Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-06-04
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-06-04
Wortprotokoll
Nationalrat Noser hat zwei Forderungen in seinen Vorstoss gepackt. Auf der einen Seite, aus dem Titel ersichtlich, will er den freien und gleichberechtigten Zugang zum Energiemarkt für alle Anbieter und Konsumenten. Mit der zweiten Forderung will er ein gesamtschweizerisches Energienetz, aufgebaut von einem nationalen Netzbetreiber; der Aufbau soll durch den Bund finanziell unterstützt werden können.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Der Nationalrat hat ihr am 12. Juni 2013 mit 94 zu 89 Stimmen zugestimmt. Die UREK-SR beantragt Ihnen die Ablehnung des Vorstosses, und dies aus folgenden Gründen:
Die erste Forderung, den Zugang zum Strommarkt, erachtet die Kommission als überholt. Das geltende Stromversorgungsgesetz gewährt den Grossverbrauchern bereits heute einen diskriminierungsfreien Zugang zum Strommarkt. Mit der vollständigen Marktöffnung, die nach heutigem Stand des Wissens auf 2017 geplant ist, wird dies auch für die Haushalte und die Kleinverbraucher gelten. Dieser nächste Liberalisierungsschritt wird von der Kommission ausdrücklich begrüsst.
Die zweite Forderung lehnt die Kommission ab. Die UREK erachtet es als nicht sinnvoll, auch die Verteilnetze, also die unteren Netzebenen, einem nationalen Netzbetreiber zu unterstellen. Erstens müssten die lokalen Netzbetreiber - in diesem Fall wären es nicht einige wenige, es wären Dutzende bis Hunderte - in einem aufwendigen Verfahren enteignet werden. Stark betroffen wären auch die Eigentümer, das sind Städte, Gemeinden und Kantone. Dies wird auch der Grund sein, dass die Energiedirektorenkonferenz und der Städteverband mit der Bitte an die Kommission gelangt sind, diesen Vorstoss abzulehnen. Zweitens hat die Kommission grösste Zweifel, ob ein nationaler Netzbetreiber die Anforderungen an ein modernes Stromnetz besser erfüllen kann als dezentrale Betreiber. Die heutigen Netzbetreiber stellen tagtäglich unter Beweis, dass sie ihre jeweiligen Energienetze zuverlässig betreiben und die Versorgungssicherheit garantieren. Netzbetreiber vor Ort dürften besser geeignet sein, die Netze nach den konkreten Bedürfnissen einer künftig stärker dezentral geprägten Energieversorgung aus- und umzubauen, als ein nationaler Betreiber.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission einstimmig die Ablehnung der Motion.