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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2014-09-18

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-18

Wortprotokoll

Die seit der Finanzkrise bis Ende 2015 befristet angebotenen Versicherungen wie Fabrikationskreditversicherung, Bondgarantie und Refinanzierungsgarantie sollen in das permanente Angebot der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv) überführt werden. Die Rahmenbedingungen für den Abschluss von [PAGE 1604] privatrechtlichen Rückversicherungsverträgen werden ebenfalls verbessert. Künftig werden die entsprechenden Rückversicherungen durch Verfügungen anstatt durch öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen. Die Teilrevision stellt sicher, dass Schweizer Unternehmen ihre Exporte zu vergleichbaren Bedingungen wie ihre ausländischen Mitbewerber finanzieren und absichern können. Die Vorlage beseitigt die Benachteiligung kleinerer Exportgeschäfte, indem der maximale Deckungssatz für Delkredererisiken bei ungesicherten Lieferantenkrediten mit privaten Schuldnern dauerhaft von 85 auf 95 Prozent erhöht wird.

Die Geschäftspolitik der Serv ist mittlerweile erfolgreich und richtet sich nach folgenden Grundsätzen:

1. Eigenwirtschaftlichkeit: Längerfristig müssen Prämieneinnahmen die Entschädigungszahlungen und die operativen Kosten decken;

2. Subsidiarität: Die Serv bietet Versicherungsleistungen nur im nichtmarktfähigen Bereich an, sodass keine Konkurrenzsituation in Bezug auf private Versicherungsgesellschaften entsteht;

3. Risikogerechte Prämien: Die Länderrisiken werden durch die OECD in sieben Kategorien eingeteilt. Dies bedeutet, dass es eine Prämienharmonisierung und keine versteckte Wettbewerbsverzerrung durch andere staatliche Exportversicherungen gibt;

4. Internationale Wettbewerbsfähigkeit: Für die Schweizer Exportindustrie ist diese Exportrisikoversicherung von existenzieller Bedeutung. Werden die betreffenden Unternehmen im internationalen Wettbewerb gegenüber unseren EU-Konkurrenten zurückgeworfen, weil sie nicht gleich lange Spiesse haben, bedeutet das, dass Exportgeschäfte, anstatt über eine Schweizer Gesellschaft, einfach über eine ausländische Tochter mit entsprechendem Exportrisikoschutz abgewickelt werden. Dies würde einen Abbau von Arbeitsplätzen und einen Ausfall von Aufträgen für KMU-Zulieferbetriebe bedeuten.

Die bisher nur befristet zur Verfügung stehenden Serv-Produkte sollen nun definitiv weitergeführt werden:

1. Bondgarantie: Bei internationalen Geschäften sind Kundenanzahlungen zur Vorfinanzierung der Produktionsleistungen sehr wichtig. Aufgrund der verschärften Finanzierungsvorschriften der Banken haben die KMU Probleme, Anzahlungsgarantien beizubringen.

2. Fabrikationskreditversicherung: Im angespannten internationalen politischen Umfeld verschlechtern sich die Zahlungsbedingungen zunehmend. Der Lieferant muss deshalb vielfach bei der Bank Projektkredite beantragen und hat dabei seine Deckung bereits ausgeschöpft. Durch die Fabrikationskreditversicherung wird dieses Problem entschärft, und das gilt auch für die KMU-Zulieferbetriebe.

3. Refinanzierungsgarantie: Im heutigen Banken- und Finanzmarkt ist es zentral, dass sich die Exporteure mit der Serv auf einen berechenbaren, an langfristigen Zielen orientierten Partner mit einem wettbewerbsfähigen Produktportfolio verlassen können.

Fazit: Die Serv wird vollumfänglich durch die Industrie finanziert, das heisst ohne Zuschüsse des Bundes. Das Subsidiaritätsprinzip ist gewahrt: Die Serv versichert nur Risiken, die im privaten Versicherungsbereich nicht gedeckt werden können, also z. B. keine Währungsrisiken. Es besteht keine Doppelspurigkeit zu den privaten Versicherungsangeboten.

Die einstimmige SVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und ihr zustimmen.