Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-09
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
Heute bestehen einerseits kleine Versicherungen, die sich alleine auf dem Markt bewegen, und es existieren andererseits grosse Versicherungen, die sich als Gruppe organisieren. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Krankenversicherungen künftig vermehrt neu organisieren und zu Gruppen zusammenschliessen. Es können sich aber auch ganz neue, heute noch nicht existierende Gebilde entwickeln. Krankenversicherer können Teil grösserer anderer Wirtschaftszweige werden. Die SGK hat das Beispiel diskutiert, dass eine Privatspitalgruppe eine Krankenversicherung aufkaufen könnte. Dort würde entsprechend dann auch das Gruppensystem überprüft.
Der Bundesrat fordert, dass eine umfassendere Definition der Gruppe gewählt wird und dass man sich nicht auf die Ebene der Einzelbeziehungen zu Versicherungen beschränkt, wie es der Ständerat beschlossen hat. Die Minderheit beantragt, auf die Version des Bundesrates zurückzukommen, welche die Gruppenaufsicht mit umfasst, und damit den Zugriff auf die Unternehmensgruppe zu stärken - dies auch, weil die Tendenz dahin geht, dass die Unternehmen komplexer und nicht einfacher werden. Wenn eine Krankenversicherung ein kleiner Teil in einem grösseren Unternehmensnetz ist, reiche es nicht, diesem Teil Sorgfaltspflichten auferlegen zu können, wenn dieser relativ kleine Teil durch das Handeln der Gesamtunternehmung in Gefahr gerät. Es geht aber auch um das Verhältnis zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und der Finma. Das BAG ist zuständig für die Aufsicht über die Einzelversicherungen, die Finma überwacht die Versicherungsgruppen. Es geht also um die Frage, inwiefern das BAG von der Finma gewisse Überprüfungen einfordern kann, um zu ermöglichen, dass die notwendige und gewünschte Stabilität auch gewährleistet wird. Die Version des Bundesrates bietet den Versicherten somit einen umfassenderen Schutz.
Für die Mehrheit der SGK sind all dies jedoch keine schlagkräftigen Argumente, um die Aufsicht, wie vom Bundesrat vorgesehen, auf Versicherungsgruppen auszuweiten. Sie lehnt weitere Eingriffe in die Unternehmensfreiheit ab, und sie ist nicht bereit, Eingriffe in den leider sehr bescheidenen Wettbewerb im Bereich der Krankenversicherung zu ermöglichen oder zu rechtfertigen.
Die Kommission lehnt deshalb die Ausdehnung der Aufsicht auf die Versicherungsgruppen mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.