Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-12
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Killer verlangt einen Bericht zur Frage, inwieweit der Stromverbrauch als Beurteilungskriterium für die Bewilligung von Heizungssystemen hinzugezogen werden kann. Ein solcher Bericht liegt aber schon vor, und zwar ist es ein Bericht der Hochschule Luzern. Er wurde im Auftrag der Energiefachstellenkonferenz Ostschweiz erarbeitet und datiert vom März 2011. In diesem Bericht wurden diese Fragen geklärt. Deshalb meinen wir, dass es keinen zusätzlichen Bericht braucht. In diesem Bericht wurde aufgezeigt, dass Heizungssysteme im Bereich "Primärenergie, Infrarot-Strahlungsheizungen" einen höheren Energiebedarf haben als konventionelle Systeme mit Wärmepumpen und Wasserheizkörpern. Unter anderem war dies auch ein Anlass dafür, dass die Kantone am 9. Januar 2015 ihre Mustervorschriften im Energiebereich verabschiedet haben. Darin ist das Verbot des Neueinbaus von Elektroheizungen, inklusive Infrarot-Strahlungsheizungen, vorgesehen worden. Das sind also kantonale Vorschriften. Insofern sind hier die politischen Würfel bei den Kantonen gefallen. Ein neuer Bericht würde daran nichts ändern.