Masshardt Nadine · Nationalrat · 2015-03-12
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-12
Wortprotokoll
Vor ziemlich genau zwei Jahren, im April 2013, zeigte die SP im Rahmen einer Medienkonferenz auf, welche finanziellen Folgen der Rückbau bestehender AKW für die Steuerzahlenden haben könnte. Wir machten auf das Milliardenloch im Fonds für die Entsorgung und den Rückbau, also auf die AKW-Finanzblase, aufmerksam. Die SP forderte Kostenwahrheit und Vorkehrungen, damit nicht künftige Generationen für heutige Fehler aufkommen müssen. Wir zeigten auf, dass die Kostenstudien von Swissnuclear mit Vorsicht zu geniessen sind: Swissnuclear musste in allen Berichten der vergangenen Jahre die Kosten nach oben anpassen, von der Studie im Jahre 2006 bis zu jener im Jahre 2011 um ganze 17 Prozent.
Vor zwei Jahren wurden wir belächelt und als Schwarzmalerinnen und Schwarzmaler bezeichnet. Heute sieht es etwas anders aus. Ende November 2014 publizierte die Eidgenössische Finanzkontrolle einen Bericht; darin stellte sie fest, dass für die Stilllegung und Entsorgung von AKW zu wenig gespart bzw. einbezahlt werde. Ihr Fazit: Die jährlichen Beiträge der Betreiber der vier AKW Mühleberg, Gösgen, Leibstadt und Beznau seien zu tief. AKW-Strom sei in den letzten Jahren tendenziell zu günstig verkauft worden. Somit müsse die nächste Generation dereinst für die Kosten aus der heutigen Geschäftstätigkeit aufkommen. So äusserte sich die Eidgenössische Finanzkontrolle. Dies entspricht praktisch wörtlich unserer vor zwei Jahren vorgebrachten Kritik. Weiter stellte die Finanzkontrolle fest, die Betreiber hätten sich auf die idealen Kosten abgestützt. Mehrkosten und Verzögerungen würden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht Teil der Berechnungen seien Mehrkosten, die aufgrund erhöhter technologischer Anforderungen erwartet werden könnten.
Der AKW-Rückbau ist hochkomplex, er kann bis zu 25 Jahre dauern und funktioniert selten nach Plan. Dies zeigen erste Beispiele aus Deutschland. Deshalb werden in verschiedenen Ländern, zum Beispiel in Belgien, in Frankreich, in der Slowakei und in den USA, Risikozuschläge auf Budgetposten von bis zu 75 Prozent hinzugerechnet.
Die vorliegende Motion fordert die Einführung eines ebensolchen Sicherheitszuschlags. Bis anhin kannten wir einen solchen Zuschlag in der Schweiz nicht. Dies änderte sich mit der am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen angepassten Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, denn Artikel 8a Absatz 1 hält fest: "Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Kosten und des jeweiligen Fondsvermögens bis zum Abschluss der Stilllegungs- oder der Entsorgungsarbeiten sowie" - und das ist neu - "eines Sicherheitszuschlags von 30 Prozent auf den berechneten Kosten."
Ein Sicherheitszuschlag von 30 Prozent ist ein minimaler Anfang, er reicht jedoch bei Weitem nicht aus. Aber die Forderung der vorliegenden Motion ist damit strenggenommen wohl als erfüllt zu betrachten. Deshalb ziehe ich meine Motion zurück.
Ich erlaube mir aber noch eine Frage an die Bundesrätin: Ist der eingeführte Sicherheitszuschlag inzwischen vollständig umgesetzt und rechtskräftig? Falls nein, weshalb nicht? Ich danke im Voraus für eine kurze Antwort. Ich gehe weiter davon aus, dass sich die zuständigen Kommissionen, die Finanzkommission und die UREK, mit den Erkenntnissen des Berichtes der Finanzkontrolle intensiv auseinandersetzen und entsprechende Massnahmen ergreifen werden.