Niederberger Paul · Ständerat · 2014-11-27
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-27
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen und im Auftrag der Arbeitsgruppe Insieme. Sie haben vor zwei Tagen einen 374-seitigen Bericht erhalten. Ich gehe davon aus, dass Sie keine Nachtübungen durchgeführt haben und diesen Bericht nicht lesen konnten. Deshalb gehe ich etwas vertiefter auf diesen Bericht ein.
Am Anfang des Berichtes haben Sie eine Übersicht; diese Übersicht fasst das Wichtigste in Kürze zusammen. Am Ende des Berichtes zeigen das Fazit, die Empfehlungen und Vorschläge den Handlungsbedarf und die Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die Arbeitsgruppe bestand aus 17 Mitgliedern aus den Finanzkommissionen und Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte. Bei der Präsentation des Berichtes folge ich der Berichtsstruktur, und ich beschränke mich auf Kerninhalte. Es geht bei der Aufarbeitung von Insieme nicht darum, irgendjemanden an den Pranger zu stellen, sondern es geht darum, Transparenz zu schaffen und vor allem Lehren für die Zukunft zu ziehen. Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Das ist mit Genugtuung zur Kenntnis zu nehmen. Ich komme zu den einzelnen Kapiteln.
Zu Unterkapitel 1.1, "Ausgangslage": Das Informatikprojekt Insieme wurde im September 2012 von der Vorsteherin des EFD abgebrochen. Sie hatte die Weiterführung als zu risikoreich beurteilt. Das Projekt war zwölf Jahre gelaufen und hat 115,9 Millionen Franken gekostet. Das Folgeprojekt heisst Fiscal-IT. Die Kostenschätzung für dieses Projekt liegt bei 85,2 Millionen Franken. Die Oberaufsicht dieses neuen Projektes ist der Finanzdelegation zugeteilt.
Zu Unterkapitel 1.2, "Untersuchungsmandat": Im Dezember 2012 beschlossen die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte eine gründliche Aufarbeitung. Das Parlament bewilligte einen Kredit von 1,5 Millionen Franken. Aus heutiger Sicht kann festgehalten werden, dass dieser Kredit eingehalten wird.
Zu Unterkapitel 1.3, "Ziele und Gegenstand der Untersuchung": Es geht um Folgendes: erstens Schaffung von Transparenz, zweitens Feststellung und Beurteilung von Verantwortlichkeiten, drittens Klärung der Funktion und Rolle der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der parlamentarischen Oberaufsichtsorgane. Das übergeordnete Ziel ist, wie ich bereits festgehalten habe, Lehren für die Zukunft zu ziehen. Untersuchungsgegenstände waren das Projekt Insieme selber, dann die Aufsicht und Führung in der Linie, die Verantwortung des Bundesrates und eben die Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle und die parlamentarische Oberaufsicht. Nicht untersucht wurden der Abbruchentscheid der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes, das Folgeprojekt Fiscal-IT und ebenfalls die Geschehnisse rund um die Beschaffung dieses Informatikprogrammes, weil bezüglich dieser Beschaffung weiterhin die Strafuntersuchung läuft.
Zu Unterkapitel 1.4.1, "Informationsbeschaffung unter erschwerten Bedingungen": Hierzu ist festzuhalten, dass die Dokumentenlage in der Eidgenössischen Steuerverwaltung und im Bundesamt für Informatik (BIT) desolat war. Verschiedene Unterlagen sind nicht mehr vorhanden. Viele Dokumente konnten aufgrund der ungeordneten und umfangreichen Dokumentenbestände nicht in angemessener Form bereitgestellt werden. Von einer lückenlosen Auswertung aller Dokumente musste deshalb abgesehen werden. Bei der Untersuchung stützte man sich auf die Anhörung von Schlüsselpersonen und auf gezielt eingeforderte Schlüsseldokumente.
