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AB 164374

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05

Wortprotokoll

Die Mehrheit ist hier für Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, d. h. auch für Festhalten am Beschluss unseres Rates und für Ablehnung des Minderheitsantrages. Wenn Sie die Fahne genau anschauen, stellen Sie fest, dass hier materiell eigentlich gar keine Differenz besteht. Der Punkt ist einfach der, dass man halt auch zu einem Absatz, zu dem keine Differenz besteht, nochmals Anträge stellen kann, wenn zu anderen Absätzen eines Artikels Differenzen bestehen, auch wenn es nur formale Differenzen sind. Das ist im Reglement so vorgesehen. Wenn ich "keine Differenz" sage, dann meine ich: Beide Räte haben beschlossen, dass der Bundesrat die Bewaffnung der Sicherheitsorgane regeln kann und Schusswaffen dabei nicht ausgeschlossen sind. Beide Räte haben das gegen den Willen des Bundesrates so entschieden, der Nationalrat mit 108 zu 69 Stimmen, der Ständerat mit 24 zu 17 Stimmen.

Der Bundesrat hat mehrfach - schon damals, in der Kommission und heute jetzt wieder - erklärt, dass er nicht wolle, dass Schusswaffen gebraucht würden; er werde in der Verordnung, zu der wir ihm jetzt die Kompetenz geben, den Einsatz solcher Schusswaffen auch nicht vorsehen. Materiell sind wir hier also eigentlich der genau gleichen Meinung wie die Minderheit. Die Mehrheit möchte Schusswaffen aber nicht auf alle Zeit und Ewigkeit ausschliessen. Die Bedrohungslage kann sich rasch ändern, und dann kann der Bundesrat - wenn er nur die Verordnung revidieren muss - viel rascher reagieren als das Parlament mit einer Gesetzesänderung. Es ist ja klar und wurde hier mehrfach gesagt, dass für einen solchen Fall auch die Ausbildung usw. geregelt werden muss.

Ich habe von der Minderheit heute keine neuen Argumente gehört. Es ist zwar legitim, dass man nochmals Position bezieht. Ebenso legitim ist es aber, wenn die Ratsmehrheit halt gleich entscheidet wie das letzte Mal, wenn unser Rat an seinem Beschluss festhält und damit auch gleich wie der Ständerat entscheidet.