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Imoberdorf René · Ständerat · 2014-11-27

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-27

Wortprotokoll

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine systematische Überprüfung der Rechtsetzung und der Rechtsanwendung im Bereich der Luftfahrt einzuleiten mit dem Ziel, auf Rechtsakte und Massnahmen der Verwaltung zu verzichten, die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Luftfahrtstandortes Schweiz auswirken oder keinen effektiven und verhältnismässigen Sicherheitsgewinn erzielen. Der Motionär weist in seiner Begründung unter anderem darauf hin, dass eine hohe Regelungsdichte im Bereich der Aviatik zu exorbitanten Mehrkosten führt. Zwar sei die Quelle der Luftfahrtregulierung vor allem im Ausland zu suchen, die Schweiz wende aber leider einige internationale, unverbindliche Empfehlungen wie verbindliche Regeln an. Vieles werde unter dem Begriff Sicherheit angeordnet, ohne dass der schweizerische Regulator eine sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung, z. B. über die wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Rechtsetzungsvorhaben, durchgeführt habe.

Ihre Kommission hat sich mit der Motion an der Sitzung vom 13. November 2014 eingehend befasst und beantragt Ihnen, wie der Bundesrat, die Motion abzulehnen; das mit 6 zu 2 Stimmen. Der Nationalrat hat die Motion am 17. März 2014 mit 108 zu 48 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Folgende Hauptgründe waren für die ablehnende Haltung Ihrer Kommission ausschlaggebend: Das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt, das Bazl, setzt sich in den internationalen Gremien für eine Verschlankung des Regelwerkes ein und hat bei der Behandlung der Motion auch bestätigt und mit konkreten Beispielen belegt, dass internationale Vorgaben, die lediglich Empfehlungscharakter haben, nur bei einem klaren Sicherheitsgewinn ins schweizerische Recht übernommen werden. Gemäss Darlegung des Direktors des Bazl war die Schweiz eines der ersten Länder, die in internationalen Gremien und insbesondere bei der Vereinigung der nationalen Luftfahrtbehörden auf den Missstand der immer mehr überbordenden Regelungsdichte der EU im Bereich der Aviatik hingewiesen haben. Die Schweiz hat dabei auch erste Erfolge erzielt, z. B. im Bereich der Unterhaltsbetriebe, wo die Europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) bei der Mechanikerausbildung bereits erste Regulierungen zurücknehmen konnte, und dann auch im Bereich der Arbeitsfliegerei, die für die schweizerische Helikopterindustrie wichtig ist. Wo das EU-Recht Spielraum belässt, hat das Bazl Ausnahmeregelungen erwirkt, z. B. bei der Regelung für Berufspiloten im kommerziellen Bereich oder beim Einsatz von einmotorigen Helikoptern.

Die von der Motion verlangte Überprüfung der Rechtsetzung im Bereich der Luftfahrt wird zurzeit im Rahmen der Erneuerung des luftfahrtpolitischen Berichtes vorgenommen. Der Bericht soll dem Parlament im Verlaufe des nächsten Jahres zugestellt werden.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.

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