Zu Unterkapitel 1.4.2, "Geteilte Aufarbeitung durch die Arbeitsgruppe Insieme und den Bundesrat": Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen verlangten im Dezember 2012 vom Bundesrat, den Verlauf des Projektes seit dem Jahre 2001 zu beschreiben. Aufgrund des umfassenden Berichtes vom Februar 2013 beauftragte die Arbeitsgruppe den Bundesrat, die folgenden vier Themenfelder aufzuarbeiten: erstens die Definition der Systemanforderungen, also der organisatorischen Aspekte; zweitens die Ursachen für den Einbezug externer Experten; drittens die Abklärungen im Beschaffungswesen; viertens die Projektführung und die Aufsicht unterhalb der Direktionsstufe.
Die Erkenntnisse des Bundesrates wurden im Bericht gewürdigt. Durch die Arbeitsgruppe Insieme aufgearbeitet wurden die restlichen Themen, nämlich erstens die Definition der Systemanforderungen, also die technischen Aspekte; zweitens die Aufsicht ab Direktionsstufe; drittens die Verantwortung des Bundesrates; viertens die Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle und fünftens die Aufsicht durch die parlamentarische Oberaufsicht.
Zu Unterkapitel 1.4.3, "Würdigung der Mitarbeit des Bundesrates": Der Bundesrat übernahm in seinem Bericht vom Februar 2013 teils widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen und Wertungen von involvierten Verwaltungseinheiten. Eine eigene Positionierung fehlte. Die Beantwortung einzelner Fragen muss offenbleiben, weil die Aufarbeitung der vier Themenfelder teilweise lückenhaft war.
Zu Unterkapitel 1.4.4, "Untersuchungsarbeit der Arbeitsgruppe Insieme": Die Arbeitsgruppe führte 17 Sitzungen durch und hörte 29 Personen an; die Anhörungen dauerten jeweils rund zwei Stunden. Dabei waren von den 17 Mitgliedern der Arbeitsgruppe durchschnittlich jeweils 14 anwesend. Die Arbeitsgruppe nahm Einsicht in rund 750 Schlüsseldokumente und in etwa 1000 Dokumente zu den Systemanforderungen, also zu den technischen Aspekten. Diese wurden durch das Sekretariat der Finanzkommissionen ausgewertet. [PAGE 1068]
Zu Kapitel 2, "Sachverhalt": Das Gesamtvorhaben Insieme kann in drei Phasen aufgeteilt werden. Die Phase 1, die Projektkonzeption, dauerte vom Jahr 2001 bis zum Abbruch der Verhandlungen mit der Firma Unisys 2007. Diese Phase beinhaltete die IT-Vision 2001 mit dem Ziel der Errichtung eines eigenen IT-Systems für die gesamte Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). In dieser Periode erfolgten der schrittweise Umbau der Organisationsstruktur in der ESTV, die Genehmigung des Verpflichtungskredites von 71 Millionen Franken durch das Parlament, der Zuschlag an Unisys nach der WTO-Ausschreibung und dann der Widerruf des WTO-Zuschlages.
Dann kam die Phase 2, vom Projektneustart im September 2007 bis zur Einleitung der Administrativuntersuchung durch das Eidgenössische Finanzdepartement im Januar 2012. In dieser Phase wurde das Projekt Insieme neu gestartet. Es kam zur Ernennung eines neuen internen Gesamtprojektleiters. Das BIT wurde neuer strategischer Partner der ESTV. Dann kam es zur Genehmigung des Zusatzkredites von 56,5 Millionen Franken und des Nachtragskredites von 12,2 Millionen Franken. Danach gab es den Wechsel in der Gesamtprojektleitung und - wie schon gesagt - die Eröffnung der Administrativuntersuchung des EFD.
