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Hausammann Markus · Nationalrat · 2015-03-12

Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-12

Wortprotokoll

Meine mit 57 Mitunterzeichnern eingereichte Motion beauftragt den Bundesrat, seine gemäss Artikel 7a des Energiegesetzes geltende Kompetenz zu nutzen und die Gestehungskosten von Referenzanlagen, welche Hofdünger zur Biogaserzeugung nutzen, tatsächlich zu vergüten. Ein Hofdüngerbonus soll sicherstellen, dass das grosse Potenzial der Biogaserzeugung für die direkte Strom- und Wärmeproduktion oder Biomethaneinspeisung in der Schweiz betriebswirtschaftlich nutzbar wird.

Das grösste ungenutzte Potenzial biogener Abfälle liegt beim Hofdünger mit einem geschätzten Energieinhalt von 12 Terawattstunden. Selbst wenn aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen nur ein Bruchteil davon genutzt werden kann, wird damit ein erheblicher Beitrag an die schweizerische Energieversorgung geleistet.

Die heutige Tarifgestaltung bei der kostendeckenden Einspeisevergütung erlaubt es nicht, Biogasanlagen mit weitgehendem Einsatz von Hofdünger kostendeckend zu betreiben. Die Betreiber von Biogasanlagen sind bei den heutigen Tarifen darauf angewiesen, hohe Anteile von Kosubstraten einzusetzen. Da diese Kosubstrate mittlerweile knapp sind, wird das wirtschaftliche Betreiben neuer Biogasanlagen verunmöglicht, trotz der sehr grossen ungenutzten Potenziale im Bereich Hofdünger.

Ein Hofdüngerbonus rechtfertigt sich jedoch nicht nur aus energiewirtschaftlicher Sicht, sondern insbesondere auch bezüglich der Luftreinhaltung, der Treibhausgasminderung und der verbesserten Düngerqualität.

Mit der Begründung, es gebe noch nicht abgeschlossene verwaltungsinterne Prüfungen, mochte sich der Bundesrat zum Zeitpunkt, als er zur Motion Stellung nahm, nicht auf eine bestimmte Variante festlegen. Frau Bundesrätin, der Landwirtschaft wird gelegentlich vorgeworfen, dass sie bezüglich der Treibhausgasemissionen gar nichts unternehme. Meine Motion ermöglicht die effiziente Verwertung auch in grösseren Anlagen mit entsprechenden Luftreinhaltemassnahmen. Die Zusatznutzen dieser energetischen Verwertung von Hofdüngern sind so gross, dass eine Energieministerin, die auch Umweltministerin ist, eigentlich nur dafür sein kann.

Erfreulicherweise haben zwischenzeitlich die UREK-NR und in der Folge auch der Nationalrat das Anliegen im positiven Sinne in die Beratung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 aufgenommen. Ich ziehe deshalb meine Motion zurück und bitte Sie, meinem Anliegen im Rahmen der weiteren Beratung des Massnahmenpakets zum Durchbruch zu verhelfen.