom zunächst an einen runden Tisch setzen würden, um nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, bevor wir als Gesetzgeber angerufen werden.

Der Minderheit der Kommission gehen sowohl der ursprüngliche Text der Motion Sommaruga Simonetta wie auch der nun vorliegende Änderungsvorschlag zu weit. Insbesondere bemängelte sie den vorliegenden Text als unklar. Er lasse zu viel Spielraum für eine asymmetrische Regelung offen. Die Minderheit hätte sich eine klarere Eingrenzung des Verschlüsselungsverbotes auf einige wenige Sender, z. B. die Must-Carry-Sender, gewünscht. Die Minderheit sieht auch die Innovation im digitalen TV-Markt als gefährdet und empfiehlt, die technische Entwicklung abzuwarten, bis eine echte Wahlfreiheit für die Konsumenten gewährleistet sei. Sie beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.

Vor allem im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten bitte ich Sie mit meinen Erläuterungen und Hinweisen, der Kommissionsmehrheit zu folgen - die Kommission hat übrigens mit 14 zu 8 Stimmen für die abgeänderte Motion entschieden - und der abgeänderten Motion Sommaruga Simonetta zuzustimmen.