Die Phase 3 begann nach Einleitung der Administrativuntersuchung und dauerte bis zum Projektabbruch. In dieser Phase passierte Folgendes: die Veröffentlichung der Administrativuntersuchung betreffend beschaffungsrechtliche Verstösse, die Freistellung des Direktors der ESTV, die Eröffnung des Strafverfahrens bei der Bundesanwaltschaft gegen den Leiter der Leistungsbezügerorganisationen der ESTV und unbekannte Täterschaft wegen Verdachts auf Korruption und ungetreue Amtsführung. Am 20. September 2012 orientierte die Vorsteherin des EFD die Öffentlichkeit über den Abbruch von Insieme.
Ein Wort zur Hermes-Problematik: In der Projektführungsmethode Hermes sind verbindliche Vorgaben zur Projektführung bzw. Systementwicklung festgelegt. Diese wurden aber erst ab Herbst 2011 angewandt. Aus dieser Problematik sind die Postulate 1 (14.4011) und 2 (14.4012) entstanden.
Zu den Systemanforderungen: Ein kohärentes und über das ganze Projekt gelegtes koordiniertes und fachgerecht geführtes Anforderungs- und Änderungsmanagement war nicht dokumentiert. Die Arbeitsgruppe beabsichtigte, die Anforderungen, welche die ESTV ursprünglich stellte bzw. während der Projektumsetzung änderte, mit den jeweiligen Lieferergebnissen zu untersuchen. Mangels Dokumentation war das allerdings kaum möglich. Das führt zur Empfehlung 1.
Zur Rolle des Bundesamtes für Informatik: Das BIT ist interner Leistungserbringer aller Bundesämter im Eidgenössischen Finanzdepartement. Es ist somit für die Bereitstellung von IKT-Leistungen wie Lösungsentwicklung, Infrastrukturbereitstellung und Benutzerunterstützung zuständig. Die Rolle des BIT in Bezug auf Insieme wurde während der ganzen Projektdauer nicht wie vorgesehen wahrgenommen. Die Aufgabenteilung zwischen Leistungsbezügern und Leistungserbringern war nicht klar. Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen der ESTV und dem BIT war problematisch. Es fehlte am gemeinsamen Verständnis zu Umfang und Form der Zusammenarbeit. Unklar waren die Aufgaben, die Kompetenzen und die Verantwortlichkeiten. Dazu kamen persönliche Animositäten. Ich verweise diesbezüglich auf die Empfehlung 2.
Zur Rolle der zahlreichen externen Mitarbeiter: Der Einfluss Externer war übermässig hoch. Schlüsselpositionen wie Projekt- und Teilprojektleiter wurden während des Gesamtprojektverlaufs mehrheitlich von Externen besetzt. Dies führte zu einer Dauerabhängigkeit und zu erheblichen Mehrkosten. Das Fazit daraus ist in der Empfehlung 3 festgehalten.
Zum Beschaffungswesen: Die beschaffungsrechtlichen Verstösse waren nicht Gegenstand der Inspektion durch die Arbeitsgruppe Insieme. Das wird durch die Administrativuntersuchung des EFD und durch die noch laufende Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft aufgearbeitet. Im Zentrum stand die Rolle des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL). Das BBL ist die zentrale Beschaffungsstelle für IKT-Dienstleistungen, aber auch Beratungsorgan in den Bereichen Güter- und Dienstleistungsbeschaffung.
Das BBL konnte seine Rolle als zentrale Beschaffungsstelle für IKT-Dienstleistungen bei Insieme nicht wahrnehmen. Das BBL kann ja die Beschaffungskompetenzen an ein Amt delegieren. Bei Insieme hatte die ESTV diese Kompetenz allerdings nicht. Trotzdem beschaffte die ESTV bis 2012 selbstständig. Das BBL wusste nichts davon. Das BBL hat rechtskonform gehandelt. Die Oberaufsichtskommissionen sind aber trotzdem der Ansicht, dass es eine aktivere Rolle hätte einnehmen sollen. Deshalb geben wir die Empfehlung 4 ab.
