Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-09
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission und der Ständerat sind überzeugt, dass der Insolvenzfonds sich bewährt hat. Es braucht keine detaillierte gesetzliche Regelung. Es macht durchaus Sinn, dass die gemeinsame Einrichtung die Höhe des Insolvenzfonds festlegt. Es braucht auch keine detaillierte Anweisung, aufgrund welcher Kriterien die Höhe festzulegen sei. Bereits der Ständerat hat dieser Änderung zugestimmt. Dass die gemeinsame Einrichtung nicht risikobasiert entscheidet, ist eine Unterstellung, die nicht zu belegen ist.
Die Minderheit will dem Bundesrat folgen. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass weiterhin die gemeinsame Einrichtung die Höhe des Insolvenzfonds festlegt. Im Stiftungsrat der gemeinsamen Einrichtung sind auch die Versicherer vertreten. Dieser Stiftungsrat soll die Höhe des Fonds aufgrund der erkannten Risiken festlegen. Wenn beispielsweise eine Kasse rasch in Konkurs zu geraten droht, ist das Risiko hoch, und demzufolge muss auch der Insolvenzfonds höher dotiert werden. Wenn aber die gemeinsame Einrichtung den Fonds nicht erhöht oder die Aufsichtsbehörde der Auffassung ist, dass der Fonds höher sein müsste, dann könnte das Bundesamt diese Situation mit Absatz 3 steuern. Das Bundesamt würde bestimmen, wie hoch der Insolvenzfonds dotiert sein müsste. Es gehe hier nicht darum, möglichst viel Geld zu horten, sondern darum, dass genügend Geld vorhanden sei, damit bei einer allfälligen Insolvenz eines Versicherers die Situation überbrückt werden könne, bis die offenen Rechnungen bezahlt seien. So wurde in der Kommission seitens der Befürworter des Minderheitsantrages argumentiert.
Die Kommission empfiehlt mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.