Binder Max · Nationalrat · 2009-03-05
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-05
Wortprotokoll
Mit meinem Minderheitsantrag bitte ich Sie, bei Buchstabe c am Beschluss festzuhalten, den der Nationalrat vor einem Jahr mit immerhin 98 zu 79 Stimmen gefasst hat. Der Ständerat hat diesen Buchstaben c in der Folge gestrichen. Damit ist der Ständerat für mich nicht konsequent. Wenn er in Artikel 4 Absatz 3 eine mögliche Bewaffnung zulässt, was jetzt ja nicht mehr bestritten ist, dann sind diesen Polizisten auch die nötigen Kompetenzen zu gewähren. Ohne diesen Buchstaben c verkommen sie, entschuldigen Sie den Ausdruck, zu reinen Sicherheitsdiensten. Die Fahrgäste und die Bevölkerung erwarten jedoch etwas anderes. Sie erwarten Kompetenz und Möglichkeiten für einen angemessenen Einsatz.
Ohne den Buchstaben c kann die Bahnpolizei eigentlich nur bei Gesetzesübertretungen eingreifen, also wenn jemand bei Sachbeschädigungen, der Belästigung von Fahrgästen oder beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis in flagranti ertappt wird. Selbst bei berechtigtem Verdacht auf Verstösse oder Verletzung von Bundesgesetzen kann sie nicht aktiv werden. Das ist nicht die Erwartung, die die Bevölkerung an die Bahnpolizei hat.
Es wurde uns in der Kommission erklärt, "festnehmen" bedeute, jemanden bis zu 24 Stunden in einer Zelle einzuschliessen. Formaljuristisch will ich das nicht anzweifeln. Ich bin es aber auch gewohnt, die Praxis, den Alltag, die Bedürfnisse der Gesellschaft zu betrachten. Selbstverständlich will und wird die Bahnpolizei keine Zellen bauen, um Leute einzuschliessen. Es geht um eine vorläufige Festnahme und die möglichst schnelle Übergabe der fehlbaren Personen an die zuständigen Polizeikräfte. Die absolut zwingende und notwendige Zusammenarbeit mit den Polizeikorps ist nach wie vor Bedingung und auch gewährleistet.
Die Bahnpolizei darf aber in der Praxis durchaus beachtenswerte Erfolge ausweisen. Im Jahr 2008 wurden 1238 [PAGE 123] Verzeigungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemacht. Es wurde zum Beispiel gegen 74 Personen Anzeige erstattet, es wurden 28 Schusswaffen, Spielzeugwaffen, Hieb- und Stichwaffen sichergestellt, es wurden 89 Täter zur Anzeige gebracht, 50 Personen wurden wegen Diebstählen zur Anzeige gebracht, 12 Personen wurden wegen Sexualdelikten zur Anzeige gebracht, und es wurden etwa 209 Personen aufgrund positiver Ripol-Akten zur Anzeige gebracht.
Im Jahr 2007 waren diese Zahlen noch höher, weil die Bahnpolizei damals noch mehr Sicherheitskräfte hatte. Aufgrund verschiedener politischer Entscheide in diesem Geschäft haben Bahnpolizisten, weil sie nicht ihrer Ausbildung entsprechend arbeiten können, ihre Stelle gewechselt und sind zu anderen Polizeikorps gegangen.
Wenn die Bahnpolizei Wirkung zeigen soll, auf den Zügen, in den Bahnhöfen und auf den Bahnanlagen, dann muss sie zwingend die entsprechenden Kompetenzen haben, um die an sie gestellten Erwartungen und ihre Aufgaben erfüllen zu können, dies nicht zuletzt auch darum, weil sie innerhalb der Arbeitsgruppe "Gewalt im Sport" auch für die Fanzüge eingesetzt wird. Diese Aufgabe kann der Sicherheitsdienst nicht erledigen, weil er eben keine Zwangsmittel einsetzen darf. Ereignisse der jüngsten Vergangenheit auf den Zügen machen für mich deutlich, dass dieser Buchstabe c von entscheidender Bedeutung ist. Wir haben die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung in Zügen, Bahnhöfen und Bahnanlagen möglichst effizient, wirksam und sichtbar zu organisieren. Ohne diese angesprochenen Kompetenzen in Buchstabe c könnte die Bahnpolizei nicht adäquat einschreiten. Damit wären auch die Glaubwürdigkeit und die Effizienz der Bahntransportpolizei, wie die SBB sie ab dem 1. Januar 2010 organisieren wollen, absolut infrage gestellt.
Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen und dementsprechend auch am Beschluss, den Sie gefällt haben, festzuhalten. Die SVP-Fraktion stimmt der Minderheit zu.