Zu Kapitel 4, "Aufsicht und Führung in der Linie": Die Direktion der ESTV mass Insieme phasenweise zu wenig Bedeutung bei, und der Komplexität des Projekts wurde nicht genügend Rechnung getragen. Die Rollenzuteilung und die Zuständigkeiten in Bezug auf Führung und Aufsicht waren nicht klar. Es bestand keine ausreichende Trennung zwischen Stamm- und Projektorganisation. Dies musste festgestellt werden, weil teils die Geschäftsleitung Informatik der ESTV, teils der Lenkungs- bzw. der Gesamtprojektausschuss tagte. Die jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten wurden aber nicht festgelegt. Deshalb erlassen wir die Empfehlung 5.
Innerhalb der Direktion der ESTV beeinflussten personelle Konflikte Insieme negativ. Ein ausgeprägtes Silo-Denken in den Hauptabteilungen der ESTV verhinderte die gebotene Gesamtsicht. Das Projektreporting war nicht adressatengerecht und zeigte teilweise nicht die realen Verhältnisse auf - mit anderen Worten: Es wurde zum Teil beschönigt. Verschiedene Entscheide der Direktion der ESTV waren nicht korrekt. So wurde bewusst ein Vorgehen gewählt, das gegen die beschaffungsrechtlichen Vorgaben verstiess. Die Direktion der ESTV unternahm kaum etwas, um den Einsatz von Hermes durchzusetzen. Es wurden nichtnachvollziehbare Personalentscheidungen getroffen, z. B. hinsichtlich des Gesamtprojektleiters der Jahre 2007 bis 2011. Die Zusammenarbeit und die Koordination zwischen der ESTV, dem BIT und dem BBL waren ungenügend. Die ESTV nahm die Informationspflichten gegenüber dem EFD und der parlamentarischen Oberaufsicht ungenügend wahr.
Ich komme zur Aufsicht und Führung durch die Departementsführung des EFD. Im Laufe des Projektes wechselte die Departementsführung zweimal. Die Rolle der Departementsspitze wurde unterschiedlich verstanden, deshalb geben wir die Empfehlung 6 ab. Es bestanden Informationsdiskrepanzen zwischen der ESTV und dem Departement. Die Rolle der Vertreter des Generalsekretariates EFD im Gesamtprojektausschuss war unklar. Der Beobachterstatus ist umstritten, deshalb ist dieser Teil auch in der Empfehlung 6 aufgenommen worden.
Das Departement setzte sich mit Ausnahme des Berichtes 2012 ungenügend mit den Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle auseinander. Es bestand keine Kontrolle über den Stand der Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Deshalb hatte das Departement über lange Zeit keine Kenntnisse davon, dass die ESTV einen Grossteil der Empfehlungen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle nicht umgesetzt hatte. Es ist deshalb ein Controlling gemäss der Empfehlung 7 notwendig.
In der Departementsspitze wurde Insieme insbesondere zwischen 2007 und 2010 vernachlässigt. Nach dem Departementswechsel Ende 2010 wurde dem Projekt ein deutlich höherer Stellenwert beigemessen. Die Personalführung der Departementsspitze war unzureichend. Über Jahre war kein nennenswerter Druck auf den Direktor der ESTV ausgeübt worden. Der Vorsteher des EFD 2004 bis 2010 war mit den Leistungen des Direktors des BIT, welcher von 1999 bis 2011 im Amt war, nicht zufrieden, trotzdem arbeitete dieser sechs Jahre unter seiner Leitung. Die ESTV-internen Konflikte sowie die Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen ESTV, BIT und BBL wurden vom EFD nicht aufgegriffen, deshalb die Empfehlung 9. [PAGE 1069]
Ich komme zu Kapitel 5, "Verantwortung des Bundesrates": Als Grundlage für die Beurteilung der Rolle des Bundesrates dienten die Protokolle der Bundesratssitzungen. Die Protokolle waren lückenhaft. Deshalb konnte keine kompetente Einschätzung der Geschäftsführung gemacht werden. Die aktuelle Vorsteherin des EFD erklärte, dass sie den Bundesrat mehrmals über den Verlauf von Insieme orientiert habe. In den Protokollen finden sich hierzu keine Informationen. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass die Protokolle der Bundesratssitzungen inhaltlich verbessert werden sollten.
