AB 164873
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-18
Wortprotokoll
Ich habe noch selten in diesem Rat so viel Einigkeit zu einem Thema festgestellt. Ich freue mich natürlich über Ihre Anerkennung der Wichtigkeit der Exportwirtschaft, der Exportindustrie im Besonderen. Ich habe auch gerne gehört, dass verschiedene Votanten jetzt gesagt haben: Achtung, die Industrie des Standortes Schweiz könnte schleichend infrage gestellt werden! Wir haben alles zu tun, um das zu verhindern.
Zum Inhalt der Vorlage: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die drei bestehenden und bewährten, aber bis Ende 2015 befristeten Serv-Produkte ins ordentliche Recht zu überführen. Es geht um die Bondgarantie, die Refinanzierungsgarantie und die Fabrikationskreditversicherung. Was sind die Vorteile dieser Instrumente? Sie verbessern die Liquidität des Exporteurs; sie optimieren die Finanzierung von Exportgeschäften für Exporteure und Käufer; sie erlauben es, Unternehmen in Wachstumsphasen auf schwierigen Märkten gezielt zu unterstützen. Sie haben sich bewährt, sie können selbsttragend angeboten werden und werden auch subsidiär [PAGE 1607] angewendet. Die Bondgarantie, die Refinanzierungsgarantie und die Fabrikationskreditversicherung gehören im Ausland - es wurde mehrfach gesagt - ebenfalls zum Standardangebot. Ein Wegfall der drei Produkte bei uns würde natürlich eine Verschlechterung unserer Rahmenbedingungen bedeuten und damit einen Nachteil gegenüber den internationalen Konkurrenzstandorten.
Es wurde ebenfalls gesagt, dass die Serv eigenwirtschaftlich unterwegs ist. Das ist eine gute Leistung; sie zeigt, wie seriös dieses Geschäft abgewickelt wird, Projekt für Projekt. Es wurde gesagt, dass die KMU zwei Drittel der Serv-Kunden ausmachen. Das scheint mir auch eine ausserordentlich wichtige Aussage zu sein. Das war nicht immer so. Ich sage ausserdem, dass im Jahresdurchschnitt über die Serv-Unterstützungen der Wirtschaft etwa 19 000 vollzeitäquivalente Stellen geschaffen werden. Es ist also auch ein ganz beträchtlicher arbeitsmarktlicher Effekt festzustellen.
Lassen Sie mich zwei, drei Bemerkungen zu unserem wirtschaftlichen Umfeld machen: Der Aufschwung, an den wir Hoffnung geknüpft haben - sagen wir es einmal so -, hat sich jetzt markant verlangsamt. Das Bruttoinlandprodukt stagnierte im zweiten Quartal gegenüber dem ersten; im Vorjahresvergleich sind wir inflationsbereinigt nur noch bei einem Wachstum von 0,6 Prozent. Ich will selbstverständlich nicht dramatisieren, ich will auch nicht beunruhigen. Ich weiss auch, dass wir nicht eine Gesetzesrevision mit einem konjunkturellen Hintergrund machen. Aber es ist doch wichtig, dass wir die Gesetzesrevision jetzt machen, um in den sich anbahnenden, offensichtlich schwierigeren Zeiten die Industrie zusätzlich unterstützen zu können. Wichtigere Dossiers, die auch der Industrie und damit der Beschäftigung in diesem Land zugutekommen, sind Innovation, ein liberaler Arbeitsmarkt, Entlastung statt Belastung von Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten und ganz grundsätzlich verlässliche Rahmenbedingungen. In diesem Sinne ist auch die Serv-Vorlage zu verstehen: Die Überführung der drei Serv-Produkte ins ordentliche Recht schafft zusätzlich verlässliche Rahmenbedingungen für die Exportwirtschaft und trägt damit zur Stärkung des Produktionsstandortes Schweiz bei.
Es wurde erwähnt: Sie haben in der WAK vor allem die aussenpolitischen Grundsätze und die Währungsrisikoabsicherung diskutiert. Lassen Sie mich dazu in aller Kürze ein paar Kommentare machen.
Zuerst zu den aussenpolitischen Grundsätzen: Die Serv ist bereits gegenwärtig gesetzlich verpflichtet, in ihrer Geschäftspolitik die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik zu berücksichtigen. Es wurde erwähnt: Artikel 6 Absatz 2 besagt, dass die Serv die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik berücksichtigt. Sie macht das, sie macht das gründlich und gewissenhaft, und das wird selbstverständlich weiterhin so bleiben. Die Nachhaltigkeitsthemen und die Menschenrechtsfragen haben bei der Serv einen grossen Stellenwert. So hat die Serv kürzlich ein grösseres Projekt in Afrika abgelehnt, obwohl es erneuerbare Energien gefördert hätte. Aber es waren eben gewisse Voraussetzungen menschenrechtlicher Art nicht erfüllt. Deshalb konnte man die Versicherung nicht anbieten. Es besteht kein Anlass, das Serv-Gesetz mit aussenpolitischen Grundsätzen zu präzisieren; das ist das Fazit dieser Aussagen.
Bezüglich der Wechselkursabsicherung können sich einige von Ihnen erinnern, dass die Exportrisikogarantie in den Neunzigerjahren mit riesigen Defiziten zu kämpfen hatte. Diese entstanden aus Absicherungsangeboten heraus. Heute haben wir die Serv, die dem Gebot der Subsidiarität folgt. Der Bund wäre bei einer neuerlichen solchen Absicherung mit unkalkulierbaren Risiken konfrontiert. Die damalige Erfahrung wollen wir keinesfalls noch einmal machen. Ausserdem wäre auch eine nichtkostendeckende Absicherung durch die Serv mit den heutigen Regeln der WTO nicht vereinbar.
Fazit: Mit der Vorlage sollen angesichts der bestehenden Unsicherheiten die bewährten Rahmenbedingungen für die Exportwirtschaft erhalten bleiben. Im Interesse der Schweizer Exportwirtschaft und ihrer Arbeitsplätze beantragt Ihnen der Bundesrat, auf die Vorlage einzutreten und der Änderung des Exportrisikoversicherungsgesetzes zuzustimmen.