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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2013-09-18

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 17 geht es um die Frage, ob der Steuersatz der Teuerung angepasst werden soll oder nicht.

Hier möchte ich eine Vorbemerkung machen: Herr Baader hat vorhin im Saal gleichsam unterstellt, die Alkoholsteuer sei ein fiskalisches Instrument. Das ist aber nicht so! Der primäre Zweck der Alkoholsteuer ist ein gesundheitspolitischer. Daran müssen Sie immer wieder denken. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat auf die riesigen Kosten der Alkoholschäden für die gesamte Volkswirtschaft hingewiesen.

Der Einheitssteuersatz von 29 Franken stammt aus dem Jahr 1999; seine Einführung ist also 14 Jahre her. Wenn wir die Teuerungsanpassung nicht regelmässig vornehmen, dann entleeren wir diese Steuer ihrer ursprünglichen Aufgabe, nämlich einer gewissen gesundheitspolitischen Lenkung; das ist das Erste. Zum Zweiten höhlen wir damit auch die Einnahmen für den Bund und für die Kantone aus.

Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb, dass diese Teuerungsanpassung nicht nur fakultativ vorgenommen werden kann, sondern dass wir den Bundesrat verpflichten, diese Teuerungsanpassung vorzunehmen. Da ein Anpassungsschritt jeweils nur bei einer Teuerung von 5 Prozent vorgesehen ist, ist dies eine Bremse. Es wird also nicht eine jährliche Anpassung geben, sondern die Anpassung wird nur dann erfolgen, wenn die Teuerung insgesamt auf 5 Prozent gestiegen ist.

Ich bitte Sie, den Bundesrat im Sinne der gesundheitspolitischen Zielsetzung und der Sicherung der Einnahmen für die Prävention zu verpflichten, diese Teuerungsanpassung regelmässig vorzunehmen.