Seit dem 1. September 1999 obliegt es dem Bundesrat, die Umsetzung der Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu überwachen. Mit Ausnahme der Kenntnisnahme der Jahresberichte der EFK durch den Bundesrat gibt es gemäss gängiger Praxis keine Kommunikation zwischen den beiden Organen. Artikel 15 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes gibt der EFK jedoch das Recht, bei Vorkommnissen oder Mängeln von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung direkt den Gesamtbundesrat zu orientieren. Zwischenzeitlich hat die EFK die diesbezügliche Praxis geändert. Bis zur Revision der Informatikweisungen des Bundesrates im Jahre 2011 gab es diesbezüglich keine genau definierte Aufsichtsfunktion des Bundesrates; der Bundesrat hatte vorher keine konkrete Zuständigkeit. Der Bundesrat hat inzwischen verschiedene Massnahmen ergriffen, zum Beispiel Qualitätskontrollen bei IKT-Schlüsselprojekten oder die Überarbeitung von Hermes und anderes mehr. Die Wirksamkeit dieser Massnahmen ist in der kurzen Zeit nach der Umsetzung noch nicht messbar; es war auch nicht Auftrag der Arbeitsgruppe Insieme, dies zu überprüfen.
Der Bundesrat hat sich mit Insieme vor allem im Zusammenhang mit den Verpflichtungs- und Zusatzkrediten befasst. Im Jahre 2010, als es um zusätzliche Mittel ging, beschloss der Bundesrat, ein rigoroses Monitoring aufzugleisen. Daraus ergab sich eine Verwirrung der Zuständigkeiten, welche durch die Revision der Informatikweisungen des Bundesrates vom Januar 2012 verstärkt wurde; deshalb die Empfehlung 10. Es muss auch festgehalten werden, dass dieses Monitoring nicht umgesetzt worden ist. Weil es Auslegungsdifferenzen zwischen der EFK und dem Bundesrat über Artikel 14 Absatz 4 des Finanzkontrollgesetzes gibt, gibt die Oberaufsicht die Empfehlung 11 ab.
Dann zur Beurteilung der Rolle des Informatiksteuerungsorganes des Bundes (ISB): Das ISB war nicht ins Projekt eingebunden. Die Aufgaben des ISB erfuhren während des Projektes mehrfach erhebliche Änderungen. Das ISB braucht mehr Kompetenzen, deshalb geben die Oberaufsichtskommissionen die Empfehlungen 12 und 13 ab. Es war für die Oberaufsichtskommissionen schwierig, sich einen klaren und umfassenden Überblick über alle Normen, Weisungen, Standards und Methoden zu verschaffen, deshalb formulierten sie die Empfehlung 14. Das Verfahren zur Vergabe der Wachstumskredite ist zu optimieren. Für die Beurteilung von IKT-Kreditanträgen müssen alle Informationen einverlangt werden. Deshalb fassten wir die Empfehlungen 15 und 22. Als Führungsinstrument dient dem Bundesrat das Risikomanagement. Insieme wurde nie als Kernrisiko für das EFD betrachtet. Daraus leitet sich die Empfehlung 16 ab.
Ich komme zu Kapitel 6, "Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle": Die Rollenverständnisse der EFK und des Bundesrates waren unterschiedlich. Der Vorsteher des EFD von 2004 bis 2010 ging davon aus, dass die EFK ihn bzw. den Bundesrat direkt auf Handlungsbedarf aufmerksam machen würde. Er ging auch davon aus, dass die EFK ihre Empfehlungen systematisch nach Ablauf der Umsetzungsfristen überprüfen und Umsetzungspendenzen im Jahresbericht an den Bundesrat aufführen würde. Das wurde aber nicht gemacht. Daraus ergeben sich die Empfehlungen 19, 20 und 21. Demgegenüber ging die EFK davon aus, dass sich der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes in erster Linie anhand der zugestellten Prüfberichte ein Bild von den Mängeln bei Insieme machen und Handlungsbedarf erkennen würde. Die EFK führte in den Jahresberichten aber keine Umsetzungspendenzen auf. Sie machte nur einmal, und zwar im Jahr 2008, Gebrauch von Artikel 15 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes und erstattete Meldung an den Bundesrat. Daraus leiteten die Oberaufsichtskommissionen die Empfehlung 18 ab. Die EFK zog sich aus dem Monitoring mit berechtigten Gründen zurück, der Bundesrat wusste aber nichts davon.
