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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-06-07

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-07

Wortprotokoll

Mit dieser Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes vorzulegen, welche die Pflicht zum Unterhalt und zur Kontrolle der privaten Zivilschutzräume aufhebt und auch die Ersatzabgabe beim Bau von Wohnbauten mit nur wenigen Wohnungen aufhebt.

Zur Begründung habe ich am 15. Dezember 2010, als ich diese Motion einreichte, ausgeführt, dass solche privaten Zivilschutzraumbauten aus verschiedenen Gründen nicht mehr zweckdienlich sind. Es finden sich heute sicherheitspolitisch keine Szenarien mehr, bei denen ein Leben in einem Schutzraum über mehrere Tage zumutbar wäre. Es sollte auf freiwilliger Basis möglich sein, solche Zivilschutzbauten für diejenigen Eigentümerschaften, die das möchten, zu erstellen. Eine solche Lösung wird beispielsweise in Frankreich praktiziert. Wer es will, macht es auf eigene Kosten mit eigenem Nutzen. Das ist nach wie vor meine Haltung, dass die Schweiz mit dieser teuren Auflage, Schutzraumplätze für jeden Einwohner und jede Einwohnerin in der Nähe des Wohnortes bereitzustellen, auf einem Anachronismus herumreitet und dass das ein Auslaufmodell ist.

Jetzt hat in der Tat eine Gesetzesrevision stattgefunden. Wir haben in der Sommersession 2011 das entsprechende Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz einer Teilrevision unterzogen. Herr Kollege Theophil Pfister, SVP, und ich haben uns damals schon für weiter gehende Lösungen eingesetzt, als sie diese Gesetzesrevision vom Juni 2011 verankert hat.

Es ist richtig, wie es der Bundesrat in der Stellungnahme zu meiner Motion ausführt, dass durch diese Teilrevision die Schutzraumbaupflicht etwas reduziert wurde und dass auch die Senkung der Ersatzabgabe festgelegt wurde. Andererseits ist das gesetzlich verankerte System in meinen Augen nach wie vor eine grosse bürokratische Übung, in der Bund, Kantone und Gemeinden je diverse Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahrnehmen müssen. Ich weiss aus der Erfahrung der Gemeindepräsidentin einer Agglomerationsgemeinde, wie auch die Baubewilligungen usw. durch diese Aufgaben belastet werden. Die Schutzraumkontrollen ärgern die Eigentümerschaften, und dennoch müssen sie stattfinden, solange eben diese gesetzliche Pflicht zum Bau von Zivilschutzkellern besteht.

Ich sehe aber, dass ich heute einen neuen Ansatz wählen würde, um Änderungen im teilrevidierten Gesetz, das ich angesprochen habe, vorzuschlagen. Ich ziehe daher diese Motion zurück, weil sie nach der Gesetzesänderung vom Juni 2011 auch nicht mehr ganz passt. Ich werde mich nach der Sommerpause gerne mit einem frischen Ansatz zurückmelden, Herr Bundesrat, um diesen alten Zopf der Pflicht zur Erstellung privater Zivilschutzbauten in der Schweiz einmal und für immer - so hoffe ich - abzuschneiden.