Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2014-06-17
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-17
Wortprotokoll
Die Vorlage ist in der SP-Fraktion unbestritten. Ich verschone Sie daher mit einem kleinen Vortrag über die Regeln der Strommarktordnung. Was wir mit der Vorlage beseitigen wollen, ist die rechtliche Unsicherheit. Es ist rechtliche Unsicherheit entstanden, darum sind wir in der Kommission darangegangen, sie zu beseitigen; die Vorlage erfüllt diese Forderung.
Es hat sich ergeben, dass Marktakteure, sogenannte Bilanzgruppen, auf die Idee gekommen sind, sich nicht mehr so zu verhalten, wie sie das bei Beginn der Strommarktöffnung angekündigt hatten. Sie haben die Marktordnung plötzlich anders verstanden und wollten Kosten nicht mehr tragen, obschon völlig klar war, dass diese bei ihnen anfallen würden und von ihnen zu tragen wären. Ein Branchenverständnis gibt es anscheinend nicht. Vielmehr muss man von einzelnen Akteuren ausgehen, welche das Nichtvorhandensein der gesetzlichen Grundlage ausnutzen wollten. Das muss uns als Gesetzgeber aufwecken. Es muss uns im Speziellen auch im Kontext des Stromversorgungsgesetzes aufwecken, weil uns damals gerade Artikel 3 angekündigt worden ist, man werde das alles in der Branche regeln, man mache im Strommarkt vieles subsidiär, man mache das mit Vereinbarungen, sodass es keine klaren Gesetze brauche. Das Resultat ist, dass die Marktakteure, die uns das versprochen haben, am Schluss beim Gericht landen und sagen, man wolle das, was man eigentlich in der Branche vereinbart habe, nicht zahlen. Ähnliches erleben wir im Moment auch bei der Frage, wie man mit selbstproduziertem Strom umgehen soll: Darf man diesen intern abrechnen oder nicht? Auch dort wird die Branche natürlich nicht einhalten, was sie versprochen hat. Damals sagte man, dass da fair gehandelt werde und dass im Markt jeder seine Rolle habe.
Nehmen Sie aus dieser Debatte mit, dass Branchenvereinbarungen und Selbstregulierungen nicht viel helfen. Am Schluss müssen wir solche Übungen machen, wie wir sie heute machen, um die Rechtssicherheit wiederherzustellen.
Noch eine kurze Bemerkung zum Einzelantrag Nordmann: Der Kommissionssprecher, Kollege Fässler, hat gesagt, es gehe hier um Gouvernanz. Vielleicht geht es doch um mehr. Es geht nämlich auch bei diesem Einzelantrag um eine sichere und zuverlässige Stromversorgung, welche schlussendlich auf der Kapitaleignerschaft der schweizerischen Netzgesellschaft gründet. Darum ist es nicht nur eine Frage der Gouvernanz, sondern auch eine Frage, wie wir die Regelung gestalten, wenn erstmals in der Geschichte der schweizerischen Stromversorgung öffentliche Akteure sagen, sie möchten sich von der Aufgabe des Netzbetriebes verabschieden, sie möchten das abstossen. Das ist in der Geschichte der Entwicklung der Stromnetze natürlich etwas Spezielles. Wir hatten lokale Netze, wir hatten regionale Netze und haben inzwischen nationale und transnationale Netze. Da ist es eben richtig, wenn der Antrag Nordmann aussagt, dass man es nicht historisch sehen und festlegen müsse, dass das Netz den Gemeinden und den Kantonen gehören müsse. Eine sichere Stromversorgung kann gewährleistet werden, wenn die Netze im Eigentum oder mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand sind.
Wir vonseiten der SP unterstützen diesen Einzelantrag und schliessen uns der Argumentation an, dass die ständerätliche Kommission und der Ständerat das noch vertiefen können. Die Stossrichtung ist aber natürlich richtig.