Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-11-27
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-11-27
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, noch einen Hinweis zu machen. Die Auszahlungen bei der Vorsorgesäule 3a sind im Prinzip an zwei Spezifikationen gebunden: Erstens können sie frühestens fünf Jahre vor der entsprechenden Pensionierung, also bei den Männern mit 60 und bei den Frauen mit 59 Jahren, bezogen werden, und zweitens müssen sie dann versteuert werden. Pflegekosten können natürlich auch früher entstehen, beispielsweise mit 55 Jahren infolge eines Schlaganfalls. Es gibt aber auch Demenzfälle, die wesentlich früher eintreten.
Ich möchte Sie, Herr Bundesrat, bitten, auch noch zu prüfen, ob man bei derartigen Krankheiten, die bereits vor dem 59. oder 60. Lebensjahr eine Pflege notwendig machen, das Kapital allenfalls früher beziehen könnte.