Steiert Jean-François · Nationalrat · 2014-09-09
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
Innerhalb eines Kantons variieren die Prämien heute für die gleichen Leistungen um bis zu 100 Prozent. Das heisst, dass ein Versicherter für die genau gleiche Leistung, die im KVG definiert ist, möglicherweise das Doppelte seines Nachbarn bezahlen muss, obwohl wir uns in einem Bereich regulierter Preise befinden. Das ist eigentlich absurd. Die im Bereich des Risikoausgleichs sowie auch des vorliegenden Gesetzes getroffenen und vorgesehenen Massnahmen sollten das Ausmass dieser Absurdität zwar etwas reduzieren, doch bleiben weiterhin Unterschiede möglich, die sich im System der obligatorischen Krankenversicherung gegenüber den Versicherten nicht rechtfertigen lassen.
Natürlich ist es jedem Versicherten überlassen, seine Kasse bei hohen Prämien zu verlassen. Allerdings ist das ein relativ theoretischer Ansatz, wenn man weiss, dass in der Praxis [PAGE 1355] zwar jährlich 500 000 bis 1 Million Versicherte den Versicherer wechseln, dass diese Wechsler aber, wie man feststellt, wenn man genauer hinschaut, im Grossen und Ganzen tendenziell eher männlich, tendenziell eher jung und tendenziell eher gesund sind; das heisst, ältere, kranke Frauen kommen eher wenig vor. Das Ganze ist nicht ausgeglichen. Warum? Weil die theoretische Möglichkeit des Wechsels zwar da ist, aber für Versicherte mit Zusatzversicherungen Komplikationen auftreten, die den Wechsel eher erschweren, und vor allem auch, weil einzelne Versicherer alles Erdenkliche unternehmen, um Versicherte von Wechseln abzuhalten. Man konnte in den Medien vor Kurzem wieder lesen, wie weit hier die Kreativität der Krankenversicherer zum Teil geht.
Die von der Minderheit beantragte maximale Spannweite von 20 Prozent entspricht zwar nicht ganz wissenschaftlichen Kriterien und ist auch nicht ganz systemkohärent bis zum letzten Komma, doch sie bringt mit etwa 60 Franken Unterschied bei einer Prämie von 300 Franken schon einen erheblichen Spielraum für die verschiedenen Leistungen im Bereich der Verwaltung oder der Behandlungen, die die Versicherer in einem Kanton anbieten können, ohne dass sie KVG-konform Änderungen bei den Leistungen ausweisen müssen. Die Spannweite von 20 Prozent hätte den grossen Vorteil, bereits vorsorglich gegen allzu inhomogene Risikogruppen zu wirken und damit den von den Risikoausgleichsregeln verfolgten Zweck der Angleichung zu beschleunigen. Diese Massnahme, die wir heute treffen können, geht in die Richtung der Massnahmen, die wir bereits bei einer früheren Gesetzesberatung hier getroffen haben, und verstärkt letztere konsequent.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit Rossini zu unterstützen.