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AB 164344

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05

Wortprotokoll

Die Kommission ist hier für Festhalten, also für eine strengere Regelung. Ein Minderheitsantrag lag der Kommission nicht vor; ein anderer Antrag ist erst jetzt über Herrn Fluri hereingekommen.

Es geht hier einfach um die Frage, wann eine Transportunternehmung, die vom Bund und den Kantonen Subventionen erhält, einen gemachten Gewinn ausschütten darf. Grundsätzlich, das hat Herr Bundesrat Leuenberger gesagt, ist man sich darüber einig, dass man das darf - obwohl man auch anderer Meinung sein könnte.

Jetzt ist die Regelung des Nationalrates einfach strenger und die des Ständerates weniger streng. Nach Beschluss des Nationalrates steht ein Gewinn dem Unternehmen zur freien Verfügung und kann ausgeschüttet werden, wenn die Spezialreserve entweder die Hälfte des Jahresumsatzes der abgeltungsberechtigten Verkehrssparten oder 12 Millionen Franken übersteigt. Der Ständerat legt, wie der Nationalrat, die absolute Limite bei 12 Millionen Franken fest. Die relative Limite legt er aber nicht bei 50, sondern bei 10 Prozent des Jahresumsatzes fest; der Ständerat ist also bei dieser Bestimmung lockerer.

Praktisch würde die Lösung des Nationalrates bedeuten, dass beispielsweise im Jahre 2007 nur eine Transportunternehmung, nämlich die SBB, die Limite erreicht hätte und dann auch Gewinn hätte ausschütten können. Mit der Lösung des Ständerates wären es im selben Jahr 25 Unternehmen gewesen, also auch KTU; betragsmässig ist der Unterschied bei beiden Lösungen nicht riesig.

Herr Fluri will jetzt auf die Lösung des Ständerates einschwenken, also Gewinnausschüttungen auch für die KTU ermöglichen. Sein Antrag lag der Kommission wie gesagt nicht vor. Ich will mich dazu jetzt auch nicht äussern, ich habe mich ja zum Beschluss des Ständerates geäussert, [PAGE 128] und der praktische Unterschied ist klar. Herr Bundesrat Leuenberger hat es gesagt, es sei ein Ermessensentscheid.