Es fand keine nennenswerte Koordination und Zusammenarbeit zwischen der EFK und dem Finanzinspektorat der Eidgenössischen Steuerverwaltung statt. Die EFK sieht primär die Amtsleitungen als ihre Ansprechpartner, weniger den Bundesrat. In der Praxis gelangt die EFK eher via Finanzdelegation an die Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher als auf direktem Weg. Deshalb geben wir die Empfehlung 17 ab. Als Fazit der Beurteilung der EFK durch die Oberaufsichtskommissionen resultiert die Motion 14.4010 zur Änderung des Finanzkontrollgesetzes.
Ich komme zu Kapitel 7, "Parlamentarische Oberaufsicht": Das war auch ein Auftrag der Arbeitsgruppe Insieme, uns als Oberaufsichtsorgane zu beurteilen und auch zu kritisieren. Ich komme zu den Kriterien der parlamentarischen Oberaufsicht: Gemäss Artikel 26 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes übt die Bundesversammlung die Oberaufsicht nach den Kriterien der Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit aus.
Ich komme zur Beurteilung der Beschäftigung der Finanzdelegation mit Insieme: Die Finanzdelegation befasste sich am längsten und am weitestgehenden mit Insieme. Nach Ansicht der Oberaufsichtsorgane stützte sie sich bei ihrer Tätigkeit weitgehend auf die Informationen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und auf deren Einschätzung des Handlungsbedarfs für die parlamentarische Oberaufsicht ab. Die Möglichkeit, diese Informationen z. B. über eine Auftragsvergabe an externe Sachverständige auf ihre Richtigkeit bzw. Plausibilität hin überprüfen zu lassen, wurde in der Finanzdelegation nicht thematisiert. Auch dem Sekretariat der Finanzkommissionen war weitgehend keine Rolle zugedacht. Vielmehr vertraute die Finanzdelegation darauf, dass die vonseiten der Verwaltung erhaltenen Zusicherungen den Tatsachen entsprachen oder dass die Eidgenössische Finanzkontrolle intervenieren würde. Allerdings bestanden in der Finanzdelegation teilweise auch andere Vorstellungen darüber, wie die EFK tatsächlich funktioniert. Die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen gelangten zur Überzeugung, dass sich die Finanzdelegation deshalb, auch weil die Berichterstattungen der Verwaltung kaum plausibilisiert wurden, letztlich nur schwer ein Bild von den tatsächlich bestehenden Problemen machen konnte.
Ich komme zur Beurteilung der Prüfung der Finanzkommissionen von Insieme: Die Oberaufsichtskommissionen stellten fest, dass die Finanzkommission des Nationalrates oder ihre Subkommission Problemen bei Insieme in der Regel nachging, wenn sie solche erkannte. Die Finanzkommission des Nationalrates bzw. ihre Subkommission hielt sich allerdings regelmässig zurück, weil die Finanzdelegation mit Insieme befasst war - obwohl nie eine explizite Aufgabenteilung vereinbart worden war. Kritisch beurteilen Finanzkommissionen und Geschäftsprüfungskommissionen auch, dass nicht sichergestellt war, dass die Finanzkommission des Nationalrates bzw. ihre Subkommission an die Informationen gelangte, die sie für die Beurteilung der Situation bei Insieme brauchte. Die Finanzkommission des Ständerates befasste sich sehr selten und ihre zuständige Subkommission nur am Rande mit Insieme. Die über das Informatikprojekt erhaltenen Informationen wurden nie angezweifelt und die der Finanzkommission zur Verfügung stehenden Instrumente und Mittel nicht genutzt. Diese Passivität wird von den Oberaufsichtskommissionen im Bericht kritisiert.
