Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-09-09
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09
Wortprotokoll
Was sind Krankenkassen, und was ist das Ziel dieses Gesetzes? Beide Fragen werden im Gesetz selber beantwortet. In Artikel 1 Absatz 2 wird der Zweck des Gesetzes definiert, der darin besteht, die Interessen der Versicherten nach dem KVG zu schützen, indem insbesondere die Transparenz in der sozialen Krankenversicherung sowie die Solvenz der Versicherer gewährleistet werden. Gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes sind Krankenkassen juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die keinen Erwerbszweck verfolgen und die soziale Krankenversicherung nach dem KVG durchführen.
Jede Person ist bei einer Krankenkasse versichert, und die Krankenkassen werden überprüft: der obligatorische Teil der Krankenpflegeversicherung vom BAG und der Zusatzversicherungsbereich von der Finma. Was ist also der Mehrnutzen für die Versicherten, wenn das BAG auch noch Gruppen überprüft? Jede einzelne Krankenkasse muss überprüft werden. Die Summe der Krankenkassen ergibt ja bekanntlich die Gruppe, und wenn die einzelnen Mitglieder der Gruppe überprüft werden, dann ist das in sich stimmig, zumal ja das BAG in den anderen Bereichen nicht tätig ist. Das BAG kann nicht die Pensionskassenanteile oder die Mobiliarversicherungen überprüfen. Wir bräuchten im Sozialversicherungsbereich eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die alle Sozialversicherungen überprüft, wenn bereichübergreifend geprüft werden soll, wie es einmal angedacht war. Wir hatten verschiedene Vorstösse, um analog zur Finma eine Aufsichtsbehörde für die Sozialversicherung zu schaffen. Diese Idee wurde aber abgelehnt. Wir haben daher den obligatorischen Bereich der Krankenversicherung weiterhin unter der Aufsicht des BAG. Was ist also der Mehrnutzen für die Versicherten, wenn das BAG auch noch die Gruppen der Krankenkassen überprüft? Wir sehen keinen.
Eine Gruppenaufsicht ist nicht nötig; sie wäre eine massive Überregulierung, weil sie den Versicherten keinen Mehrwert bringt, sondern nur eine bürokratische Zusatzbelastung, welche Kosten verursacht und finanziert werden muss. Unser System genügt den Anforderungen, auch wenn gelegentlich, wie vorhin in der Debatte über die Rückweisung, verschiedene Skandale bemüht werden. Da muss man einfach festhalten, dass keine einzige Person zu Schaden gekommen ist; alle haben den Versicherungsschutz. Mit dem Obligatorium und mit dem freien Kassenwechsel ist unser System so aufgebaut, dass kein Mensch zu Schaden kommt, und es ist ja das Ziel dieses Gesetzes, den Schutz der Versicherten zu verstärken.
Die CVP/EVP-Fraktion kann dieser zusätzlichen Regulierung nichts abgewinnen, wir werden der Mehrheit folgen.