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de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-09-09

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-09

Wortprotokoll

Herr Steiert, ich vertrete die gegenteilige Auffassung. Wir haben Aufsichtsfunktionen, die in diesem Gesetz geregelt werden sollen, wir haben die Aufsichtsbehörde, die ihre Arbeit machen muss, wir haben die externe Revisionsstelle, die ihre Tätigkeit ausüben soll, und wir haben jetzt nochmals die Aufsichtsbehörde in Artikel 25 Absatz 2, die der externen Revisionsstelle zusätzliche Prüfaufträge - zusätzlich zur ordentlichen Prüfung - erteilen kann. Wir haben die gleichen Mechaniken übrigens auch nochmals in Artikel 33 Absatz 4, wo es um die Kostenüberwälzung geht. Ich bin ein Stück weit mit Ihnen einverstanden, dass im ordentlichen Gesetzesvollzug die Kosten der Aufsicht auch durch die Versicherer getragen werden müssen. Aber wenn es um zusätzliche, ausserordentliche Prüfpunkte geht, dann müssen auch vonseiten der Aufsichtsbehörde ein klar begründbarer Verdacht oder entsprechende Fakten vorliegen, die diese Zusatzprüfungen, die ja nicht nur mehr kosten, sondern auch mit zusätzlichen administrativen Belastungen verbunden sind, entsprechend rechtfertigen. Wenn sich dieser Verdacht in der Prüfung erhärtet und diese Zusatzprüfung zu Recht erfolgt ist, bin ich einverstanden, dass die Kosten überwälzt werden. Das ist der Antrag der Minderheit Pezzatti. Aber wenn sich der Verdacht als unbegründet erweist und der Beaufsichtigte seine Geschäftstätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen und ordnungsgemäss ausgeübt hat, besteht kein Grund, ihm von der Behörde willkürlich zusätzliche Aufsichtskosten zu überbinden.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.