Lexipedia

Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-11-27

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-27

Wortprotokoll

Die Kommission Ihres Rates hat die von Nationalrat Ruedi Lustenberger am 30. September 2011 eingereichte Motion an ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2014 beraten. Ein entsprechender Bericht ist Ihnen zugestellt worden. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten bzw. Massnahmen zu treffen, damit bestehende Technologiebehinderungen und Verbote bei der sachgerechten Verwendung von Biomasse abgeschafft bzw. vermieden werden.

Der Nationalrat hat die Motion am 17. September 2013 mit 124 zu 52 Stimmen angenommen. Wie Sie aus dem Bericht ersehen, beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen. Eine Kommissionsminderheit, angeführt von Kollege Didier Berberat, beantragt, die Motion abzulehnen.

Worum geht es? Die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes ist im Bereich der Biomasseverwertung darauf ausgerichtet, die Biomasse vollständig zu verwerten und darin enthaltene Nährstoffe und Strukturmaterialien in landwirtschaftlich oder gartenbaulich bewirtschaftete Böden zurückzuführen. Es ist am sachgerechtesten, Hofdünger direkt zu nutzen oder die biogenen Abfälle und den Hofdünger in umweltverträglich und effizient betriebenen industriellen oder landwirtschaftlichen Biogasanlagen zu vergären und anschliessend die im Hofdünger oder Gärgut verbliebenen Nährstoffe stofflich zu verwerten. Damit können die wertvollen Nährstoffe und Strukturmaterialien genutzt werden und gehen nicht verloren.

Die aktuelle Gesetzgebung verhindert aber, dass Hofdünger, Biomasse-Reststoffe oder Nahrungsmittelreste wie z. B. Kaffeesatz als Brennstoffe - vergleichbar mit Pellets - genutzt werden können. Zudem können beim Verbrennungsprozess biogener Abfälle problematische Emissionen entstehen, welche zu unangenehmen Geruchsbelästigungen führen oder in bestimmten Fällen gar ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen können; dies, weil vor allem kleine Feuerungsanlagen nicht über entsprechende Abgasreinigungsanlagen verfügen. Weil die energetische Nutzung [PAGE 1071] von Biomasse nach heutigem Luftreinhalterecht in Feuerungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 350 Kilowatt und entsprechender Ausstattung zur Abgasreinigung möglich ist, sieht der Bundesrat zurzeit keinen weiter gehenden Bedarf, die geltende Gesetzgebung im Bereich der Biomasseverwertung anzupassen. Er will aber die Entwicklung neuer Technologien, vorab bei geplanten Pilotprojekten, aufmerksam verfolgen. Dementsprechend beantragt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2011, die Motion abzulehnen.

Für die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission erscheint es aber auch mit Blick auf die Revision des Umweltschutzgesetzes absolut sinnvoll, für innovative Ideen bei der Verwertung biogener Reststoffe die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass - abweichend von oder in grosszügiger Interpretation der Biomassestrategie - die Verbrennung und damit in erster Linie energetische Nutzung möglich sei. Ebenso vertritt die Mehrheit der Kommissionsmitglieder die Meinung, dass die vorrangige stoffliche Verwertung bei Holz zwar durchaus sinnvoll ist, nicht aber bei Hofdünger oder Nahrungsmittelresten. Denn so besteht die reelle Chance, dass vor allem mit einer dezentralen Verbrennung neue Erwerbsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe geschaffen werden. Dies bedingt konsequenterweise sodann aber, wie vom Motionär, Herrn Lustenberger, gefordert, eine Gesetzgebung, welche keine der genannten Technologien benachteiligt.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission, die vorliegende Motion anzunehmen. Den Minderheitsantrag begründet Kollege Berberat.