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Fetz Anita · Nationalrat · 2001-11-26

Fetz Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-26

Wortprotokoll

Die nationalrätliche WBK empfiehlt Ihnen geschlossen, auf die vorliegende Revision des Filmgesetzes einzutreten und den Beschlüssen des Ständerates vollumfänglich zu folgen. Ein kurzer Blick auf die Vorgeschichte:

Die Ausgangslage ist Ihnen bekannt. Der Ständerat hat während der Frühjahrssession in Lugano den Entwurf des Filmgesetzes in einem - wie ich damals fand - fast schon filmreifen Coup an den Bundesrat zurückgewiesen. Die [PAGE 1525] Premiere für das revidierte Filmgesetz war vorerst geplatzt. Dank der "Hebammenhilfe" diverser vernünftiger Leute konnte der Filmriss mit einem Kompromiss hinter den Kulissen wieder geklebt werden. Deshalb konnte Ihnen die WBK in der Sommersession eine Ablehnung der Rückweisung beantragen, was mit dem Ständerat abgesprochen war. Sie sind dem Antrag gefolgt. Dies machte dem Ständerat den Weg frei, in der Herbstsession auf das Filmgesetz einzutreten und die mit allen beteiligten Parteien der Filmbranche ausgehandelten Bestimmungen in Gesetzesartikel zu giessen. Diese Kompromisslösung liegt nun unserem Rat vor.

Ich bitte Sie im Namen der WBK, die geschlossen dafür war, auf die Vorlage einzutreten, der Kompromisslösung zuzustimmen und auch keine Differenzen zum Ständerat zu produzieren. Damit kann nämlich das Filmgesetz sozusagen mit einem verspäteten Happyend auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt werden. Darum heisst es jetzt auch hier im Nationalrat: Filmgesetz - die zweite Klappe fällt, wie man beim Film so schön sagt.

Was beinhaltet nun der von den Beteiligten ausgehandelte Kompromiss? Ich rapportiere Ihnen die wichtigsten Szenen daraus.

Die Hauptszene sind die Vorschriften zur Förderung der Angebots- und Sprachenvielfalt des Schweizer Kinoprogramms. Ein von der Filmbranche in Selbstregulierung angewandter Mechanismus soll verhindern, dass in den Schweizer Kinos nur noch Hollywood-Einheitskost zu sehen ist. Verantwortlich ist primär die Kinobranche selber; sie schliesst zu diesem Zweck Branchenvereinbarungen ab. Erst wenn die Selbstregulierung versagt, wird der Bund aktiv. Er fordert die Kinobetreiber auf, innert angemessener Frist Massnahmen zur Wiederherstellung der Angebotsvielfalt zu ergreifen. Gelingt dies nicht, wird bei der Branche in den entsprechenden Kinoregionen eine Abgabe von zwei Franken pro Eintritt eingezogen - die Branche macht das dann selbst. Der Ertrag wird für die Förderung der Angebotsvielfalt in Verleih und öffentlicher Vorführung verwendet. Die Branche kann sich von der Abgabe befreien, indem sie sich verpflichtet, einen besonderen Beitrag zur Vielfalt und Qualität des Filmangebotes zu leisten. Damit wäre also die Freiheit des Marktes und des liberalen Filmmarketingsystems gegenüber dem - wie es immer geheissen hat - bösen Vorschlag des Bundesrates mit einer Lenkungsabgabe gerettet und verteidigt.

In der Kommission haben wir auch darüber ein bisschen diskutiert und gefunden, der Kompromiss sei gut; wir unterstützen ihn. Man muss aber auch sehen, dass ein relativ einseitiger Kompromiss geschlossen worden ist und dass sich vor allem auch die amerikanische Verleihlobby im Ständerat erfolgreich gewehrt hat. Der Bund spielt jetzt trotz Verfassungsartikel - Sie wissen ja, die Filmförderung ist in der Verfassung festgeschrieben - nur noch die Rolle des Schiedsrichters, und dies erst nach sehr langer Zeit, wenn die Programmvielfalt pro Region nicht mehr gewährleistet ist.

In einer weiteren wichtigen Szene regelt das neue Filmgesetz die staatliche Filmförderung. Subventioniert wird nicht nur nach Qualitätskriterien, sondern auch nach Erfolgskriterien. Übrigens läuft Ende Jahr die Pilotphase für die erfolgsabhängige Filmförderung aus. Die Bearbeitung des Filmgesetzes ist darum dringlich, denn erst wenn das neue, revidierte Filmgesetz in Kraft ist, kann die Unterstützung des Schweizer Films, die heute unter dem Stichwort "succès cinéma" geleistet wird, auch gesetzlich abgesichert werden.

Ihre Kommission meint - und ich als Kommissionssprecherin unterstreiche das gerne -, dass Filme eines der wichtigsten und billigsten Mittel für die Imageförderung der Schweiz im Ausland sind. Das haben wir im Moment wahrlich nötig.

Der Bund wendet jährlich 17 Millionen Franken für die Filmförderung auf. Das sind aus meiner Sicht - mit Verlaub - Peanuts, wenn wir sehen, was andere Kleinstaaten für ihre Filmförderung tun, oder wenn wir es mit dem vergleichen, was jeder Kanton, der ein Opernhaus hat, nur schon in dieses investiert. Das ist drei- bis fünfmal mehr als der Betrag, mit dem der Schweizer Film gefördert wird.

Fördermittel sind, wenn wir gleich lange Spiesse wie die der Hollywoodfilme wollen, einfach nötig. Auch Publikumslieblinge unter den Schweizer Filmen, wie zum Beispiel "Beresina" oder "Der Komiker", den Sie sicher alle gesehen haben, oder mein Lieblingsfilm, "Pane e tulipani", kommen ohne Fördermittel nicht aus. Und zwar aus den folgenden einfachen Gründen: Erstens ist der Schweizer Markt viel zu klein. Zweitens sind wir in der Schweiz mehrsprachig. Das heisst, es braucht teure Übersetzungen und Kopien. Schliesslich sind wir ja auf diese Vielsprachigkeit auch immer stolz.

In einer Nebenszene wird im neuen Filmgesetz auch noch der Bau und Betrieb von Multiplexkinos dereguliert. Die lästigen Bewilligungspflichten entfallen nun weitgehend. Sie sehen, dass Sie ein ausserordentlich liberales Filmgesetz vor sich haben. Ich glaube sogar, dass die "Oberlehrer des Ordoliberalismus", wie ein Kollege in der Kommission gesagt hat, nun zufrieden sein und dieser Vorlage problemlos zustimmen können, denn damit hat die Schweiz eines der liberalsten Filmförderungsgesetze Europas. Ob eines der besten, das lasse ich diplomatisch mal offen. Man könnte auch sagen: Hollywood hat in der Schweiz ganze Arbeit geleistet. Aber wir sind ja der Welt gegenüber offen. Wir sehen ja gerne Filme aus der ganzen Welt.

Auf jeden Fall können Sie getrost auf das revidierte Filmgesetz eintreten. Sie brauchen auch keine weiteren Anträge zu bewilligen. Alle, die vorliegen, sind nämlich in das Gesetz eingebaut. Ich denke, man kann zum Schluss sagen: Das Gesetz steht, der Kompromiss steht, und die freie Sicht auf Hollywoodfilme wird durch keinen einzigen Paragraphen getrübt.

In diesem Sinne bitte ich Sie zuzustimmen.