Fluri Kurt · Nationalrat · 2009-03-05
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-05
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen vorweg meine persönlichen Interessen bekanntgeben: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates zweier betroffener konzessionierter Transportunternehmungen. Die eine ist im Bus- und Bahnbereich tätig, die andere im Bahn-, Bus-, Schiff- und Seilbahnbereich. Die eine ist ausschliesslich im abgeltungsberechtigten Bereich, die andere schwergewichtig im abgeltungsberechtigten Bereich tätig.
Es geht in Artikel 36 um die Grundsatzfrage, ob die KTU, wenn sie subventioniert sind, einen Gewinn machen können und wie sie den verwenden können. Sie sehen auf der Fahne Seite 13 links, dass nach der Fassung des Bundesrates und Ihrer Kommission, die allerdings darüber nicht abgestimmt hat, das Unternehmen, wenn die Spezialreserve der [PAGE 127] Verkehrssparten die Hälfte des Jahresumsatzes oder 12 Millionen Franken erreicht hat, den Gewinn zur freien Verfügung hat. Der Ständerat hat diese Schwelle insofern herabgesetzt, als er neben den 12 Millionen Franken den Umsatzanteil auf 10 Prozent festgelegt hat, d. h., der Ständerat will, dass die vorgesehene freie Gewinnverwendung auch kleinere Unternehmen betrifft.
Der Entwurf des Bundesrates setzt die Latte so hoch, dass faktisch nur die grösseren Unternehmungen, heute faktisch nur die SBB, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Der Beschluss des Ständerates hingegen ermöglicht dies auch den kleineren Transportunternehmen und stellt ihnen dementsprechend die notwendigen Mittel für Unternehmensentwicklungen und Innovationen zur Verfügung. Das entspricht auch der zwischen SBB und KTU angestrebten Harmonisierung. Es ist in diesem Zusammenhang ganz klar festzuhalten, dass es nicht darum gehen kann, mit öffentlichen Geldern zulasten des Service public Privataktionäre zu bedienen. Die infragekommenden Unternehmen sind meist ausschliesslich oder schwergewichtig im abgeltungsberechtigten Bereich tätig, wie die beiden Fälle, die ich Ihnen zitiert habe, und betreiben also nicht rein touristische Betriebe.
Über welche Zahlen sprechen wir überhaupt? Im Jahr 2007 hätte gemäss der Bundesratsfassung nur eine Transportunternehmung - sprich: die SBB - die Schwelle von 12 Millionen erreicht. Wäre die Schwelle gemäss Ständerat angewendet worden, hätten im gleichen Jahr 25 derartige Transportunternehmen von dieser Gewinnverwendung Gebrauch machen können. Die Differenz zwischen den beiden Fassungen hätte in diesem Jahr 3,7 Millionen Franken betragen. Es hätten aufgrund der tieferen Jahresumsatzlimite also viele kleinere Transportunternehmungen davon profitieren können, aber der Gesamtbetrag wäre sehr gering gewesen.
Wie könnten die Unternehmen die Beträge verwenden? Sie könnten im Dienstleistungssektor gewisse Innovationen einführen, sie könnten im bahnnahen Bereich gewisse touristische Aktivitäten entfalten, und sie könnten das Marketing verstärken. Es wurde im Vorfeld etwa davor gewarnt, mit dieser Bestimmung den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, aggressive Ausschüttungspolitik zu betreiben. Aber darum kann es in Anbetracht der genannte Summen gar nicht gehen; zudem sind ja in der Regel in den Verwaltungsräten die Vertreter der öffentlichen Hand dominant.
Ich möchte also zusammenfassend in Richtung der dem öffentlichen Verkehr eher kritisch gegenüberstehenden Mitglieder unseres Rates betonen, dass es darum geht, gewisse unternehmerische Aktivitäten zu ermöglichen, wie es von den Betrieben des öffentlichen Verkehrs immer verlangt wird. In Richtung derjenigen, die gegenüber einer Gewinnverwendung eher skeptisch eingestellt sind, möchte ich sagen, dass man den Grundsatz bereits beschlossen hat, dass es aber jetzt darum geht, neben den SBB auch den übrigen KTU diese Möglichkeit zu geben, und dass diese Gewinnverwendung insgesamt dazu dienen soll, die Erfüllung des Leistungsauftrages besser zu gewährleisten.
Ich bitte Sie also, unter diesen Aspekten meinem Einzelantrag und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.