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Stöckli Hans · Ständerat · 2012-09-19

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-19

Wortprotokoll

Diese Motion wurde von der Finanzkommission des Nationalrates im Rahmen der Beratung des Budgets 2012 entwickelt. Man schlug zur Abfederung der pauschalen Reduktionen auch eine Änderung der Ausführungsbestimmungen im Bundespersonalrecht vor. Diese erfolgte in dem Sinne, dass man denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Beurteilungsstufen 3 oder 4 sind, höhere Zuschläge gewähren möchte, dass man aber bei denjenigen, die bestenfalls genügende Leistungen haben, Kürzungen vornehmen sollte. All dies sollte kostenneutral über die Bühne gehen.

Der Nationalrat hat diese Motion am 12. März 2012 mit 104 zu 58 Stimmen angenommen. Der Bundesrat hat sich von Beginn weg gegen die Motion gestellt.

Unsere Finanzkommission ist mit 12 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung dem Antrag des Bundesrates gefolgt; sie hat entgegen dem Beschluss des Nationalrates die Ablehnung der Motion beschlossen. Sie hat dies aus folgenden Gründen getan: Auf der einen Seite ist unser Lohnsystem sehr stark austariert; wenn es verändert werden soll, sollte es nur als Gesamtsystem verändert werden. Es sind drei Elemente, die unser System kennzeichnen: Die wichtigsten Parameter sind natürlich die Fixierung des Anfangslohns - dies ist für die ganze Karriere von entscheidender Bedeutung -, die Bandbreiten, die gesetzt werden, und schliesslich die Leistungsprämien.

Heute ist es so, dass den Mitarbeitern in einem Gespräch mit ihren Vorgesetzten jährlich ihre Beurteilungsstufe mitgeteilt wird. Es gibt vier Stufen: Stufe 1 erreichen diejenigen Mitarbeiter, die ihre Ziele nicht erreichen, die also nicht genügende Leistung erbringen. Stufe 2 erreichen diejenigen, die die Arbeitsziele im Wesentlichen erreichen, aber doch noch Mängel aufweisen - allerdings nicht schwerwiegende [PAGE 789] Mängel. Bei diesen Stufen 1 und 2 gibt es entweder eine Reduktion bis minus 2 Prozent oder allenfalls eine Erhöhung im Rahmen von 1 bis 2 Prozent. Die Motion möchte, dass man für diese beiden Beurteilungsstufen keine Erhöhung mehr gibt, sondern im Gegenteil Reduktionen vornimmt.

Zu den Stufen 3 und 4. Stufe 3 ist für solche, die ihre Ziele vollständig erreichen, und Stufe 4 für diejenigen, die die Ziele deutlich übertreffen. Heute ist es so, dass auf Stufe 3 eine jährliche Lohnerhöhung in der Bandbreite von 2,5 bis 3,5 Prozent vorgesehen ist, auf Stufe 4 eine Erhöhung um 4 bis 5 Prozent. Die Motion möchte, dass man dort unbeschränkt Erhöhungen vornehmen könnte. Das würde auf der einen Seite bedeuten, dass aufgrund der Kostenneutralität in den unteren Bereichen Reduktionen vorgenommen werden müssten. Auf der anderen Seite - und das ist eigentlich das entscheidende Element - hätte diese Flexibilisierung zur Folge, dass die heute vorhandene Transparenz verschwinden würde und dass die Verlässlichkeit für die Mitarbeitenden, welche ein entscheidendes Element für eine gute Lohnpolitik ist, infrage gestellt wäre.

Deshalb ist klar, dass die Finanzkommission Ihres Rates beantragt, die Motion nicht anzunehmen.