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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2009-03-05

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Binder abzulehnen. Warum? Es ist nicht erstaunlich, dass zu dieser Formulierung schon zwei, drei Fragen gekommen sind. Die Formulierung ist nämlich von A bis Z sehr unklar. In derart sensiblen Bereichen, wo es darum geht, Leute festzunehmen, zu durchsuchen usw., sollten wir ganz klare Bestimmungen ins Gesetz aufnehmen. Hier steht: "bei Verletzung oder Verdacht auf Verletzung von Bundesgesetzen". Bundesgesetze gibt es Hunderte, es gibt Hunderte von Bundesgesetzen! Wegen der Verletzung welches Bundesgesetzes ein Verdacht bestehen muss, ist hier völlig offengelassen. Es gibt, wenn wir dieser Formulierung zustimmen, enorme Probleme bei der Kompetenzabgrenzung zwischen den Kantonspolizeien und den Sicherheitsorganen der Bahnen. Es ist denn auch nicht erstaunlich, dass sich sowohl die Kantone als auch die Kantonspolizeien vehement gegen die Einführung einer derartigen Bestimmung wehren.

Wir haben jetzt eine Schweizerische Strafprozessordnung, in der klar geregelt ist, wer welche Kompetenzen hat. Wir sollten diese Kompetenzen nicht in einem Spezialgesetz wieder durcheinanderbringen, vor allem nicht mit einer derart unklaren Formulierung, wie sie Herr Binder vorschlägt. Wir sollten in diesem sensiblen Bereich klar legiferieren, und wir tun das, wenn wir der Fassung der Mehrheit zustimmen. Lesen Sie nur zum Beispiel Buchstabe b von Absatz 2: "angehaltene Personen umgehend der nächsten Polizei zuführen". Das ist die klare Zuständigkeit, das ist die klare Abgrenzung.

Ich bitte Sie sehr, dem Ständerat und der Mehrheit zu folgen.