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Eder Joachim · Ständerat · 2014-11-27

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-11-27

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion wird vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat hat sie mit 118 zu 63 Stimmen deutlich angenommen. Unsere ständerätliche Kommission lehnt sie mit 3 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Die Motion verlangt, dass die Zulassungsvoraussetzungen für pflanzliche Arzneimittel revidiert werden. Diese sind nämlich seit dem Jahr 2006 in der sogenannten Phytoanleitung unverändert in Kraft. Materielle Differenzen zur Haltung der Kommission stelle ich keine fest. Diese fordert ebenfalls, dass pflanzliche Arzneimittel grundsätzlich vereinfacht zugelassen werden können. Dass ich trotzdem einen Einzelantrag auf Annahme gestellt habe, liegt darin begründet, dass es offensichtlich formelle Differenzen zum Kommissionsantrag gibt. Das Anliegen der Motionärin, Innovationen und Neuzulassungen im Bereich der pflanzlichen Arzneimittel zu ermöglichen, ist mit der geltenden Phytoanleitung nicht erfüllt. Die Revision der Phytoanleitung ist unabhängig von der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes nötig. Diese garantiert die Revision der Phytoanleitung nämlich nicht.

Handlungsbedarf besteht aus folgenden Gründen: Im Juli 2009 lud Swissmedic die interessierten Kreise ein, die Phytoanleitung zu evaluieren, die im Oktober 2004 erstmals in Kraft gesetzt wurde. Im Juni 2011 trafen der Schweizerische Verband für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH) und Swissmedic die Abmachung, dass die Phytoanleitung gemäss den Eingaben aus dem Jahr 2009 revidiert werde und die Inhalte auf die Verordnungsstufe überführt würden. Dem SVKH wurde in der Folge schriftlich mitgeteilt, dass die Direktion diesem Vorgehen zugestimmt habe und die Revision in Angriff nehme. Seither ist aber nichts mehr passiert. Versprechen und Abmachungen, die Phytoanleitung aus dem Jahr 2006 gemäss geltendem Heilmittelgesetz (HMG) zu überarbeiten, wurden nicht eingehalten. Deshalb sah ich mich als Copräsident der parlamentarischen Gruppe Komplementärmedizin - womit meine Interessenbindung offengelegt ist - zum Handeln gezwungen.

Swissmedic lässt die Zulassungsinhaber im Unklaren, welche Regeln sie bereits anwendet. Ungeregelt ist auch, ob Swissmedic monografierte Wirkstoffe von Emea, Escop, WHO oder HMPC anerkennt oder nicht. Hier braucht es Klarheit, zumal die aktuelle Anleitung bereits acht Jahre alt ist. Eine zeitgerechte Revision der Phytoanleitung ist also wichtig. Ein erneutes Zuwarten mit Versprechen ohne jede Verbindlichkeit bis zur Inkraftsetzung des revidierten HMG ist für die betroffenen Firmen nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern auch nicht mehr länger zu verantworten.

Ich beantrage Ihnen deshalb die Annahme der Motion. Fünf Jahre nach der Zustimmung zu Artikel 118a der Bundesverfassung zur Komplementärmedizin sind wir es auch der Schweizer Bevölkerung schuldig, dass etwas geht. Die Motion ergänzt die Massnahmen zu den erleichterten Zulassungen, die in der laufenden HMG-Revision vorgesehen sind, auf kohärente und sinnvolle Art und Weise. Sollte gegen das revidierte Heilmittelgesetz das Referendum ergriffen werden und damit eine weitere Verzögerung der Inkraftsetzung eintreten, bleibt die zweckmässige Forderung erhalten.

Gestatten Sie mir abschliessend noch eine Empfehlung zuhanden des Gesundheitsministers: Es scheint mir sinnvoll, wenn unter dem Vorsitz des EDI ein runder Tisch einberufen wird, damit die betroffenen Heilmittelherstellerverbände die zentralen aktualisierten Forderungen vorstellen können. Das partizipative und dialogorientierte Verfahren hat sich bewährt. Es wurde von Swissmedic bereits vor zehn Jahren bei der Einführung der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung angewendet. Sicherzustellen ist, dass die internen Abläufe bei der Begutachtung der Zulassungen berücksichtigt werden. Die Direktion von Swissmedic soll in der Folge für eine rasche Anpassung der Phytoanleitung sorgen.

Aus diesen Gründen empfehle und beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen.

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