Ich komme zur Beurteilung des Engagements der Geschäftsprüfungskommissionen bezüglich Insieme: Die Oberaufsichtskommissionen stellen fest, dass sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates kaum und die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates überhaupt nicht mit Insieme befasste - eine Tatsache, die von den [PAGE 1070] Oberaufsichtskommissionen rückblickend als kritisch beurteilt wird.
Ich komme zur Zusammenarbeit und zur Koordination der Oberaufsichtsgremien: In Bezug auf die Koordination zwischen den Oberaufsichtsorganen mussten Finanzkommissionen und Geschäftsprüfungskommissionen zur Kenntnis nehmen, dass weder die Finanzdelegation oder die Finanzkommissionen die Geschäftsprüfungskommissionen von sich aus über die bestehenden Geschäftsführungsprobleme bei Insieme informiert haben noch die Geschäftsprüfungskommissionen die Finanzdelegation oder die Finanzkommissionen jemals eingeladen haben, sie über Insieme zu informieren. Während eines Grossteils der Laufzeit von Insieme fand kein Austausch statt. Aufgrund der mit Insieme gemachten Erfahrungen sind die Finanzkommissionen und Geschäftsprüfungskommissionen klar der Ansicht, dass die Koordination zwischen den verschiedenen Organen der Oberaufsicht verbessert werden muss. Wir haben in diesem Bereich der Oberaufsichtskommissionen selbstverständlich keine Empfehlungen abgegeben, sondern Denkanstösse gegeben.
Ich komme zu den Schlussfolgerungen: Aus Sicht der Oberaufsichtskommissionen waren für das Scheitern von Insieme fünf übergeordnete Gründe entscheidend. Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der betroffenen Stellen und damit die eigentlich wahrzunehmenden Rollen waren wiederholt unklar. Regeln wurden von verschiedenen Akteuren nicht eingehalten, Vorgaben - teils bewusst, teils aus Unkenntnis - oft nicht befolgt. Wenn überhaupt, erfolgten die Sanktionen sehr spät. Berichte und Informationen wurden ohne Bezugnahme auf die Rolle der Empfänger breit gestreut, ohne diese darauf hinzuweisen, zu welchen Zwecken sie dienten. Berichte und Informationen wurden in aller Regel entgegengenommen, ohne sie auch nur stichprobenmässig auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Auf vorhandene Fähigkeiten und Fachkenntnisse ausserhalb der eigenen Linien wurde nur ungenügend zugegriffen.
Den Handlungsbedarf haben die Oberaufsichtskommissionen in insgesamt 22 Empfehlungen, zwei Postulaten und einer Motion zur Änderung des Finanzkontrollgesetzes, aber auch in einer Vielzahl von weiteren Feststellungen im Bericht aufgezeigt. Die Motion 14.4010 ist in der Zwischenzeit in beiden Räten eingereicht worden, die beiden Postulate 14.4011 und 14.4012 wurden im Ständerat eingereicht. Wir gehen davon aus, dass diese Motion und diese Postulate - wenn sie der Bundesrat zügig behandelt - bereits in der Frühjahrssession 2015 behandelt werden können.
Jetzt obliegt es den betroffenen Behörden, insbesondere dem Bundesrat und der Eidgenössischen Finanzkontrolle, und dann in einer zweiten Phase dem Gesetzgeber, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Die Oberaufsichtskommissionen erwarten bis Ende Februar 2015 deren Stellungnahme zu ihrer Untersuchung. Dann werden sich die Oberaufsichtsorgane mit den Feststellungen der Arbeitsgruppe befassen.