Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-04
Wortprotokoll
Ich mache es kurz, da hier offenbar wenig Opposition besteht - womit ich natürlich sehr einverstanden bin.
Dieses Zusatzprotokoll ist wichtig; es schafft einen internationalen Mindeststandard für die Haftung bei Schäden an der Biodiversität, die, wie die Kommissionspräsidentin treffend gesagt hat, von gentechnisch veränderten Organismen ausgehen. Die Schweiz hat im geltenden Recht sämtliche Vorschriften, die in diesem Zusatzprotokoll enthalten sind, bereits abgedeckt. Entsprechend sind für uns auch keine innerstaatlichen Gesetzesanpassungen nötig.
Im Moment haben 23 Staaten, darunter die EU im Verbund, dieses Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur ratifiziert. Es dürfte somit auch in Bälde in Kraft treten; dafür ist die Zahl von 40 Staaten erforderlich.
Wir haben uns im Vorfeld sehr aktiv an den Verhandlungen beteiligt und sind deshalb auch erfreut, dass das Zusatzprotokoll mit dem Recht der Schweiz im Einklang steht. Wir haben heute im Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich klare Haftungsregeln; diese Regeln gehen sogar weiter, sie sind konkreter und umfassender als die Regeln des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur. Bei uns werden nämlich auch Sach- und Körperschäden von den Haftungsregeln erfasst, während sich das Zusatzprotokoll auf Schäden an der Biodiversität beschränkt. Die Haftpflicht ist dabei eng an das Bewilligungs- und Meldesystem gekoppelt. Insofern hat es sich seither als praktikabel und wenig bürokratieanfällig erwiesen.
Wenn die Schweiz diesem Zusatzprotokoll beitritt, ist der Nutzen einerseits darin zu sehen, dass wir unsere Glaubwürdigkeit in der Umweltpolitik auf internationaler Ebene stärken können. Wir stärken sie auch deshalb, weil es sich nicht um einen bilateralen Staatsvertrag handelt, sondern um das bewährte multilaterale Instrument eines internationalen Protokolls.
Im Bereich der Biodiversität haben wir ja auch bei uns in der Schweiz mit der Umsetzung der entsprechenden Strategie noch einiges zu tun. Das ist ein Teil all dieser Probleme der Infrastruktur Biodiversität, die, wie Sie ja alle wissen, auch unter gewissen Umwelteinwirkungen leidet.
Der Beitritt der Schweiz trägt zudem dazu bei, dass das Vertragswerk in absehbarer Zeit in Kraft treten kann. Das ist auch für Unternehmen und für Bereiche, die dann von diesem Protokoll profitieren, wichtig, weil damit für sämtliche Staaten und Beteiligte gleich lange Spiesse bestehen und die Wettbewerbsbedingungen, notabene für die in diesem Bereich tätige Industrie, damit fairer ausgestaltet sind.
Ich empfehle Ihnen daher, gemäss Ihrer vorberatenden Kommission auf das Geschäft einzutreten und die Vorlage anzunehmen.