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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2009-03-05

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-05

Wortprotokoll

Diese Bestimmung steht in einem Zusammenhang mit der Finis-Vorlage, nämlich mit Artikel 49 Absatz 4 des Eisenbahngesetzes. Für die KTU, also die konzessionierten Transportunternehmungen, die sogenannten Privatbahnen, ist es nicht mehr möglich, nichtbenötigte Abschreibungsmittel aus der Sparte Infrastruktur für Beschaffungen im Verkehrsbereich, z. B. für Rollmaterial, zu verwenden. Dies ist das Problem. Bei den SBB besteht dieses Problem nicht.

Mit der Formulierung, die der Ständerat gefunden hat, wird eine Gleichbehandlung der KTU, der konzessionierten Transportunternehmungen, mit den SBB in diesem Bereich gewährleistet. Dies ist für die KTU von sehr grosser, entscheidender Bedeutung.

Ich bitte Sie also dringend, dem Antrag der Mehrheit und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.