Lexipedia

Niederberger Paul · Ständerat · 2012-09-19

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-19

Wortprotokoll

In der Frühjahrssession hat der Ständerat mit 35 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Vorlage für die Aufwandbesteuerung zugestimmt. Auch der Nationalrat hat dem Gesetz zugestimmt. Es besteht bei der Übergangsbestimmung jetzt aber eine Differenz. Der Beschluss des Nationalrates ist in unserem Rat wohl kaum mehrheitsfähig. Die WAK-SR will einstimmig an der Version des Ständerates festhalten. Deshalb mache ich Ihnen einen neuen Vorschlag: Für Neuzuzüger würden die neuen Bestimmungen sofort greifen, für die Bisherigen sollte man den sogenannten Besitzstand wahren.

Die gutsituierten Privatpersonen, die sich in der Vergangenheit in der Schweiz niedergelassen haben, sind nicht zuletzt aufgrund der Rechtssicherheit und der Stabilität, die unser Land auszeichnen, hierhergezogen. Der Faktor, dass gutsituierte ausländische Privatpersonen mit ihrem wirtschaftlichen und politischen Netzwerk für uns wertvolle Botschafter sind, ist nicht zu unterschätzen. Diese vertreten oft konkret und mit viel Herzblut die Interessen der Schweiz.

Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Gerade strukturschwache Regionen haben dieses wirtschaftliche Entwicklungspotenzial bewusst genutzt. Gerade in kleinen Gemeinden sind Aufwandbesteuerte ansässig, deren Einkommen wesentlich tiefer als 400 000 Franken sind. Für solche Gemeinden sind auch Steuerzahler, die 200 000 oder 300 000 Franken versteuern, hochwillkommen. Was bleibt nun diesen Personen übrig, wenn die Verschärfung dann greift? Entweder [PAGE 790] wechseln sie zur ordentlichen Besteuerung, oder sie ziehen ins Ausland weg.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Im Kanton Nidwalden hatten wir bisher 100 aufwandbesteuerte Personen. Der Kanton Nidwalden hat aufgrund der sich abzeichnenden Änderung der Gesetzgebung das System bereits verschärft - das heisst, es muss die Mindestlimite von 400 000 Franken Einkommen oder der siebenfache Mietwert erreicht werden. Das hatte nun folgende Auswirkungen: Wir haben jetzt nicht mehr 100, sondern 80 Aufwandbesteuerte. Von den so fehlenden 20 Personen sind zwei Drittel ins Ausland gezogen, und der andere Drittel wird ordentlich besteuert.

Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel, die Gemeinde Lauenen im Kanton Bern. Im Jahr 2010 hatte diese Gemeinde 800 Einwohner. Sie hatte zwölf Pauschalbesteuerte, die einen Viertel des Steuerertrages einbrachten. Von diesen zwölf pauschal besteuerten Personen brachten zehn Personen weniger als 400 000 Franken ein und zwei Personen mehr als 400 000 Franken. Was wird nun passieren? Ich spreche jetzt von diesen zehn Personen, die unter der Limite von 400 000 Franken sind. Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder sie ziehen ins Ausland weg, oder sie werden normal besteuert wie wir. Was heisst "normale Besteuerung"? Diese Personen haben vor allem sehr viel Vermögen, sie haben praktisch kein Einkommen. Was heisst das dann bei der ordentlichen Besteuerung? Sie versteuern eigentlich dann nur noch das Vermögen. Was heisst das für die kleine Gemeinde Lauenen? Ihre Steuereinnahmen werden massiv reduziert.

Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel, damit Sie die Strukturen dieser Aufwandbesteuerung sehen. Kürzlich hat ein Mitglied des Regierungsrates des Kantons Waadt, des Kantons mit den meisten nach Aufwand Besteuerten, rund 1400 Personen, gesagt, von diesen 1400 seien etwa 86 Prozent Rentner, das heisst, sie sind älter als 65 Jahre.

Das ist die Ausgangslage, und ich will Ihnen ganz bewusst an ganz konkreten Beispielen aufzeigen, was dann die Wirkung sein wird. Deshalb kann, meine ich, mit meinem Antrag verhindert werden, dass in vielen betroffenen Gemeinden in den Bergregionen eine Vielzahl dieser Personen wegzieht und damit bedeutende steuerliche Einnahmequellen wegbrechen. Nur eine langfristig angelegte Übergangsregelung wird es erlauben, grösseren Schaden von den betroffenen Regionen, Gemeinden und Kantonen abzuwenden. Gleichzeitig kann für die künftige Ausschöpfung dieses Entwicklungspotenzials der entscheidende Faktor der Verlässlichkeit und der Rechtssicherheit bewahrt werden.

Ich bitte Sie, meinen Antrag wohlwollend zu überlegen und ihm auch wohlwollend zuzustimmen.